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Umzugskosten AOK Hessen Deutschland
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Hessen Deutschland

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AOK Nordost etc.

Die Umzugsförderung der AOK Hessen bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, um ihre Wohnsituation an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Person können Umzüge in barrierefreie Wohnungen, Pflegeheime oder zu Angehörigen finanziert werden. 

Die rechtliche Grundlage im SGB XI stellt sicher, dass die Förderung klar geregelt ist, wobei eine sorgfältige Planung und Dokumentation entscheidend sind. 

Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen wie der Butler Umzüge GmbH erleichtert den Prozess erheblich, von der Antragstellung bis zur Durchführung des Umzugs.

Durch die Kombination mit steuerlichen Vorteilen und weiteren Fördermöglichkeiten können die finanziellen Belastungen minimiert werden, sodass der Umzug nicht nur machbar,  sondern auch stressfrei wird.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Die AOK Hessen gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person (Stand 2025). Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden, was in einer Wohngruppe einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 Euro ermöglicht. 

Diese Beträge decken Kosten wie Transport, Verpackungsmaterialien, Umzugshelfer oder spezielle Dienstleistungen ab.

Ein Umzug wird von der AOK Hessen gefördert, wenn

  1. Die häusliche Pflege erleichtert (z. B. durch barrierefreie Räume).
  2. Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert.
  3. Die Belastung für pflegende Angehörige reduziert (z. B. durch Umzug in die Nähe von Angehörigen).
  4. Den Zugang zu Pflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen ermöglicht.

Die rechtliche Basis für die Umzugsförderung der AOK Hessen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert, insbesondere in § 40 Abs. 4. Dieser Absatz regelt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen Umzüge gezählt werden können, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

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Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1, bestätigt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Nachweis der Notwendigkeit: Ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung, die die medizinische oder pflegebedingte Notwendigkeit des Umzugs belegt. Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs bei der Pflegekasse eingereicht werden, da nachträgliche Genehmigungen in der Regel nicht möglich sind. Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahmezur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens, wie der Butler Umzüge GmbH, ist erforderlich. Schwerbehinderung (falls zutreffend): Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 kann die Bewilligung erleichtern.

Zeitliche Einschränkungen: Die Pflegekasse prüft jeden Fall individuell, und die Förderung ist an die dauerhafte Verbesserung der Pflegesituation gebunden. Der Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Steuerliche Absetzbarkeit: Neben der Förderung durch die AOK können Umzugskosten unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG oder Bundesumzugskostengesetz).

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Der Antragsprozess für die Umzugsförderung ist komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung gut umsetzbar. Eine enge Zusammenarbeit mit der Pflegekasse und einem erfahrenen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH kann den Prozess erheblich erleichtern.

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Setzen Sie sich frühzeitig mit der Pflegekasse in Verbindung, um die Voraussetzungen zu klären. Dies kann telefonisch oder über das Online-Portal der AOK erfolgen.

Beschaffung der Nachweise: 

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, einschließlich:

  1. Pflegegrad-Bescheid.
  2. Ärztliches Gutachten zur Notwendigkeit des Umzugs.
  3. Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).
  4. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.

Der Antrag kann formlos oder über ein spezielles Formular der AOK Hessen eingereicht werden. Fügen Sie alle Nachweise und den Kostenvoranschlag bei.

Prüfung durch die Pflegekasse: Die AOK prüft den Antrag in der Regel innerhalb von drei Wochen. In einigen Fällen wird ein Gutachter des MDK hinzugezogen.

Genehmigung und Umzug: Nach Bewilligung können Sie den Umzug planen. Bewahren Sie alle Rechnungen auf, da diese für die Abrechnung erforderlich sind.

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Fehlende Nachweise: Unvollständige Dokumentation kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Nachtragende Anträge: Anträge nach Abschluss des Umzugs werden meist abgelehnt.

Unklare Begründung: Die medizinische Notwendigkeit muss klar dokumentiert sein.

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Die Butler Umzüge GmbH, ein in Wiesbaden ansässiges Unternehmen, hat sich auf Umzüge für pflegebedürftige Personen spezialisiert und arbeitet eng mit der AOK Hessen zusammen, um den Förderprozess zu vereinfachen.

Koordinierte Planung: Detaillierte Organisation des Umzugs, einschließlich Abstimmung mit der Pflegekasse und Erstellung von Kostenvoranschlägen.

Sichere Durchführung: Verwendung spezieller Verpackungsmaterialien und Transportmethoden für medizinische Geräte oder empfindliche Gegenstände.

Unterstützung bei der Antragstellung: Bereitstellung präziser Kostenvoranschläge und Unterstützung bei der Dokumentation.

Individuelle Lösungen: Maßgeschneiderte Umzugspläne für Senioren, Menschen mit Behinderungen oder komplexe Pflegeumzüge.

Erfahrung mit Pflegeumzügen

Die Butler Umzüge GmbH kennt die Anforderungen der AOK Hessen und kann den Antragsprozess optimieren.

Keine Anfahrtskosten:

Das Unternehmen bietet in Wiesbaden kostenfreie Anfahrten an.

Kundenbewertungen:

Positive Rückmeldungen, wie auf Trustpilot zu sehen, heben die Professionalität und Zuverlässigkeit des Unternehmens hervor, obwohl vereinzelte negative Erfahrungen (z. B. Verspätungen) dokumentiert sind.

Wenn der Umzug beruflich bedingt ist (z. B. durch eine Versetzung), können Kosten wie Transport, Maklergebühren oder doppelte Mietbelastung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Auch bei privaten Umzügen können Arbeits– und Fahrtkosten eines Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, mit einer Steuerermäßigung von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.

Krankenkassen: In manchen Fällen können zusätzliche Leistungen der Krankenkasse beantragt werden, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist.

Sozialamt: Für Personen mit geringem Einkommen kann das Sozialamt Umzugskosten übernehmen.

Berufsgenossenschaften: Bei Arbeitsunfällen, die einen Umzug erforderlich machen, können Berufsgenossenschaften Zuschüsse gewähren.

Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Kontaktaufnahme zur AOK und der Auswahl eines Umzugsunternehmens.

Professionelle Unterstützung: Beauftragen Sie ein erfahrenes Unternehmen wie die Butler Umzüge GmbH, um den Prozess zu vereinfachen.

Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf.

Kommunikation: Halten Sie engen Kontakt zur Pflegekasse, um Missverständnisse zu vermeiden.

FAQ

Die AOK Hessen übernimmt in der Regel keine Umzugskosten. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist, z. B. aus medizinischen Gründen oder bei einem Umzug in ein Pflegeheim. Hierbei wird jedoch eine individuelle Prüfung der Situation vorgenommen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre AOK-Geschäftsstelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Eine Kostenübernahme durch die AOK Hessen kommt nur in besonderen Fällen infrage, beispielsweise wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Dazu benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Bescheinigung, die den medizinischen Bedarf bestätigt. Die genauen Anforderungen können je nach Fall variieren.

Ein medizinisch notwendiger Umzug liegt vor, wenn Ihre Gesundheit oder Genesung durch den Umzug verbessert oder gewährleistet werden kann. Beispiele hierfür sind der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder der Umzug in die Nähe von Angehörigen, die Sie pflegen können.

Falls ein Anspruch auf Unterstützung besteht, prüft die AOK Hessen auch, ob die Beauftragung eines Umzugsunternehmens notwendig und angemessen ist. In solchen Fällen können die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen ganz oder teilweise übernommen werden. Dies hängt jedoch von der individuellen Situation ab.

Um die Übernahme von Umzugskosten zu beantragen, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle aufnehmen. Reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein, wie z. B.:

  1. Ein ärztliches Attest (bei medizinischem Bedarf)
  2. Angebote von Umzugsunternehmen (falls erforderlich)
  3. Weitere Nachweise, die Ihren Antrag unterstützen

Ihr Antrag wird dann geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung über die Entscheidung.

Ja, in der Regel sollten Sie den Antrag vor dem Umzug stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der AOK Hessen in Verbindung zu setzen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Sollte die AOK Hessen Ihren Antrag ablehnen, können Sie folgende Alternativen prüfen:

  1. Unterstützung durch das Sozialamt oder andere Behörden (z. B. Jobcenter)
  2. Zuschüsse von gemeinnützigen Organisationen
  3. Steuerliche Absetzbarkeit bestimmter Umzugskosten

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle oder auf der offiziellen Website der AOK Hessen. Dort können Sie auch Kontaktformulare nutzen oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.