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Umzugskosten AOK Schleswig-Holstein
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten AOK Schleswig-Holstein

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Die AOK Schleswig-Holstein – jetzt als AOK NordWest – bietet im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung einen umfangreichen Umzugskostenzuschuss für pflegebedürftige Personen an, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen zur Verbesserung des Wohnumfelds notwendig ist. 

Die maximale Fördersumme beträgt pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro und ist klar an Bedingungen und einen verbindlichen Antrag geknüpft. 

Ein Umzug im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ist oft unvermeidlich, um die Lebensqualität zu erhalten oder die häusliche Pflege weiterhin möglich zu machen. 

Die Pflegekasse der AOK NordWest (ehemals AOK Schleswig-Holstein) unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige dabei, die finanziellen Belastungen eines solchen Umzugs zu bewältigen. 

Im Zentrum der Förderung stehen Maßnahmen, die Barrieren abbauen, den Alltag erleichtern und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. 

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur Anspruch auf Sach- und Geldleistungen in der Betreuung, sondern auch auf die Anpassung ihres Wohnraums an ihre Bedürfnisse haben. Die Pflegekasse, als eigenständiger Träger der Leistung, setzt diese Ansprüche für ihre Versicherten um.

Gesetzliche Verankerung (§40 SGB XI)

40 Abs. 4 SGB XI regelt Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit, Umzugskosten zu übernehmen, wenn andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen am bisherigen Wohnort ausgeschlossen oder unzweckmäßig sind. Die gesetzliche Fördergrenze beträgt bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person und pro Maßnahme, kann aber bei Wohngemeinschaften auf bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme steigen (entsprechend der Teilnehmerzahl).

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Antragsberechtigt sind alle Versicherten mit mindestens Pflegegrad 1, unabhängig vom Alter
  2. Der geplante Umzug muss die Pflege deutlich verbessern oder überhaupt erst ermöglichen (z. B. Wechsel in eine barrierefreie, rollstuhlgerechte oder betreute Wohnung)
  3. Der Antrag ist vor dem Beginn des Umzugs schriftlich zu stellen, inklusive vollständiger Nachweisdokumentation.

Ausschlusskriterien

  1. Komfortumzüge ohne Bezug zu Pflege/Barrierefreiheit werden nicht bezuschusst
  2. Umzüge ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung werden grundsätzlich abgelehnt.
  1. Nutzung des offiziellen Formulars der AOK NordWest (teils regionalspezifisch anzufordern)
  2. Beifügen eines Kostenvoranschlags (Details siehe unten), ggf. Nachweise und Grundrisse/Skizzen der aktuellen sowie der neuen Wohnsituation
  3. Bei privater Organisation: Beleg aller Ausgaben (z. B. Lkw-Miete, Kartons, Materialien, Fahrkosten).
  1. Nachweis zum Pflegegrad
  2. Ärztliche Gutachten, Sozialdienstberichte, gegebenenfalls Fotos
  3. Schriftliche Begründung der Notwendigkeit
  4. Übersicht über geplante pflegeerleichternde Verbesserungen (z. B. barrierefreies Bad, wohnnaher Fahrstuhl, Nähe zu Angehörigen oder Pflegepersonal).
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Ein vollständiger Kostenvoranschlag muss folgende Positionen und Angaben enthalten, um den Anforderungen der AOK NordWest zu genügen:

  1. Art und Umfang der geplanten Arbeiten
  2. Konkrete Arbeitszeiten und Personalkosten
  3. Auflistung benötigter Materialien und deren Kosten
  4. Liefer- und Fahrtkosten, auch Etagenzuschläge
  5. Sonstige Zuschläge (z. B. Wochenendarbeit, Zusatzleistungen)
  6. Gesamtkosten, jeweils inklusive MwSt.
  7. Verbindlicher oder explizit unverbindlicher Charakter des Angebots
  8. Firmenname, Adresse und Kontaktdaten
  9. Angabe zum Gültigkeitszeitraum des Angebots
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Transportkosten (Umzugsfirma oder nachgewiesene Eigenleistungen)
  2. Auf-, Abbau und Transport von Pflegebetten, medizinischen Hilfsmitteln und Rollatoren
  3. Einbau/Aufbau von Hilfsmitteln, z. B. Haltegriffen, Rampen, Türverbreiterungen, Badezimmerumbau
  4. Notwendige Wiederherstellungskosten der neuen Wohnung (z. B. Türschwellenanpassung)
  5. Reisekosten der pflegebedürftigen Person.

Ausgeschlossen:

  1. Reine „Schönheitsreparaturen“, neue Möbel, Renovierungskosten ohne direkten Pflegebezug, Leistungen, die rein privaten Komfortsteigerungen dienen

Der Umzugskostenzuschuss der AOK NordWest (ehemals AOK Schleswig-Holstein) ist eine essenzielle Hilfe im deutschen Pflegesystem.

 Eine individuelle Beratung, die strukturierte Antragstellung und der Nachweis tatsächlicher Pflegeerleichterung sind der Schlüssel zum Erfolg. 

Professionelle Anbieter wie Butler Umzüge GmbH können bürokratische Hürden erleichtern und die Leistungsgewährung absichern. Die finanzielle Förderung ermöglicht es vielen Betroffenen, länger selbstständig zu Hause oder in einer barrierefreien Umgebung zu leben – ein zentrales Ziel der Pflegeversicherung in Deutschland.

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  1. Pflegeberatung in Anspruch nehmen: (empfohlen) Unverbindlich bei der AOK NordWest oder dem zuständigen Pflegestützpunkt umfassende Beratung einholen und Checklisten nutzen.
  2. Sachlage dokumentieren: Alle beizubringenden Nachweise zusammentragen. Fotos und Arztberichte helfen bei der Anerkennung.
  3. Kostenvoranschlag(en) einholen: Mindestens ein, oft zwei Angebote werden empfohlen; Butler Umzüge GmbH bietet vorlagefähige Unterlagen und umfassende Beratung.
  4. Vollständigen, unterschriebenen Antrag stellen: Ausschließlich vor Durchführung des Umzugs an die Pflegekasse absenden; per Post, digital oder persönlich; Fristen beachten!
  5. Prüfung durch die Kasse: Innerhalb von 3 Wochen (mit Gutachterbeteiligung 5 Wochen) darf entschieden werden.
  6. Zusage abwarten – dann erst Umzug beauftragen und durchführen!
  7. Originalrechnungen, gegebenenfalls Zahlungsnachweise einreichen: Rückerstattung erfolgt nach positiver Prüfung.
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Frau R., Pflegegrad 2, nutzt einen Rollator – die alte Wohnung im 2. Stock (ohne Aufzug) ist ungeeignet. Wechsel zu ihrer Tochter, Einbau von Haltegriffen und bodengleiche Dusche im neuen Heim. Kostenvoranschlag der Butler Umzüge GmbHUmzugskosten von 3.650 Euro werden voll erstattet.

Herr M., Pflegegrad 3, kann das Bad nicht mehr nutzen. Umzug in moderne Neubauwohnung, vorherige Begutachtung durch AOK, Badezimmerumbau inklusive bodengleicher Dusche. Zuschuss entspricht maximalem Förderbetrag.

Butler Umzüge GmbH ist ein auf Senioren- und Pflegeumzüge spezialisierter Anbieter. Im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten AOK-Kunden:

  •  Wohnungs- und Pflegeberatung, Checklisten (digital verfügbar)
  •  Vorfertigung prüffähiger Kostenvoranschläge
  •  Umfassende professionelle Betreuung auch bei schwierigen oder kurzfristigen Umzügen
  •  Erfahrungen und Dokumentation, speziell angepasst an Anforderungen der Pflegekassen
  •  Unterstützung bei Antragstellung und Nachweisführung.
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Ziehen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in eine neue Wohnform (z. B. Demenz-WG, betreute Gemeinschaften), kann für jeden ein vollständiger Zuschuss beantragt werden – maximal vier Pflegebedürftige, was einer Gesamtförderung bis zu 16.720 Euro entspricht.

FAQ

Die AOK NordWest bietet pflegebedürftigen Personen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung für Umzüge, die aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen notwendig sind, um das Wohnumfeld zu verbessern. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Alle Versicherten mit mindestens Pflegegrad 1 sind antragsberechtigt, unabhängig vom Alter. Der geplante Umzug muss die Pflege deutlich verbessern oder erst ermöglichen, z. B. durch einen Wechsel in eine barrierefreie oder betreute Wohnung.

  1. Der Umzug muss pflegeerleichternd sein.
  2. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des Umzugs gestellt werden.
  3. Nachweise wie Pflegegradbescheinigung, ärztliche Gutachten und Kostenvoranschläge müssen eingereicht werden.
  1. Barrierefreier Wohnraum (z. B. rollstuhlgerechte Wohnung).
  2. Einbau von Haltegriffen, Rampen und Türverbreiterungen.
  3. Umbauten wie bodengleiche Duschen oder Badezimmeranpassungen.
  4. Transportkosten und Montage von Pflegebetten oder medizinischen Hilfsmitteln.

Ja, Komfortumzüge ohne Bezug zu Pflege oder Barrierefreiheit sowie Umzüge ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung werden nicht bezuschusst.

  1. Nutzen Sie das offizielle Formular der AOK NordWest (regionalspezifisch erhältlich).
  2. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag, Nachweise wie Pflegegradbescheinigung und ärztliche Gutachten sowie eine schriftliche Begründung bei.
  3. Reichen Sie den Antrag vor Umzugsbeginn ein.
  1. Nachweis über den Pflegegrad.
  2. Ärztliche Gutachten oder Sozialdienstberichte.
  3. Fotos der aktuellen und neuen Wohnsituation sowie eine Übersicht über geplante Verbesserungen.

Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs bei der Pflegekasse eingereicht werden. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den Antrag. Falls ein Gutachter hinzugezogen wird, kann die Bearbeitung bis zu fünf Wochen dauern.

  1. Transportkosten (Umzugsfirma oder nachgewiesene Eigenleistungen).
  2. Auf-, Abbau und Transport von Pflegebetten und medizinischen Hilfsmitteln.
  3. Einbau von barrierefreien Einrichtungen wie Haltegriffe und Rampen.
  4. Reisekosten der pflegebedürftigen Person.

Reine Schönheitsreparaturen, neue Möbel, Renovierungskosten ohne direkten Pflegebezug sowie Leistungen zur privaten Komfortsteigerung werden nicht gefördert.

Nach positiver Prüfung durch die Pflegekasse werden die Originalrechnungen eingereicht, und die Rückerstattung erfolgt entsprechend der genehmigten Summe.

Nein, Eigenleistungen können ebenfalls bezuschusst werden, jedoch müssen alle Ausgaben nachgewiesen werden (z. B. Lkw-Miete, Materialien).

Butler Umzüge GmbH bietet umfassende Unterstützung bei der Antragstellung, prüffähige Kostenvoranschläge und eine stressfreie Durchführung des Umzugs mit erfahrenen Teams.

Ja, wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam umziehen (z. B. in eine Demenz-WG), kann jeder Einzelne einen Zuschuss beantragen – maximal vier Personen pro Maßnahme, was einer Gesamtförderung von bis zu 16.720 Euro entspricht.

Ja, bei jeder Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Ja, wenn der Umbau die Pflege erleichtert oder ermöglicht.

Butler Umzüge GmbH bietet Dienstleistungen in ganz Deutschland an, darunter Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt und Stuttgart.