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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten AOK Nordost Deutschland

seal butler umzug
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Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Umzugskosten-Zuschuss durch die AOK Nordost in Deutschland

Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die AOK Nordost Pflegekasse bietet mit ihrem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine wertvolle Unterstützung für alle, die einen barrierefreien und pflegegerechten Lebensmittelpunkt benötigen.

Die Kombination aus Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit einem professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sorgt dafür, dass die Antragstellung reibungslos läuft und der Umzug möglichst stressfrei erfolgt.

Damit wird nicht nur die Pflegesituation erheblich erleichtert, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessert.

Grundlagen der KostenĂĽbernahme

Grundsätzlich gilt: Die AOK Krankenkasse selbst übernimmt keine normalen Umzugskosten. Für die Förderungen ist die Pflegekasse der AOK Nordost zuständig. Es handelt sich um Leistungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezeichnet werden.

  1. Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedĂĽrftiger Person (durch BeschlĂĽsse 2022 leicht angehoben auf bis zu 4.180 Euro bei einigen Pflegekassen).
  2. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, addiert sich der Zuschuss. Bei zwei Pflegebedürftigen bedeutet das bis zu 8.000 € bzw. 8.360 € Förderung.

Zweck der Förderung

Die Gelder sind zweckgebunden: Sie sollen konkrete Verbesserungen des Wohnumfeldes schaffen, etwa durch:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
  3. Vermeidung stationärer Pflege
  4. Ergänzend: Umbauten wie Treppenlifte oder bodengleiches Duschen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Voraussetzungen fĂĽr den Zuschuss

  1. PflegebedĂĽrftigkeit:
    Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
  2. Wohnumfeldverbesserung:
    Der Umzug muss einen direkten Nutzen für die Pflege oder die Selbstständigkeit bringen.
  3. Barrierefreiheit:
    Die neue Wohnung muss barrierearm oder barrierefrei sein (TĂĽrbreiten, Aufzug, ebenerdiger Zugang, Rollstuhlgerechtigkeit).
  4. Individuelle PrĂĽfung:
    Jeder Antrag wird durch die Pflegekasse und bei Bedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprĂĽft.

Der Antragsprozess bei der AOK Nordost

1. Antrag vorbereiten

  1. Formular „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ (auf AOK-Webseite verfügbar).
  2. Darin angeben: Pflegegrad, Grund des Umzugs, zu erwartende Wohnumfeldverbesserung.

2. Unterlagen beifĂĽgen

  1. Pflegegradbescheid
  2. ärztliche Atteste, die den Umzugsbedarf belegen
  3. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler UmzĂĽge GmbH)
  4. ggf. Plan der neuen Wohnung oder Bestätigung der Barrierefreiheit

3. PrĂĽfung durch die Pflegekasse

  1. AktenprĂĽfung
  2. eventuell Hausbesuch durch den MDK
  3. Ermittlung, ob die MaĂźnahme notwendig und angemessen ist

4. Bewilligung abwarten

  1. Wichtig: Nur vorab genehmigte Umzüge sind förderfähig.
  2. Nach dem Zuschussbescheid kann der Umzug stattfinden.

5. Nachweis der DurchfĂĽhrung

  1. Einreichen der Rechnungen und ggf. Bestätigung des neuen Wohnraums.
  2. Danach erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Frau M. (Pflegegrad 2) wohnt im 4. Stock ohne Aufzug. Stürze im Treppenhaus häufen sich. Die Pflegekasse der AOK Nordost bewilligt auf Antrag den Umzug in eine Erdgeschosswohnung mit bodengleicher Dusche. Kosten: 2.900 €. Zuschuss: 2.900 € (voll übernommen).

Beispiel 2: Umzug zu Angehörigen

Herr K. (Pflegegrad 3) zieht in die Nähe seiner Tochter, die die Pflege übernimmt. Durch die Nähe kann ein Pflegeheim vermieden werden. Die AOK Nordost beteiligt sich mit 3.500 € an den Umzugskosten.

Beispiel 3: Mehrere PflegebedĂĽrftige

Ein Ehepaar (beide Pflegegrad 2) zieht gemeinsam in eine barrierefreie Wohnung. Umzugskosten: 6.500 €. Zuschuss: 8.000 € (voll übernommen).

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste Grundlage bildet § 40 Abs. 4 SGB XI:

  1. Pflegekassen können Leistungen bis zu 4.000 € pro Maßnahme bewilligen.
  2. Die Maßnahme muss der Erleichterung der Pflege oder der Förderung der Selbstständigkeit dienen.
  3. Eine Kumulierung bei mehreren Pflegebedürftigen ist möglich.

Ergänzend können greifen:

  1. SGB XII (Sozialhilfe) bei fehlendem Pflegegrad
  2. Integrationsamt bei beruflich bedingtem Umzug mit Schwerbehinderung
  3. Behindertengleichstellungsgesetz fĂĽr barrierefreie Standards
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Welche Kosten sind förderfähig?

  1. Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens
  2. Transportkosten
  3. Montage/Demontage von Möbeln
  4. Renovierungen, wenn sie der Barrierefreiheit dienen (z. B. TĂĽrverbreiterungen, Badanpassungen)
  5. Hilfsmittel im Rahmen des Umzugs wie Rampen oder Haltegriffe

Nicht förderfähig:

  1. Schönheitsrenovierungen
  2. neue Möbel ohne Pflegebezug
  3. rein private UmzĂĽge ohne pflegebezogenen Grund

Schwerbehinderte ohne Pflegegrad

  1. Kein automatischer Anspruch bei der Pflegekasse
  2. Optionen:
    • – Sozialamt (Eingliederungshilfe, SGB XII)
    • – Integrationsamt (berufsbedingte UmzĂĽge)
    • – Stiftungen und Vereine (z. B. Deutsche Krebshilfe)

Rolle der Butler UmzĂĽge GmbH

Die Butler UmzĂĽge GmbH ist ein professionelles Full-Service-Umzugsunternehmen aus Berlin, das sich auch auf pflegerelevante UmzĂĽge spezialisiert hat.

Leistungen im Ăśberblick

  • Kostenlose Beratung und digitale Vor-Ort-Begehung
  • Erstellen von aussagekräftigen Kostenvoranschlägen (wichtig fĂĽr den Antrag bei der AOK Nordost)
  • Einpackservice, Demontage/Montage, Transport, Aufbau im neuen Zuhause
  • Fachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln und sensiblen Möbeln
  • UnterstĂĽtzung bei der Kommunikation mit Pflegekasse

Vorteile fĂĽr Antragsteller

  1. Erfahrung mit AOK-Zuschussverfahren
  2. Zeitersparnis und stressfreie Abwicklung
  3. Reduzierung von Ablehnungen durch vollständige Unterlagen

Steuerliche Aspekte

  1. Unabhängig vom Zuschuss können pflegebedingte Umzüge steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Möglich als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
  3. Wichtig: Nur der Eigenanteil, der nicht von der Pflegekasse ĂĽbernommen wurde, ist steuerlich absetzbar.
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FAQ

Ăśbernimmt die AOK Nordost normale UmzĂĽge?

Nein, nur pflegebedingte UmzĂĽge mit Wohnumfeldverbesserung.

4.000–4.180 € pro Person.

Pflegegrad, Barrierefreiheit, Wohnumfeldverbesserung, Antrag vor Umzug.

Umzugsunternehmen, barrierefreie Renovierungen, pflegebedingte Hilfsmittel.

Nein.

§ 40 Abs. 4 SGB XI.

Kumulierung möglich.

Sozialamt oder Integrationsamt.

Pflegegradnachweis, Attest, Kostenvoranschlag.

Widerspruch, Sozialamt, Integrationsamt oder Stiftungen.

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