Die Umzugsförderung der UKV Union Krankenversicherung bietet pflegebedürftigen Versicherten eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um den Wohnraum an veränderte Bedürfnisse anzupassen oder einen barrierefreien Umzug zu realisieren. Dank der Kombination aus finanziellen Zuschüssen, Beratungsservices und der Kooperation mit erfahrenen Umzugsdienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erhalten Betroffene umfassende Hilfe zur Erhaltung der Lebensqualität und Selbstständigkeit. Ein gut vorbereiteter Antrag unter Beachtung der Voraussetzungen ist der Schlüssel zur optimalen Förderung. Pflegebedürftige und Angehörige profitieren von der Expertise der UKV und können so sorgenfrei und mit professioneller Unterstützung umziehen oder umbauen.
Die detaillierte Kenntnis der Tarifleistungen und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der UKV sind entscheidend, um Förderungen zu realisieren. Ebenso ist die sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen wichtig. So ergibt sich ein umfassendes, praxisorientiertes Förderkonzept, das weit über eine reine Kostenbeteiligung hinausgeht.
Die Umzugsförderung durch die UKV basiert auf gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, die sowohl vom Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) als auch von den individuellen Tarifleistungen der Pflegezusatzversicherung abhängen. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher, der den Bedarf an Wohnraumanpassungen und Umstrukturierungen begründet. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Einmalzahlung, die bis zum 100-fachen Tagessatz der Pflegeversicherung betragen kann, und richtet sich danach, ob die Maßnahmen der Erleichterung der Pflege und der Erhaltung der Selbstständigkeit dienen. Umzugsfördernde Maßnahmen zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (WUM) und werden zusätzlich auch von der Pflegekasse bezuschusst, wobei die UKV als Zusatzversicherung die finanzielle Lücke auffüllt.
Die UKV stellt ihren Versicherten mit Pflegezusatzversicherung umfangreiche Leistungen zur Verfügung, darunter:
Optionale Begleitung bei der Beantragung und Organisation von Umzügen inklusive spezialisierten Transport- und Montagedienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH.
Für den Erhalt der Umzugsförderung sind folgende Schritte erforderlich:
Die UKV arbeitet im Rahmen ihrer Unterstützungsleistungen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH aus Berlin zusammen. Diese zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
Erleichterung der Kommunikation mit der UKV und Pflegepartnerdiensten.
Frau M., Pflegegrad 3, benötigt einen Umzug von ihrer bisherigen Wohnung in eine barrierefreie Seniorenresidenz. Die UKV gewährt ihr die Einmalzahlung zur Kostenbeteiligung am Umzug sowie für notwendige Anpassungen in der neuen Wohnung, wie Haltegriffe und Rampen. Die Butler Umzüge GmbH übernimmt die zuverlässige Organisation und Durchführung.
Herr K., Pflegegrad 2, möchte sein Badezimmer umbauen lassen, um selbstständiger zu sein. Mit der Einmalzahlung der UKV kann er den Umbau bezuschussen lassen und auf Beratung sowie Hilfe bei Bewilligung und Durchführung zählen. Ein Umzug ist nicht erforderlich, die Maßnahmen dienen der Wohnraumanpassung.
Ein Pflegegrad ab 2 sowie eine gültige Pflegezusatzversicherung bei der UKV, die wohnumfeldverbessernde Leistungen beinhaltet.
Die UKV unterstützt bei der Antragstellung und vermittelt Dienstleister, die den Umzug seniorengerecht durchführen.
Die Höhe entspricht bis zu 100-fachen des Tagessatzes der Pflegeversicherung – konkret je nach Tarif und Einzelfall.
Alle baulichen Anpassungen, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern, z.B. Rampen, Haltegriffe, barrierefreie Badezimmer.
In der Regel einmal pro Maßnahme bzw. Umzug, je nach individuellen vertraglichen Regelungen und Pflegegrad.
Nach Einreichen der erforderlichen Nachweise und Prüfung des Antrags – idealerweise vor Beginn der Umzugs- oder Umbaumaßnahmen.
Kosten für Umzug, Umbau, notwendige Hilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, soweit im Tarif vorgesehen.