Die BKK VBU unterstützt pflegebedürftige Versicherte umfassend bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Ein direkter Ersatz reiner Umzugskosten ist nicht vorgesehen, jedoch werden alle Umbauten gefördert, die das Leben im neuen Umfeld erleichtern. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person stellt die Pflegekasse eine erhebliche finanzielle Entlastung bereit.
Besonders sinnvoll ist eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse, eine klare Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH. So gelingt es, die Pflegebedürftigkeit mit einem finanziell und organisatorisch bewältigbaren Umzug zu verbinden – und damit die Lebensqualität erheblich zu steigern.
Die Butler Umzüge GmbH in Berlin ist spezialisiert auf barrierefreie Umzüge für pflegebedürftige Menschen.
Vorteile der Kooperation
Die Zusammenarbeit mit einem solchen Unternehmen erleichtert den Prozess erheblich, da Antragsteller direkten Zugang zu fachgerechten Angeboten für den Kostenvoranschlag haben.
Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung von Umzugskosten oder Wohnraumanpassungen bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Damit wird eine klare Balance geschaffen: Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige, aber auch eine sachliche Prüfung durch die Pflegekasse, ob die Maßnahme tatsächlich notwendig ist.
Die Zuschüsse der BKK VBU umfassen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Grundprinzip ist: Alles, was dazu beiträgt, Pflege in der Wohnung zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern, ist potenziell förderfähig.
Ein Umzug wird nur dann von der BKK VBU unterstützt, wenn er im Kontext der Pflegebedürftigkeit erfolgt.
Anerkannte Gründe
Umfang der Kostenübernahme
Das führt in der Praxis nicht selten zu Missverständnissen, weshalb im Antrag sehr klar beschrieben werden sollte, welche Kosten als pflegerisch relevant einzustufen sind.
Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf Genehmigung erheblich.
Erforderliche Angaben:
Herr S., Pflegegrad 2, wohnt im 2. OG ohne Aufzug. Ein Umzug ins Erdgeschoss wird unumgänglich. Dort wird eine Rampe am Hauseingang installiert. Kosten: 4.000 Euro → komplett durch Zuschuss gedeckt.
Frau M., Pflegegrad 3, stürzt häufig beim Ein- und Ausstieg aus der Badewanne. Der Umbau zu einer bodengleichen Dusche kostet 3.800 Euro → Zuschuss deckt die Kosten fast vollständig.
Herr T., Pflegegrad 1, zieht zu seiner Tochter. In der neuen Wohnung werden Haltegriffe, ein Toilettensitz und eine Türverbreiterung eingebaut. Gesamtkosten: 2.500 Euro → vollständig übernommen.
Pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Bei mehreren Maßnahmen innerhalb der Jahre ist ein erneuter Antrag möglich, wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Nein, nur bauliche oder technische Anpassungen im Rahmen der Pflege.
Durchschnittlich 4–6 Wochen, bei komplexen Fällen länger.
Ein detaillierter Kostenvoranschlag und eine fachliche Begründung sind entscheidend.
Nein, die Zusage muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.