Umzugskosten-Zuschuss durch die AOK Nordost in Deutschland
Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Die AOK Nordost Pflegekasse bietet mit ihrem Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI eine wertvolle Unterstützung für alle, die einen barrierefreien und pflegegerechten Lebensmittelpunkt benötigen.
Die Kombination aus Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit einem professionellen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH sorgt dafür, dass die Antragstellung reibungslos läuft und der Umzug möglichst stressfrei erfolgt.
Damit wird nicht nur die Pflegesituation erheblich erleichtert, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessert.
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Grundlagen der Kostenübernahme

Grundsätzlich gilt: Die AOK Krankenkasse selbst übernimmt keine normalen Umzugskosten. Für die Förderungen ist die Pflegekasse der AOK Nordost zuständig. Es handelt sich um Leistungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die als „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezeichnet werden.
- Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person (durch Beschlüsse 2022 leicht angehoben auf bis zu 4.180 Euro bei einigen Pflegekassen).
- Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, addiert sich der Zuschuss. Bei zwei Pflegebedürftigen bedeutet das bis zu 8.000 € bzw. 8.360 € Förderung.
Zweck der Förderung
Die Gelder sind zweckgebunden: Sie sollen konkrete Verbesserungen des Wohnumfeldes schaffen, etwa durch:
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
- Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
- Vermeidung stationärer Pflege
- Ergänzend: Umbauten wie Treppenlifte oder bodengleiches Duschen












