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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK VBU

seal butler umzug
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Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit durch die BKK VBU in Deutschland

Die BKK VBU unterstützt pflegebedürftige Versicherte umfassend bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Ein direkter Ersatz reiner Umzugskosten ist nicht vorgesehen, jedoch werden alle Umbauten gefördert, die das Leben im neuen Umfeld erleichtern. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person stellt die Pflegekasse eine erhebliche finanzielle Entlastung bereit.

Besonders sinnvoll ist eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse, eine klare Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH. So gelingt es, die Pflegebedürftigkeit mit einem finanziell und organisatorisch bewältigbaren Umzug zu verbinden – und damit die Lebensqualität erheblich zu steigern.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Zusammenarbeit mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH in Berlin ist spezialisiert auf barrierefreie Umzüge für pflegebedürftige Menschen.

Vorteile der Kooperation

  1. Erfahrung mit Pflegekassen-Anträgen: Unterstützung bei Kostenvoranschlägen und Dokumentation.
  2. Schonende Transportmethoden für empfindliche Möbel und Hilfsmittel.
  3. Zusatzservices wie Renovierung, Entrümpelung oder Möbellagerung.
  4. Passgenaue Dienstleistungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Die Zusammenarbeit mit einem solchen Unternehmen erleichtert den Prozess erheblich, da Antragsteller direkten Zugang zu fachgerechten Angeboten für den Kostenvoranschlag haben.

Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung von Umzugskosten oder Wohnraumanpassungen bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

§40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  1. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
  2. Die Höhe des Zuschusses beträgt seit dem 01. Januar 2025 maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person.
  3. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, können die Zuschüsse zusammengerechnet bis zu 16.720 Euro betragen.

Pflegegrade als Voraussetzung

  1. Grundlage ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1–5).
  2. Je höher der Pflegegrad, desto offensichtlicher ist in der Regel die Notwendigkeit baulicher oder organisatorischer Veränderungen.
  3. Aber auch Versicherte mit Pflegegrad 1 können Anspruch auf Zuschüsse haben, wenn die Pflege erleichtert wird.

Damit wird eine klare Balance geschaffen: Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige, aber auch eine sachliche Prüfung durch die Pflegekasse, ob die Maßnahme tatsächlich notwendig ist.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Überblick

Die Zuschüsse der BKK VBU umfassen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Grundprinzip ist: Alles, was dazu beiträgt, Pflege in der Wohnung zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern, ist potenziell förderfähig.

Typische Maßnahmen

  1. Barrierefreier Zugang zur Wohnung
    • – Einbau von Rampen oder Hebeliften
    • – Türverbreiterung für Rollstühle
  2. Badezimmeranpassungen
    • – Bodengleiche Dusche statt Badewanne
    • – Haltegriffe und Sitzmöglichkeiten
    • – Höhenverstellbare Waschbecken oder Toiletten
  3. Sicherheitsverbesserungen
    • – Treppen- oder Wandgeländer
    • – Rutschfeste Bodenbeläge
  4. Technische Hilfen im Wohnbereich
    • – Elektrische Türöffner
    • – Automatische Rollläden bei Bewegungseinschränkungen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Abgrenzung: Was nicht gefördert wird

  1. Reine Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen.
  2. Luxusmaßnahmen ohne pflegerischen Nutzen (z. B. Whirlpool, Designbäder).
  3. Umzüge, die rein privat motiviert sind und keinen Pflegebezug haben.

Wann übernimmt die BKK VBU Umzugskosten?

Ein Umzug wird nur dann von der BKK VBU unterstützt, wenn er im Kontext der Pflegebedürftigkeit erfolgt.

Anerkannte Gründe

  1. Die bisherige Wohnung ist nicht barrierefrei und lässt sich nicht sinnvoll umbauen.
  2. Ein Wechsel in eine betreute oder barrierefreie Seniorenwohnanlage ist notwendig.
  3. Die Nähe zu pflegenden Angehörigen wird nur durch einen Umzug gewährleistet.

Umfang der Kostenübernahme

  1. Die BKK VBU übernimmt keine vollständigen Umzugskosten wie Möbeltransport oder Maklergebühren.
  2. Bezuschusst werden nur Maßnahmen am neuen oder alten Wohnumfeld, wenn diese notwendig sind, um Pflege zu ermöglichen.
  3. Beispiel:
    • – Die reinen Transportkosten durch ein Umzugsunternehmen sind nicht förderfähig.
    • – Der Einbau einer Rampe in der neuen Wohnung dagegen schon.

Das führt in der Praxis nicht selten zu Missverständnissen, weshalb im Antrag sehr klar beschrieben werden sollte, welche Kosten als pflegerisch relevant einzustufen sind.

Schritt-für-Schritt-Antragstellung bei der BKK VBU

Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf Genehmigung erheblich.

Kontaktaufnahme

  1. Telefonnummer der BKK VBU Pflegekasse: 0800 1656618
  2. Alternativ: Formular-Download über die Website.

Ausfüllen des Formulars

Erforderliche Angaben:

  1. Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Anschrift, Versicherungsnummer).
  2. Geplante Maßnahme (inkl. Begründung).
  3. Bankverbindung oder Auszahlungswunsch.

Benötigte Unterlagen

  1. Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs.
  2. Ärztliche oder pflegerische Bescheinigung.
  3. Einverständnis des Vermieters, wenn es um bauliche Änderungen geht.

Einreichung

  1. Einreichen erfolgt per Post.
  2. Digitalisierte Vorlagen (z. B. PDF) sind nur zur vorläufigen Prüfung möglich, die endgültigen Originale müssen schriftlich vorliegen.

Prüfung und Begutachtung

  1. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Notwendigkeit.
  2. Häufig erfolgt ein Hausbesuch zur Situationseinschätzung.

Genehmigung und Durchführung

  1. Bei positiver Entscheidung: schriftliche Kostenzusage.
  2. Durchführung der Maßnahme und anschließend Einreichen der Rechnungen zur Erstattung.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Rampe für Rollstuhlfahrer

Herr S., Pflegegrad 2, wohnt im 2. OG ohne Aufzug. Ein Umzug ins Erdgeschoss wird unumgänglich. Dort wird eine Rampe am Hauseingang installiert. Kosten: 4.000 Euro → komplett durch Zuschuss gedeckt.

Beispiel 2: Badumbau

Frau M., Pflegegrad 3, stürzt häufig beim Ein- und Ausstieg aus der Badewanne. Der Umbau zu einer bodengleichen Dusche kostet 3.800 Euro → Zuschuss deckt die Kosten fast vollständig.

Beispiel 3: Umzug zu pflegendem Angehörigen

Herr T., Pflegegrad 1, zieht zu seiner Tochter. In der neuen Wohnung werden Haltegriffe, ein Toilettensitz und eine Türverbreiterung eingebaut. Gesamtkosten: 2.500 Euro → vollständig übernommen.

FAQ

Wie oft kann ich den Zuschuss von 4.180 € beantragen?

Pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Bei mehreren Maßnahmen innerhalb der Jahre ist ein erneuter Antrag möglich, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

Nein, nur bauliche oder technische Anpassungen im Rahmen der Pflege.

Durchschnittlich 4–6 Wochen, bei komplexen Fällen länger.

Ein detaillierter Kostenvoranschlag und eine fachliche Begründung sind entscheidend.

Nein, die Zusage muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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