Zuschuss zu Umzugskosten bei der Continentale BKK in Deutschland
Die Continentale BKK unterstützt pflegebedürftige Versicherte durch Umzugszuschüsse explizit dabei, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Umfeld sicherzustellen. Der Fokus liegt auf einem möglichst unkomplizierten Antragsprozess, professioneller Begleitung durch Pflegeexperten und großzügigen Beihilfen bis zu 4.180 € je Maßnahme – eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu früheren Jahren. Kooperationen mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtern den digitalen und persönlichen Ablauf von der Ersterfassung über die Angebotseinholung bis hin zur finalen Abrechnung.
Durch die Bündelung individueller Beratung, strukturierter Antragsverfahren und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Pflegekasse, Antragsteller und spezialisierten Dienstleistern können Betroffene von einer maßgeschneiderten, transparenten und umfassenden Förderung profitieren. So bleibt das selbständige Wohnen möglichst lange erhalten – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
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Grundlagen: Was ist ein Umzugszuschuss?

Ein Umzugszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Pflegebedürftige und deren Familien im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung. Ziel ist es, die häusliche Versorgung zu sichern oder zu erleichtern. Er zählt zu den sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ gemäß § 40 SGB XI und umfasst unter anderem folgende Szenarien:
- Umzug in eine barrierefreie bzw. seniorengerechte Wohnung
- Umzug in betreutes Wohnen oder eine Pflege-WG
- Umzug in eine andere Wohnung zur Erleichterung der Pflege durch Angehörige
- Maßnahmen zur Verringerung von Unfall- und Sturzgefahr, etwa durch den Umzug in ein Erdgeschoss
Höhe des Zuschusses
Ab 1. Januar 2025 beträgt die maximale finanzielle Förderung durch die Continentale BKK 4.180 € pro Maßnahme und pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss addiert werden, was z. B. für Ehepaare oder Wohngemeinschaften maßgeblich ist.












