Die demografische Entwicklung in Deutschland fĂĽhrt dazu, dass immer mehr Menschen auf UnterstĂĽtzung angewiesen sind, um ihren Alltag sicher und selbstständig zu meistern. Besonders fĂĽr PflegebedĂĽrftige ist ein barrierefreies und funktionales Wohnumfeld von zentraler Bedeutung.Â
Die VIACTIV Krankenkasse bietet hierfür umfassende Unterstützung durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Übernahme von Umzugskosten, sofern diese medizinisch notwendig sind, die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder eine Heimunterbringung vermeiden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen alle baulichen, technischen und organisatorischen Veränderungen, die das Wohnumfeld so anpassen, dass Pflegebedürftige ihren Alltag sicherer, komfortabler und selbstständiger gestalten können. Wohnraumanpassung, barrierefreie Umgestaltung, pflegegerechte Modernisierung oder Lebensraumoptimierung verdeutlichen die Vielfalt der Möglichkeiten. Diese Maßnahmen sind in § 40 Abs. 4 SGB XI verankert und können von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahmen notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Damit die VIACTIV einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können vielfältig sein. Hier einige Beispiele:
Neben den klassischen Maßnahmen gibt es innovative Ansätze, die das Wohnumfeld aufwerten:
Ein Umzug kann notwendig werden, wenn die aktuelle Wohnung nicht mehr den Bedürfnissen einer pflegebedürftigen Person entspricht – etwa durch fehlende Barrierefreiheit oder zu große Entfernung zu Pflegekräften oder Angehörigen.
Die VIACTIV ĂĽbernimmt Umzugskosten, wenn:
Die Beantragung eines Umzugskostenzuschusses erfordert sorgfältige Vorbereitung:
Die VIACTIV übernimmt Umzugskosten bis zu einer Obergrenze von 4.180 € pro Maßnahme, ähnlich wie bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Erstattungsfähige Kosten umfassen:
Hinweis: Kosten für Angehörige (z. B. Fahrtkosten) oder rückwirkende Umzüge werden in der Regel nicht übernommen.
Die Butler Umzüge GmbH mit Sitz in Berlin ist ein bundesweit tätiges Unternehmen, das sich auf Umzüge für Pflegebedürftige spezialisiert hat. Zu den Leistungen gehören:
Vorteile fĂĽr PflegebedĂĽrftige
Butler Umzüge GmbH arbeitet eng mit der VIACTIV zusammen, um den Umzugsprozess zu vereinfachen. Das Unternehmen unterstützt bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen und der Kommunikation mit der Pflegekasse, was die Bewilligungschancen erhöht.
Beispiel: Eine Familie in Chemnitz nutzte Butler UmzĂĽge GmbH fĂĽr den Umzug einer pflegebedĂĽrftigen GroĂźmutter. Der Kostenvoranschlag wurde direkt an die VIACTIV weitergeleitet, und der Umzug wurde stressfrei abgewickelt.
Die VIACTIV übernimmt bis zu 4.180 € pro Maßnahme, abhängig von der Notwendigkeit und den eingereichten Kostenvoranschlägen.
Transportkosten, Montagearbeiten, Verpackungsmaterial, Renovierungskosten und Einlagerung können übernommen werden, sofern sie medizinisch begründet sind.
Ja, die Kosten für Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH sind erstattungsfähig, wenn ein Kostenvoranschlag vorliegt und der Umzug bewilligt wurde.
Ja, Renovierungskosten für die Wohnungsübergabe und Einlagerungskosten sind erstattungsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.
Die Obergrenze liegt bei 4.180 € pro Maßnahme, wobei mehrere Maßnahmen möglich sind, wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben.