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Umzugskosten AOK Nordost Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Nordost Deutschland

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die AOK Nordost Pflegekasse bietet mit ihrem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine wertvolle Unterstützung für alle, die einen barrierefreien und pflegegerechten Lebensmittelpunkt benötigen.

Die Kombination aus Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit einem professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sorgt dafür, dass die Antragstellung reibungslos läuft und der Umzug möglichst stressfrei erfolgt.

Damit wird nicht nur die Pflegesituation erheblich erleichtert, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessert.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Grundsätzlich gilt: Die AOK Krankenkasse selbst übernimmt keine normalen Umzugskosten. Für die Förderungen ist die Pflegekasse der AOK Nordost zuständig. Es handelt sich um Leistungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezeichnet werden.

  1. Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person (durch Beschlüsse 2022 leicht angehoben auf bis zu 4.180 Euro bei einigen Pflegekassen).
  2. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, addiert sich der Zuschuss. Bei zwei Pflegebedürftigen bedeutet das bis zu 8.000 € bzw. 8.360 € Förderung.

Zweck der Förderung

Die Gelder sind zweckgebunden: Sie sollen konkrete Verbesserungen des Wohnumfeldes schaffen, etwa durch:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
  3. Vermeidung stationärer Pflege
  4. Ergänzend: Umbauten wie Treppenlifte oder bodengleiches Duschen
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  1. Pflegebedürftigkeit:
    Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
  2. Wohnumfeldverbesserung:
    Der Umzug muss einen direkten Nutzen für die Pflege oder die Selbstständigkeit bringen.
  3. Barrierefreiheit:
    Die neue Wohnung muss barrierearm oder barrierefrei sein (Türbreiten, Aufzug, ebenerdiger Zugang, Rollstuhlgerechtigkeit).
  4. Individuelle Prüfung:
    Jeder Antrag wird durch die Pflegekasse und bei Bedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft.
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  1. Formular „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ (auf AOK-Webseite verfügbar).
  2. Darin angeben: Pflegegrad, Grund des Umzugs, zu erwartende Wohnumfeldverbesserung.
  1. Pflegegradbescheid
  2. ärztliche Atteste, die den Umzugsbedarf belegen
  3. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  4. ggf. Plan der neuen Wohnung oder Bestätigung der Barrierefreiheit
  1. Aktenprüfung
  2. eventuell Hausbesuch durch den MDK
  3. Ermittlung, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist
  1. Wichtig: Nur vorab genehmigte Umzüge sind förderfähig.
  2. Nach dem Zuschussbescheid kann der Umzug stattfinden.
  1. Einreichen der Rechnungen und ggf. Bestätigung des neuen Wohnraums.
  2. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung.
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Frau M. (Pflegegrad 2) wohnt im 4. Stock ohne Aufzug. Stürze im Treppenhaus häufen sich. Die Pflegekasse der AOK Nordost bewilligt auf Antrag den Umzug in eine Erdgeschosswohnung mit bodengleicher Dusche. Kosten: 2.900 €. Zuschuss: 2.900 € (voll übernommen).

Herr K. (Pflegegrad 3) zieht in die Nähe seiner Tochter, die die Pflege übernimmt. Durch die Nähe kann ein Pflegeheim vermieden werden. Die AOK Nordost beteiligt sich mit 3.500 € an den Umzugskosten.

Ein Ehepaar (beide Pflegegrad 2) zieht gemeinsam in eine barrierefreie Wohnung. Umzugskosten: 6.500 €.Zuschuss: 8.000 € (voll übernommen).

Die wichtigste Grundlage bildet § 40 Abs. 4 SGB XI:

  1. Pflegekassen können Leistungen bis zu 4.000 € pro Maßnahme bewilligen.
  2. Die Maßnahme muss der Erleichterung der Pflege oder der Förderung der Selbstständigkeit dienen.
  3. Eine Kumulierung bei mehreren Pflegebedürftigen ist möglich.

Ergänzend können greifen:

  1. SGB XII (Sozialhilfe) bei fehlendem Pflegegrad
  2. Integrationsamt bei beruflich bedingtem Umzug mit Schwerbehinderung
  3. Behindertengleichstellungsgesetz für barrierefreie Standards
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  1. Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens
  2. Transportkosten
  3. Montage/Demontage von Möbeln
  4. Renovierungen, wenn sie der Barrierefreiheit dienen (z. B. Türverbreiterungen, Badanpassungen)
  5. Hilfsmittel im Rahmen des Umzugs wie Rampen oder Haltegriffe

Nicht förderfähig:

  1. Schönheitsrenovierungen
  2. neue Möbel ohne Pflegebezug
  3. rein private Umzüge ohne pflegebezogenen Grund
  1. Kein automatischer Anspruch bei der Pflegekasse
  2. Optionen:
    • – Sozialamt (Eingliederungshilfe, SGB XII)
    • – Integrationsamt (berufsbedingte Umzüge)
    • – Stiftungen und Vereine (z. B. Deutsche Krebshilfe)
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Die Butler Umzüge GmbH ist ein professionelles Full-Service-Umzugsunternehmen aus Berlin, das sich auch auf pflegerelevante Umzüge spezialisiert hat.

Leistungen im Überblick

  •  Kostenlose Beratung und digitale Vor-Ort-Begehung
  •  Erstellen von aussagekräftigen Kostenvoranschlägen (wichtig für den Antrag bei der AOK Nordost)
  •  EinpackserviceDemontage/Montage, Transport, Aufbau im neuen Zuhause
  •  Fachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln und sensiblen Möbeln
  •  Unterstützung bei der Kommunikation mit Pflegekasse

Vorteile für Antragsteller

  1. Erfahrung mit AOK-Zuschussverfahren
  2. Zeitersparnis und stressfreie Abwicklung
  3. Reduzierung von Ablehnungen durch vollständige Unterlagen
  1. Unabhängig vom Zuschuss können pflegebedingte Umzüge steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Möglich als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
  3. Wichtig: Nur der Eigenanteil, der nicht von der Pflegekasse übernommen wurde, ist steuerlich absetzbar.
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FAQ

Nein, die AOK Nordost übernimmt keine normalen Umzugskosten. Gefördert werden ausschließlich pflegebedingte Umzüge, die eine Verbesserung des Wohnumfeldes und der Pflegesituation ermöglichen.

Die Pflegekasse der AOK Nordost kann bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligen. In einigen Fällen wurde dieser Betrag durch Beschlüsse auf bis zu 4.180 € erhöht. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, addieren sich die Zuschüsse entsprechend (z. B. bis zu 8.000 € bei zwei Personen).

  1. Pflegebedürftigkeit: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  2. Wohnumfeldverbesserung: Der Umzug muss einen direkten Nutzen für die Pflege oder die Selbstständigkeit bringen.
  3. Barrierefreiheit: Die neue Wohnung sollte barrierearm oder barrierefrei sein (z. B. ebenerdiger Zugang, rollstuhlgerechte Türbreiten).
  4. Individuelle Prüfung: Der Antrag wird durch die Pflegekasse geprüft, ggf. auch durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Förderfähig sind:

  1. Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  2. Transportkosten
  3. Montage und Demontage von Möbeln
  4. Renovierungen zur Barrierefreiheit, wie Türverbreiterungen oder Anpassungen im Badezimmer
  5. Hilfsmittel wie Rampen oder Haltegriffe

Nicht förderfähig sind:

  1. Schönheitsrenovierungen
  2. Neue Möbel ohne Pflegebezug
  3. Rein private Umzüge ohne pflegebezogenen Grund

Nein, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden. Nur vorab genehmigte Maßnahmen sind förderfähig.

Der Zuschuss dient dazu, konkrete Verbesserungen des Wohnumfeldes zu schaffen, wie:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
  3. Vermeidung stationärer Pflege
    Ergänzend können auch Umbauten wie Treppenlifte oder bodengleiche Duschen gefördert werden.

Für den Antrag bei der Pflegekasse der AOK Nordost sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Formular „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“
  2. Pflegegradbescheid
  3. Ärztliche Atteste, die den Umzugsbedarf belegen
  4. Kostenvoranschlag eines professionellen Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  5. Ggf. Plan der neuen Wohnung oder Nachweis der Barrierefreiheit

Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung. In einigen Fällen erfolgt ein Hausbesuch durch den MDK zur Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme. Nach Genehmigung kann der Umzug durchgeführt werden, und die Förderung wird nach Einreichung der Rechnungen ausgezahlt.

Falls der Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise wie ärztliche Atteste oder detailliertere Kostenvoranschläge vorlegen. Butler Umzüge unterstützt Sie bei der Erstellung aussagekräftiger Unterlagen und bei der Kommunikation mit der Pflegekasse.

Schwerbehinderte ohne Pflegegrad haben keinen automatischen Anspruch bei der Pflegekasse. Es gibt jedoch alternative Möglichkeiten:

  1. Sozialamt (Eingliederungshilfe gemäß SGB XII)
  2. Integrationsamt (bei berufsbedingten Umzügen)
  3. Stiftungen und Vereine (z. B. Deutsche Krebshilfe)

Die Butler Umzüge GmbH bietet umfassende Dienstleistungen für pflegerelevante Umzüge an:

  1. Kostenlose Beratung und digitale Vor-Ort-Begehung
  2. Erstellung von Kostenvoranschlägen für den Antrag bei der AOK Nordost
  3. Einpackservice, Demontage und Montage von Möbeln, Transport und Aufbau am neuen Wohnort
  4. Fachgerechter Umgang mit sensiblen Möbeln und Hilfsmitteln

Vorteile für Antragsteller:

  1. Erfahrung mit AOK-Zuschussverfahren
  2. Zeitersparnis und stressfreie Abwicklung des Umzugsprozesses

Ja, pflegebedingte Umzüge können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Nur der Eigenanteil, der nicht von der Pflegekasse übernommen wurde, ist absetzbar.

Butler Umzüge bietet unter anderem folgende Umzugsarten an:

  1. Privatumzug
  2. Behördenumzug
  3. Seniorenumzüge
  4. Hartz-IV-Umzug
  5. Gewerbeumzug
  6. Expressumzug

Zu den weiteren Services gehören:

  1. Beiladung und Einlagerung von Gegenständen
  2. Einpackservice und Auspackservice
  3. Entrümpelung und Halteverbot-Einrichtung
  4. Malerarbeiten sowie Montageservice und Anschlussservice