Zuschuss für Umzugskosten bei der UKV Union Krankenversicherung in Deutschland

Die Umzugsförderung der UKV Union Krankenversicherung bietet pflegebedürftigen Versicherten eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um den Wohnraum an veränderte Bedürfnisse anzupassen oder einen barrierefreien Umzug zu realisieren. Dank der Kombination aus finanziellen Zuschüssen, Beratungsservices und der Kooperation mit erfahrenen Umzugsdienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erhalten Betroffene umfassende Hilfe zur Erhaltung der Lebensqualität und Selbstständigkeit. Ein gut vorbereiteter Antrag unter Beachtung der Voraussetzungen ist der Schlüssel zur optimalen Förderung. Pflegebedürftige und Angehörige profitieren von der Expertise der UKV und können so sorgenfrei und mit professioneller Unterstützung umziehen oder umbauen.
Die detaillierte Kenntnis der Tarifleistungen und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der UKV sind entscheidend, um Förderungen zu realisieren. Ebenso ist die sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen wichtig. So ergibt sich ein umfassendes, praxisorientiertes Förderkonzept, das weit über eine reine Kostenbeteiligung hinausgeht.

Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung bei Pflegebedürftigen

Die Umzugsförderung durch die UKV basiert auf gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, die sowohl vom Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) als auch von den individuellen Tarifleistungen der Pflegezusatzversicherung abhängen. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher, der den Bedarf an Wohnraumanpassungen und Umstrukturierungen begründet. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Einmalzahlung, die bis zum 100-fachen Tagessatz der Pflegeversicherung betragen kann, und richtet sich danach, ob die Maßnahmen der Erleichterung der Pflege und der Erhaltung der Selbstständigkeit dienen. Umzugsfördernde Maßnahmen zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (WUM) und werden zusätzlich auch von der Pflegekasse bezuschusst, wobei die UKV als Zusatzversicherung die finanzielle Lücke auffüllt.











