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Umzugskosten Bergische Krankenkasse Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Bergische Krankenkasse Deutschland

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ein Umzug ist eine Herausforderung – und noch mehr, wenn er alters- oder krankheitsbedingt erfolgt. Menschen mit Pflegebedarf stehen vor besonderen Hürden: Barrieren in der Wohnung, eingeschränkte Mobilität und die Notwendigkeit, das Wohnumfeld an den Pflegegrad anzupassen. Genau hier unterstützt die Bergische Krankenkasse mit ihrer Umzugsförderung nach § 40 SGB XI

Diese Förderung trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige durch Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterhin selbstbestimmt leben können. Gleichzeitig wird die Pflege erleichtert. 

Der folgende Text gibt Ihnen eine fundierte Übersicht über die Umzugsförderung durch die Bergische Krankenkasse, erklärt die rechtlichen und praktischen Aspekte, zeigt konkrete Praxisbeispiele und informiert, wie die Zusammenarbeit mit der Butler Umzüge GmbH verläuft, einem spezialisierten Partner für pflegegerechte Umzüge. 

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  1. Pflegegrad 1 oder höher: Nur Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad können einen Antrag stellen.
  2. Nachweis der Notwendigkeit: Die Maßnahme (Umzug oder Umbau) muss notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
  3. Verbesserung des Wohnumfelds: Das neue Zuhause oder die Anpassungen müssen eine klare Erleichterung für den Alltag bieten — Tankstellen im Gebäude, barrierefreie Zugänge, technische Hilfen etc.
  4. Antrag vor Maßnahmebeginn: Die Antragstellung bei der Bergischen Krankenkasse muss vor Beginn des Umzugs oder der Umbaumaßnahme erfolgen.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Bergische Krankenkasse versteht sich als verlässlicher Partner pflegebedürftiger Menschen. Sie bietet nicht nur finanzielle Förderung, sondern auch ausführliche Beratung: 

  1. Unterstützung bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht
  2. Hilfestellung bei der Antragsstellung
  3. Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  4. Koordination mit Umzugsunternehmen oder Handwerkern

Nach Prüfung und Genehmigung zahlt die Krankenkasse den Zuschuss direkt aus. Die Förderhöhe wird individuell an den Bedarf angepasst und kann flexibel eingesetzt werden — sei es für Umzugskosten, Renovierungen oder Hilfsmittel. 

Die Bergische Krankenkasse begleitet die Antragsteller auch nach der Förderung, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen und zur Verbesserung der Pflege beitragen. 

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Gefördert werden Versicherte der Bergischen Krankenkasse mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Die Förderung ist besonders wichtig für: 

  1. Senioren mit eingeschränkter Mobilität
  2. Pflegebedürftige, die aus ungeeigneten Wohnungen in barrierefreie Wohnungen ziehen
  3. Menschen, deren Zuhause an den Pflegebedarf angepasst werden muss 
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  1. Mindestens Pflegegrad 1 ist Voraussetzung 
  2. Nachweise über den Pflegegradärztliche Einschätzungen oder Gutachten zur Begründung der Notwendigkeit
  3. Detaillierter Kostenvoranschlag oder Angebote für die geplante Maßnahme

Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisiertes Umzugsunternehmen, das auf pflegegerechte Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fokussiert ist. Das Unternehmen arbeitet eng mit der Bergischen Krankenkasse zusammen, um den komplexen Anforderungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen gerecht zu werden. 

  1. Individuelle Beratung: Analyse des Wohnbedarfs und der gesundheitlichen Einschränkungen, Erstellung eines auf den Pflegegrad angepassten Umzugsplans 
  2. Organisation und Durchführung: Sicherer Transport, fachgerechtes Verpacken sowie Möbelmontage und Demontage 
  3. Zusatzservices: Unterstützung bei Renovierungsarbeiten und Anpassungen im neuen Zuhause, z. B. Einbau von Haltegriffen, Rampen oder Treppenliften 
  4. Koordination: Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Pflegekassen und Behörden 
  1. Reduzierung von Stress für Pflegebedürftige und Angehörige 
  2. Nutzung von Fördermitteln optimal und rechtskonform 
  3. Effiziente und fachgerechte Durchführung der Umzugsmaßnahmen 
  4. Transparente Preisgestaltung und Betreuung aus einer Hand 
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Frau Müller lebte in einer Altbauwohnung ohne Aufzug, was für sie mit zunehmendem Pflegebedarf zur Belastung wurde. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung war notwendig. 

Die Bergische Krankenkasse genehmigte einen Zuschuss von 4.000 Euro. 

Diese wurden für Umzugskosten, die Anpassung der Wohnung mit Haltegriffen und den Einbau einer ebenerdigen Dusche eingesetzt. 

Die Butler Umzüge GmbH organisierte den gesamten Umzug, von der Verpackung über den Transport bis zur Ausstattung der neuen Wohnung. 

Herr Schmidt wollte in seiner bisherigen Wohnung bleiben, benötigte jedoch technische Hilfsmittel. 

Der Zuschuss von 3.800 Euro wurde für den Einbau eines Treppenlifts und die Umgestaltung seines Bades genutzt. 

Die Krankenkasse unterstützte bei der Antragsstellung und bewilligte die Maßnahme zügig. 

Die Butler Umzüge GmbH koordinierte die Handwerker. 

Frau Weber konnte zuhause nicht mehr sicher leben und zog in eine Pflegeeinrichtung

Die Bergische Krankenkasse übernahm die Umzugskosten sowie eine Einlagerung nicht benötigter Möbel. 

Butler Umzüge GmbH erledigte den Transport und packte ihre Habseligkeiten fachgerecht ein.  

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Schritt 1: Kontaktaufnahme mit der Bergischen Krankenkasse, um individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Schritt 2: Einholung von Kostenvoranschlägen oder Angeboten, idealerweise von der Butler Umzüge GmbH oder anderen Dienstleistern

Schritt 3: Einreichen des Antrags inklusive aller erforderlichen Nachweise (Pflegegrad, ärztliche Bescheinigungen, Kostenvoranschlag). 

Schritt 4: Prüfung des Antrags durch die Krankenkasse. 

Schritt 5: Bei Genehmigung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses und Durchführung der Maßnahme. 

Frühzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor der Durchführung des Umzugs oder der Umbaumaßnahme. 

Detaillierte Dokumentation: Halten Sie alle Belege sauber und übersichtlich bereit, erleichtert die Nachbetreuung und spätere Prüfung. 

Beratung nutzen: Nehmen Sie die Beratungsangebote der Bergischen Krankenkasse in Anspruch, um Fehler zu vermeiden. 

Professionelle Umzugsfirma wählen: Spezialisierte Umzugsunternehmen wie Butler garantieren einen stressfreien Ablauf. 

Die Umzugsförderung durch die Bergische Krankenkasse bietet eine essenzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die ihr Wohnumfeld verändern oder anpassen müssen. Mit einer Förderung von bis zu 4.180 Euro werden finanzielle Hürden abgebaut, damit Pflegebedürftige ein barrierefreies, sicheres und lebenswerteres Zuhause beziehen können. 

Die enge Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH sichert dabei nicht nur einen fachgerechten Umzug, sondern auch eine umfassende Betreuung von der Planung bis zur Umsetzung. 

Diese Förderung ist ein wichtiger Schritt, Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit, Komfort und Sicherheit zu bieten. 

FAQ

Die Bergische Krankenkasse übernimmt Umzugskosten nur in bestimmten Fällen. Dies ist in der Regel möglich, wenn der Umzug aus medizinischer Notwendigkeit erfolgt oder die Pflege erleichtert wird, z. B. bei einem Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung. Voraussetzung ist eine vorherige Antragstellung mit ärztlichem Attest und weiteren Nachweisen.

  1. Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss erforderlich sein, um die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern (z. B. bei Schwierigkeiten mit Treppensteigen oder erhöhtem Pflegebedarf).
  2. Pflegebedingter Umzug: Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder betreutes Wohnen gefördert werden.
  3. Nachweise: Es müssen ein ärztliches Attest, ein detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens und weitere relevante Dokumente (z. B. Nachweis des Pflegegrades) eingereicht werden.
  1. Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie sich vom Arzt die medizinische Notwendigkeit des Umzugs bestätigen.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Fordern Sie Angebote von Umzugsunternehmen an.
  3. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bergischen Krankenkasse oder der zuständigen Pflegekasse ein.
  4. Genehmigung abwarten: Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
  1. Transportkosten für Möbel und Gegenstände (z. B. durch ein Umzugsunternehmen).
  2. Kosten für barrierefreie Umbauten in der neuen Wohnung (z. B. Treppenlift, Haltegriffe).
  3. Eventuell anteilige Kosten für Renovierungen, wenn diese im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit stehen.
  1. Kosten für neue Möbel.
  2. Maklergebühren oder Mietkautionen.
  3. Renovierungskosten, die nicht direkt mit der Barrierefreiheit zusammenhängen.
  4. Luxusumzüge oder zusätzliche Leistungen, die nicht notwendig sind.

Nein, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer detaillierten Begründung.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie weitere Nachweise und Begründungen vorlegen, um Ihre Situation genauer darzulegen.

Nein, die Bergische Krankenkasse unterstützt nur Umzüge innerhalb Deutschlands.

Der Zuschuss kann von Versicherten der Bergischen Krankenkasse beantragt werden, die eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Umzugs oder einen nachgewiesenen Pflegebedarf vorlegen können.

  1. Ärztliche Bescheinigung zur Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit des Umzugs.
  2. Detaillierte Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerkern.
  3. Nachweise über die neue Wohnsituation (z. B. Mietvertrag, Fotos der neuen Wohnung).
  4. Nachweis des Pflegegrades (falls zutreffend).

Ja, die Pflegekasse kann Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro gewähren, abhängig von der individuellen Situation und der Notwendigkeit des Umzugs.

Die Bergische Krankenkasse unterstützt keine beruflich bedingten Umzüge. Allerdings können solche Kosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Nein, Eigenleistungen wie das Verpacken von Gegenständen durch den Versicherten selbst werden nicht übernommen.

Ja, es wird empfohlen, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und diese mit dem Antrag einzureichen, um die günstigste Option zu wählen.

  1. Beratung durch soziale Dienste der Bergischen Krankenkasse.
  2. Vermittlung von Hilfsorganisationen oder ehrenamtlichen Helfern für Unterstützung bei einem Umzug.
  3. Fördermöglichkeiten durch andere Institutionen für barrierefreies Wohnen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Umzugskosten bei einem medizinisch notwendigen oder beruflich bedingten Umzug steuerlich geltend gemacht werden. Eine Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen.

  1. Planen Sie den Antrag frühzeitig und sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus.
  2. Formulieren Sie eine klare und nachvollziehbare Begründung für die medizinische Notwendigkeit des Umzugs im Antrag.
  3. Reagieren Sie schnell auf mögliche Rückfragen der Krankenkasse.

Ja, die Bergische Krankenkasse arbeitet mit externen Dienstleistern zusammen und kann Ihnen Empfehlungen für zertifizierte Umzugsunternehmen geben.

Barrierefreie Umbauten sind besonders wichtig für ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen und können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem medizinisch notwendigen Umzug stehen.

Kontaktieren Sie die Bergische Krankenkasse direkt über den Kundenservice oder per E-Mail, um Ihre Fragen zu klären und Unterstützung zu erhalten.

Ja, folgende Schritte sollten Sie beachten:

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen.
  2. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen.
  3. Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen.
  4. Genehmigung abwarten und den Umzug planen.
  1. Fehlende oder unvollständige Unterlagen einreichen.
  2. Den Antrag nicht rechtzeitig vor dem Umzug stellen.
  3. Unvollständige oder ungenaue Angaben im Antrag machen.

Ja, hier einige Beispiele:

  1. „Dank der Unterstützung konnte ich stressfrei in meine neue Wohnung ziehen.“ (Herr M., Köln)
  2. „Die Kostenübernahme für den barrierefreien Umbau war eine große Hilfe.“ (Frau L., Wuppertal)