Zuschuss für Umzugskosten bei der AOK Nordost in Neubrandenburg
Ein Umzug kann für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Pflegebedarf eine große Herausforderung darstellen – organisatorisch, emotional und finanziell. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse oder Pflegekasse einen Zuschuss zu den Umzugskosten gewähren. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH, die keine Anfahrtskosten berechnet, wird der Weg zum neuen Zuhause deutlich erleichtert.
Jetzt Angebot sichern
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Pflegekasse

Damit ein Zuschuss gewährt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
- Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss medizinisch begründet sein (z. B. barrierefreier Wohnraum).
- Selbstständigkeit: Der Umzug soll die Lebensqualität und Selbstständigkeit verbessern.
- Unmöglichkeit der Anpassung: Die bisherige Wohnung kann nicht sinnvoll umgebaut werden.
- Nicht selbst durchführbar: Der Umzug kann nicht eigenständig organisiert und durchgeführt werden.












