Die AOK Schleswig-Holstein – jetzt als AOK NordWest – bietet im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung einen umfangreichen Umzugskostenzuschuss für pflegebedürftige Personen an, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen zur Verbesserung des Wohnumfelds notwendig ist.
Die maximale Fördersumme beträgt pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro und ist klar an Bedingungen und einen verbindlichen Antrag geknüpft.
Ein Umzug im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ist oft unvermeidlich, um die Lebensqualität zu erhalten oder die häusliche Pflege weiterhin möglich zu machen.
Die Pflegekasse der AOK NordWest (ehemals AOK Schleswig-Holstein) unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige dabei, die finanziellen Belastungen eines solchen Umzugs zu bewältigen.
Im Zentrum der Förderung stehen Maßnahmen, die Barrieren abbauen, den Alltag erleichtern und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur Anspruch auf Sach- und Geldleistungen in der Betreuung, sondern auch auf die Anpassung ihres Wohnraums an ihre Bedürfnisse haben. Die Pflegekasse, als eigenständiger Träger der Leistung, setzt diese Ansprüche für ihre Versicherten um.
Gesetzliche Verankerung (§40 SGB XI)
40 Abs. 4 SGB XI regelt Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Darin enthalten ist auch die Möglichkeit, Umzugskosten zu übernehmen, wenn andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen am bisherigen Wohnort ausgeschlossen oder unzweckmäßig sind. Die gesetzliche Fördergrenze beträgt bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person und pro Maßnahme, kann aber bei Wohngemeinschaften auf bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme steigen (entsprechend der Teilnehmerzahl).
Ausschlusskriterien
Ein vollständiger Kostenvoranschlag muss folgende Positionen und Angaben enthalten, um den Anforderungen der AOK NordWest zu genügen:
Ausgeschlossen:
Der Umzugskostenzuschuss der AOK NordWest (ehemals AOK Schleswig-Holstein) ist eine essenzielle Hilfe im deutschen Pflegesystem.
Eine individuelle Beratung, die strukturierte Antragstellung und der Nachweis tatsächlicher Pflegeerleichterung sind der Schlüssel zum Erfolg.
Professionelle Anbieter wie Butler Umzüge GmbH können bürokratische Hürden erleichtern und die Leistungsgewährung absichern. Die finanzielle Förderung ermöglicht es vielen Betroffenen, länger selbstständig zu Hause oder in einer barrierefreien Umgebung zu leben – ein zentrales Ziel der Pflegeversicherung in Deutschland.
Frau R., Pflegegrad 2, nutzt einen Rollator – die alte Wohnung im 2. Stock (ohne Aufzug) ist ungeeignet. Wechsel zu ihrer Tochter, Einbau von Haltegriffen und bodengleiche Dusche im neuen Heim. Kostenvoranschlag der Butler Umzüge GmbH, Umzugskosten von 3.650 Euro werden voll erstattet.
Herr M., Pflegegrad 3, kann das Bad nicht mehr nutzen. Umzug in moderne Neubauwohnung, vorherige Begutachtung durch AOK, Badezimmerumbau inklusive bodengleicher Dusche. Zuschuss entspricht maximalem Förderbetrag.
Butler Umzüge GmbH ist ein auf Senioren- und Pflegeumzüge spezialisierter Anbieter. Im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten AOK-Kunden:
Ziehen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in eine neue Wohnform (z. B. Demenz-WG, betreute Gemeinschaften), kann für jeden ein vollständiger Zuschuss beantragt werden – maximal vier Pflegebedürftige, was einer Gesamtförderung bis zu 16.720 Euro entspricht.
Nein; Eigenleistungen können bezuschusst werden, aber Leistungen und Kosten müssen nachgewiesen werden.
Solange sich die Pflegesituation wesentlich verändert, können wiederholt Zuschüsse für neue Maßnahmen beantragt werden (z. B. bei Umzug oder erneutem Umbau).
Bei Maßnahmen ohne Pflege- oder Barrierebezug, bei Antragstellung nach Beginn oder Abschluss des Umzugs, bei fehlender Begründung/Nachweis.
Ja, sofern die Pflege zu Hause dadurch erleichtert oder ermöglicht wird.