Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die AOK Nordost Pflegekasse bietet mit ihrem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine wertvolle Unterstützung für alle, die einen barrierefreien und pflegegerechten Lebensmittelpunkt benötigen.
Die Kombination aus Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit einem professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sorgt dafür, dass die Antragstellung reibungslos läuft und der Umzug möglichst stressfrei erfolgt.
Damit wird nicht nur die Pflegesituation erheblich erleichtert, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessert.
Grundsätzlich gilt: Die AOK Krankenkasse selbst übernimmt keine normalen Umzugskosten. Für die Förderungen ist die Pflegekasse der AOK Nordost zuständig. Es handelt sich um Leistungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezeichnet werden.
Zweck der Förderung
Die Gelder sind zweckgebunden: Sie sollen konkrete Verbesserungen des Wohnumfeldes schaffen, etwa durch:
Frau M. (Pflegegrad 2) wohnt im 4. Stock ohne Aufzug. Stürze im Treppenhaus häufen sich. Die Pflegekasse der AOK Nordost bewilligt auf Antrag den Umzug in eine Erdgeschosswohnung mit bodengleicher Dusche. Kosten: 2.900 €. Zuschuss: 2.900 € (voll übernommen).
Herr K. (Pflegegrad 3) zieht in die Nähe seiner Tochter, die die Pflege übernimmt. Durch die Nähe kann ein Pflegeheim vermieden werden. Die AOK Nordost beteiligt sich mit 3.500 € an den Umzugskosten.
Ein Ehepaar (beide Pflegegrad 2) zieht gemeinsam in eine barrierefreie Wohnung. Umzugskosten: 6.500 €. Zuschuss: 8.000 € (voll übernommen).
Die wichtigste Grundlage bildet § 40 Abs. 4 SGB XI:
Ergänzend können greifen:
Nicht förderfähig:
Die Butler UmzĂĽge GmbH ist ein professionelles Full-Service-Umzugsunternehmen aus Berlin, das sich auch auf pflegerelevante UmzĂĽge spezialisiert hat.
Leistungen im Ăśberblick
Vorteile fĂĽr Antragsteller
Nein, nur pflegebedingte UmzĂĽge mit Wohnumfeldverbesserung.
4.000–4.180 € pro Person.
Pflegegrad, Barrierefreiheit, Wohnumfeldverbesserung, Antrag vor Umzug.
Umzugsunternehmen, barrierefreie Renovierungen, pflegebedingte Hilfsmittel.
Nein.
§ 40 Abs. 4 SGB XI.
Kumulierung möglich.
Sozialamt oder Integrationsamt.
Pflegegradnachweis, Attest, Kostenvoranschlag.
Widerspruch, Sozialamt, Integrationsamt oder Stiftungen.

