AOK für den Umzugskostenzuschuss
Die AOK Schleswig-Holstein – jetzt als AOK NordWest – bietet im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung einen umfangreichen Umzugskostenzuschuss für pflegebedürftige Personen an, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen zur Verbesserung des Wohnumfelds notwendig ist.
Die maximale Fördersumme beträgt pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro und ist klar an Bedingungen und einen verbindlichen Antrag geknüpft.
Ein Umzug im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ist oft unvermeidlich, um die Lebensqualität zu erhalten oder die häusliche Pflege weiterhin möglich zu machen.
Die Pflegekasse der AOK NordWest (ehemals AOK Schleswig-Holstein) unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige dabei, die finanziellen Belastungen eines solchen Umzugs zu bewältigen.
Im Zentrum der Förderung stehen Maßnahmen, die Barrieren abbauen, den Alltag erleichtern und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
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Aufgaben der Pflegeversicherung

Mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur Anspruch auf Sach- und Geldleistungen in der Betreuung, sondern auch auf die Anpassung ihres Wohnraums an ihre Bedürfnisse haben. Die Pflegekasse, als eigenständiger Träger der Leistung, setzt diese Ansprüche für ihre Versicherten um.
Gesetzliche Verankerung (§40 SGB XI)
40 Abs. 4 SGB XI regelt Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit, Umzugskosten zu übernehmen, wenn andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen am bisherigen Wohnort ausgeschlossen oder unzweckmäßig sind. Die gesetzliche Fördergrenze beträgt bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person und pro Maßnahme, kann aber bei Wohngemeinschaften auf bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme steigen (entsprechend der Teilnehmerzahl).












