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Umzugskosten Continentale BKK Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Continentale BKK Deutschland

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Die Continentale BKK unterstützt pflegebedürftige Versicherte durch Umzugszuschüsse explizit dabei, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Umfeld sicherzustellen. Der Fokus liegt auf einem möglichst unkomplizierten Antragsprozess, professioneller Begleitung durch Pflegeexperten und großzügigen Beihilfen bis zu 4.180 € je Maßnahme – eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu früheren Jahren. Kooperationen mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtern den digitalen und persönlichen Ablauf von der Ersterfassung über die Angebotseinholung bis hin zur finalen Abrechnung.

Durch die Bündelung individueller Beratung, strukturierter Antragsverfahren und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Pflegekasse, Antragsteller und spezialisierten Dienstleistern können Betroffene von einer maßgeschneiderten, transparenten und umfassenden Förderung profitieren. So bleibt das selbständige Wohnen möglichst lange erhalten – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Jetzt Angebot sichern

Ein Umzugszuschuss ist eine finanzielle Förderung für Pflegebedürftige und deren Familien im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung. Ziel ist es, die häusliche Versorgung zu sichern oder zu erleichtern. Er zählt zu den sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ gemäß § 40 SGB XI und umfasst unter anderem folgende Szenarien:

  1. Umzug in eine barrierefreie bzw. seniorengerechte Wohnung
  2. Umzug in betreutes Wohnen oder eine Pflege-WG
  3. Umzug in eine andere Wohnung zur Erleichterung der Pflege durch Angehörige
  4. Maßnahmen zur Verringerung von Unfall- und Sturzgefahr, etwa durch den Umzug in ein Erdgeschoss

Höhe des Zuschusses

Ab 1. Januar 2025 beträgt die maximale finanzielle Förderung durch die Continentale BKK 4.180 € pro Maßnahme und pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss addiert werden, was z. B. für Ehepaare oder Wohngemeinschaften maßgeblich ist.

Pflegegrad als Grundvoraussetzung

  1. Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) muss vorliegen.
  2. Der Zuschuss kann von Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1–5) beantragt werden.

Maßnahme muss zur Verbesserung des Wohnumfelds beitragen

  1. Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, die selbstständige Lebensführung wiederherstellen oder die Überforderung des Pflegebedürftigen bzw. pflegenden Angehörigen verhindern.

Typische förderfähige Szenarien sind Umzüge:

  1. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss
  2. in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung
  3. in eine betreute Wohneinrichtung oder zu pflegenden Angehörigen.

Die Maßnahme darf nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen (wie Wunsch nach neuer Aussicht, größerer Wohnung etc.) beantragt werden.

Zeitpunkt und individuelle Fallprüfung

  1. Der Antrag auf Zuschuss ist vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.
  2. Jeder Antrag wird individuell von der Continentale BKK geprüft, ggf. mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes.

Pflegegrad feststellen: Bestehende oder zu beantragende Pflegebedürftigkeit – Kontakt mit dem Hausarzt/Pflegedienst und Antragstellung beim MDK zur Pflegegrad-Feststellung.

    1. Beratung durch Pflegeberater der Pflegekasse, Sozialdienste, Pflegestützpunkte oder spezialisierte Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.
    2. Kostenvoranschläge einholen (z. B. von Butler Umzüge GmbH für den Umzug oder Fachhandwerkern für Umbaukosten).

    Ggfs. Muster-Schreiben oder Formulare der Continentale BKK nutzen.

    1. Antrag schriftlich, formlos oder per Formular an die Pflegekasse der Continentale BKK senden. Inhalt: Beschreibung der Maßnahme, Grund der Notwendigkeit, Angabe der voraussichtlichen Kosten, Name der Pflegebedürftigen Person, ggfs. Pflegegrad-Nachweis.
    2. Der Antrag kann per Post, Fax, elektronisch oder persönlich in einer der Geschäftsstellen eingereicht werden.

    Mit der Maßnahme (z. B. Umzug oder Umbau) darf erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Continentale BKK begonnen werden.

    1. Nach Abschluss des Umzugs oder Umbaus: Vorlage der Originalrechnungen (kein Kostenvoranschlag) an die Continentale BKK zur Auszahlung des Zuschusses.

    Alternativ ist die digitale Einreichung über die Continentale RechnungsApp möglich.

    Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
    1. Telefonische Pflegeberatung:
      0800 6 262626 (gebührenfrei) | 040 526777-1125
    2. E-Mail: kundenservice@continentale-bkk.de
    3. Formulare & Downloads:
    4. Postanschrift Pflegekasse:
      Continentale BKK, Zentraler Posteingang, 30645 Hannover
    5. Online-Kontaktformular:
      www.continentale-bkk.de/kontakt/kontaktformular/

    Typische geförderte Maßnahmen

    1. Kompletter Umzug in eine barrierefreie Wohnung
    2. Umzug vom Obergeschoss in eine Erdgeschosswohnung (z. B. wegen Rollstuhlnutzung)
    3. Umzug in betreutes Wohnen, Pflege-WGs, in die Nähe der Kinder/Betreuungspersonen
    4. Anpassung der Wohnung mit Verbindung zu Umzugsmaßnahmen (z. B. Badumbau, Rampeninstallation)
    5. Teilumzüge aus besonders unvorteilhaften Wohnlagen (z. B. ohne Aufzug im Altbau)
    Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

    Frau Klein, Pflegegrad 1, wohnt im dritten Stock ohne Aufzug. Treppensteigen wird durch eine chronische Erkrankung immer schwieriger. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung wird von der Continentale BKK als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € bezuschusst.

    Herr Müller mit Pflegegrad 2 zieht aus dem eigenen Haus, das weder barrierefrei noch mit rollstuhlgerechten Türen ausgestattet ist, in eine betreute Wohnanlage. Der Zuschuss deckt die Umzugskosten zu großen Teilen ab.

    Eine Pflegebedürftige zieht zu ihrer Tochter in eine andere Stadt, da die Angehörige die häusliche Pflege übernehmen.

    Auch dieser Umzug wird finanziert, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

    Serviceleistungen und Besonderheiten

    1. Umfassende Pflegeberatung durch eigene Fachkräfte und Netzwerkpartner
    2. Spezielle Hinweise und Unterstützung bei Antragsstellung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
    3. Beratung zu Zusatzschutz, etwa zur Pflegezusatzversicherung

    Erreichbarkeit

    1. Zentrale Telefonnummern und ein Online-Kontaktformular mit Rückrufservice
    2. Beratungsstellen bundesweit und persönlicher Service vor Ort
    3. Digitale Einreichung von Rechnungen und Unterlagen per App oder Onlineformular

    Profil des Unternehmens

    Butler Umzüge GmbH ist als zuverlässiger Partner auf Umzüge – insbesondere für SeniorenPflegebedürftige und Spezialtransporte – spezialisiert und kennt die Anforderungen einer Kostenübernahme über die Pflegekassen. Das Unternehmen bietet:

    •  Kostenlose und persönliche Beratung zu Umzugszuschüssen, Förderfähigkeit und Ablauf
    •  Vorbereitung von Kostenvoranschlägen speziell für die Einreichung bei der Continentale BKK
    •  Unterstützung bei digitalen oder persönlichen Wohnungsbesichtigungen
    •  Erfahrung im Umgang mit Nachweisführung und Abrechnung nach bewilligtem Zuschuss

    Service-Workflow (mit Praxisbezug zur Continentale BKK)

    1. Kostenlose Vorab-Besichtigung durch Butler Umzüge (auf Wunsch digital oder vor Ort)
    2. Ausführlicher Kostenvoranschlag für die Continentale BKK, der alle förderfähigen Leistungen exakt auflistet (Demontage/Montage, Verpackung, Transport, Möbellift etc.)
    3. Optional: Abstimmung zwischen Butler Umzüge und der Pflegeberatung der Continentale BKK
    4. Nach Freigabe: Umzugsterminvereinbarung, schonende Durchführung, Abschluss
    5. Rechnungstellung erst nach erfolgter Leistung sowie Hilfe bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
    Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
    1. Frühzeitig mit der Pflegeberatung (der Continentale BKK, Pflegestützpunkt, Umzugsunternehmen) Kontakt aufnehmen
    2. Möglichst exakte Kostenvoranschläge einholen – im Idealfall aufgeschlüsselt nach einzelnen Umzugs- und Umbaupositionen
    3. Im Antrag die Notwendigkeit zur Wohnumfeldverbesserung plausibel begründen (z. B. Arztbericht, Stellungnahme des Pflegedienstes)
    4. Originalrechnungen einreichen, auf eine klare Zuordnung zu den beantragten Maßnahmen achten
    5. Maßnahmen erst nach schriftlicher Freigabe der Pflegekasse beauftragen und realisieren
    6. Bei Unsicherheiten persönliche Beratung und Anfragen nutzen

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    FAQ

    Die Continentale BKK möchte nicht nur Ihre Gesundheit fördern, sondern auch Ihre Lebensumstände verbessern. Ein Umzug kann aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen notwendig sein, und die Krankenkasse unterstützt Sie in solchen Fällen.

    Jeder Versicherte der Continentale BKK, der gesundheitliche, berufliche oder pflegerische Gründe für einen Umzug nachweisen kann, hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Zuschuss zu beantragen.

    Ein Umzug wird unterstützt, wenn er Ihre medizinische Versorgung verbessert, z. B. durch die Nähe zu einem Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem spezialisierten Arzt.

    Das bezieht sich auf Situationen, in denen ein Arbeitsplatzwechsel Ihre Gesundheit positiv beeinflusst, z. B. durch kürzere Pendelzeiten oder eine weniger belastende Tätigkeit.

    Ja, wenn der Umzug in die Nähe von Angehörigen oder einer Pflegeeinrichtung erfolgt, um eine bessere Betreuung zu ermöglichen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

    Nein, der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Umzug aus gesundheitlichen, beruflichen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Ein reiner Wohnortswechsel ohne diese Hintergründe wird nicht bezuschusst.

    Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Es werden notwendige und angemessene Kosten übernommen, wie z. B. Transportkosten oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmens.

    Nein, die Krankenkasse übernimmt keine Kosten für neue Möbel oder aufwendige Renovierungsarbeiten. Es werden nur notwendige Umzugskosten bezuschusst.

    Sie müssen einen Antrag bei der Continentale BKK stellen. Dazu gehören ein Beratungsgespräch, das Einreichen von Nachweisen und Kostenvoranschlägen sowie ein vollständig ausgefülltes Antragsformular.

    Zu den erforderlichen Unterlagen zählen ärztliche Atteste, Arbeitsverträge oder Bescheinigungen über Pflegebedürftigkeit sowie Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen.

    Am besten setzen Sie sich frühzeitig mit der Continentale BKK in Verbindung, bevor Sie mit der Planung des Umzugs beginnen.

    Die genauen Modalitäten für den Antrag können Sie auf der Website der Continentale BKK nachlesen oder telefonisch erfragen. Ein persönlicher Kontakt wird empfohlen.

    Die Continentale BKK prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

    Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls weitere Nachweise einreichen.

    Ja, wenn ein Umzugsunternehmen notwendig ist und die Kosten als angemessen eingestuft werden, können diese übernommen werden.

    Ja, Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug, wie z. B. für Besichtigungstermine oder den eigentlichen Umzugstag, können erstattet werden.

    Ja, es wird sogar empfohlen, mehrere Angebote von Umzugsunternehmen einzuholen, um die Kosten transparent darzustellen.

    Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise vor dem Umzug. Genaue Fristen können Sie bei der Continentale BKK erfragen.

    Das hängt vom Einzelfall ab. Es ist jedoch besser, den Antrag im Voraus zu stellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Zusätzliche Kosten müssen individuell geprüft werden. Informieren Sie die Continentale BKK so früh wie möglich über unerwartete Ausgaben.

    Für detaillierte Informationen und persönliche Beratung können Sie sich direkt an die Continentale BKK wenden oder deren Website besuchen. Ein freundlicher Berater hilft Ihnen gerne weiter!