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Umzugskosten BKK VBU
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK VBU

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AOK Nordost etc.

Die BKK VBU unterstützt pflegebedürftige Versicherte umfassend bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Ein direkter Ersatz reiner Umzugskosten ist nicht vorgesehen, jedoch werden alle Umbauten gefördert, die das Leben im neuen Umfeld erleichtern. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person stellt die Pflegekasse eine erhebliche finanzielle Entlastung bereit.

Besonders sinnvoll ist eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse, eine klare Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH. So gelingt es, die Pflegebedürftigkeit mit einem finanziell und organisatorisch bewältigbaren Umzug zu verbinden – und damit die Lebensqualität erheblich zu steigern.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Die Butler Umzüge GmbH in Berlin ist spezialisiert auf barrierefreie Umzüge für pflegebedürftige Menschen.

Vorteile der Kooperation

  1. Erfahrung mit Pflegekassen-Anträgen: Unterstützung bei Kostenvoranschlägen und Dokumentation.
  2. Schonende Transportmethoden für empfindliche Möbel und Hilfsmittel.
  3. Zusatzservices wie Renovierung, Entrümpelung oder Möbellagerung.
  4. Passgenaue Dienstleistungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Die Zusammenarbeit mit einem solchen Unternehmen erleichtert den Prozess erheblich, da Antragsteller direkten Zugang zu fachgerechten Angeboten für den Kostenvoranschlag haben.

Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung von Umzugskosten oder Wohnraumanpassungen bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

  1. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichenerleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
  2. Die Höhe des Zuschusses beträgt seit dem 01. Januar 2025 maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person.
  3. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, können die Zuschüsse zusammengerechnet bis zu 16.720 Euro betragen.
  1. Grundlage ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1–5).
  2. Je höher der Pflegegrad, desto offensichtlicher ist in der Regel die Notwendigkeit baulicher oder organisatorischer Veränderungen.
  3. Aber auch Versicherte mit Pflegegrad 1 können Anspruch auf Zuschüsse haben, wenn die Pflege erleichtert wird.

Damit wird eine klare Balance geschaffen: Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige, aber auch eine sachliche Prüfung durch die Pflegekasse, ob die Maßnahme tatsächlich notwendig ist.

Die Zuschüsse der BKK VBU umfassen ein breites Spektrum an Maßnahmen. Grundprinzip ist: Alles, was dazu beiträgt, Pflege in der Wohnung zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern, ist potenziell förderfähig.

  1. Barrierefreier Zugang zur Wohnung
    • – Einbau von Rampen oder Hebeliften
    • – Türverbreiterung für Rollstühle
  2. Badezimmeranpassungen
    • – Bodengleiche Dusche statt Badewanne
    • – Haltegriffe und Sitzmöglichkeiten
    • – Höhenverstellbare Waschbecken oder Toiletten
  3. Sicherheitsverbesserungen
    • – Treppen- oder Wandgeländer
    • – Rutschfeste Bodenbeläge
  4. Technische Hilfen im Wohnbereich
    • – Elektrische Türöffner
    • – Automatische Rollläden bei Bewegungseinschränkungen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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  1. Reine Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen.
  2. Luxusmaßnahmen ohne pflegerischen Nutzen (z. B. Whirlpool, Designbäder).
  3. Umzüge, die rein privat motiviert sind und keinen Pflegebezug haben.

Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf Genehmigung erheblich.

  1. Telefonnummer der BKK VBU Pflegekasse: 0800 1656618
  2. Alternativ: Formular-Download über die Website.

Erforderliche Angaben:

  1. Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Anschrift, Versicherungsnummer).
  2. Geplante Maßnahme (inkl. Begründung).
  3. Bankverbindung oder Auszahlungswunsch.
  1. Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs.
  2. Ärztliche oder pflegerische Bescheinigung.
  3. Einverständnis des Vermieters, wenn es um bauliche Änderungen geht.
  1. Einreichen erfolgt per Post.
  2. Digitalisierte Vorlagen (z. B. PDF) sind nur zur vorläufigen Prüfung möglich, die endgültigen Originale müssen schriftlich vorliegen.
  1. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Notwendigkeit.
  2. Häufig erfolgt ein Hausbesuch zur Situationseinschätzung.
  1. Bei positiver Entscheidung: schriftliche Kostenzusage.
  2. Durchführung der Maßnahme und anschließend Einreichen der Rechnungen zur Erstattung.

Herr S., Pflegegrad 2, wohnt im 2. OG ohne Aufzug. Ein Umzug ins Erdgeschoss wird unumgänglich. Dort wird eine Rampe am Hauseingang installiert. Kosten: 4.000 Euro → komplett durch Zuschuss gedeckt.

Frau M., Pflegegrad 3, stürzt häufig beim Ein- und Ausstieg aus der Badewanne. Der Umbau zu einer bodengleichen Dusche kostet 3.800 Euro → Zuschuss deckt die Kosten fast vollständig.

Herr T., Pflegegrad 1, zieht zu seiner Tochter. In der neuen Wohnung werden Haltegriffe, ein Toilettensitz und eine Türverbreiterung eingebaut. Gesamtkosten: 2.500 Euro → vollständig übernommen.

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FAQ

Anspruch auf einen Zuschuss haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1), wenn der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung fördert, z. B. durch den Wechsel in eine barrierefreie Wohnung.

Die BKK VBU (jetzt mkk – meine krankenkasse) gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Berechtigte in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € steigen.

Die Voraussetzungen sind:

  1. Vorliegen eines Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.
  3. Der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung muss vor Beginn des Umzugs genehmigt werden.

Darunter fallen Maßnahmen, die dazu dienen, die Pflege in der häuslichen Umgebung zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Beispiele sind der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ein altersgerechtes Wohnumfeld.

Ja, der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung muss unbedingt vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden. Ohne vorherige Genehmigung ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Butler Umzüge bietet ein umfassendes Servicepaket, das Folgendes umfasst:

  1. Erstellung eines förderfähigen Kostenvoranschlags für die Pflegekasse.
  2. Direktabrechnung mit der Krankenkasse.
  3. Verpackung, Transport, Möbelmontage sowie Entrümpelung und Endreinigung bei Bedarf.

Butler Umzüge hilft bei der Formulierung des Antrags und stellt alle notwendigen Unterlagen, wie den Kostenvoranschlag, zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt auf Wunsch auch die direkte Kommunikation mit der Pflegekasse.

Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der geplanten Umzugskosten. Er ist erforderlich, um den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse einzureichen.

Der Antrag sollte so früh wie möglich vor dem geplanten Umzugstermin gestellt werden, da die Genehmigung durch die Pflegekasse vor Beginn des Umzugs vorliegen muss.

Nein, es ist wichtig, die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse abzuwarten, bevor Sie den Umzug durchführen lassen. Ohne diese Genehmigung besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Der Zuschuss kann Kosten für den Transport, die Möbelmontage, Verpackung, Entrümpelung und Endreinigung abdecken, sofern diese im Rahmen des Kostenvoranschlags genehmigt wurden.

Ja, wenn mehrere berechtigte Personen in einer Wohngemeinschaft leben oder zusammenziehen, kann der Zuschuss pro Haushalt auf bis zu 16.000 € erhöht werden.

Ohne einen anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig einzureichen und sich bei der Pflegekasse nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen und Ihre Situation erneut prüfen lassen. Es empfiehlt sich, die Ablehnungsgründe genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nein, der Zuschuss ist speziell für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im häuslichen Umfeld gedacht und nicht für den Umzug in ein Pflegeheim vorgesehen.

Ja, auch andere Krankenkassen wie z. B. Barmer oder Vivida BKK bieten ähnliche Zuschüsse an. Die genauen Bedingungen können jedoch variieren.

Sie können Butler Umzüge direkt über ihre Website www.butler-umzuege.de kontaktieren oder telefonisch ein Erstgespräch vereinbaren.

Ja, Sie können jedes Unternehmen beauftragen, das Ihnen einen förderfähigen Kostenvoranschlag erstellen kann. Butler Umzüge ist jedoch auf Seniorenumzüge spezialisiert und bietet zusätzliche Unterstützung bei der Antragstellung.

Neben dem eigentlichen Transport bietet Butler Umzüge auch Dienstleistungen wie Entrümpelung, Verpackung von Gegenständen, Möbelmontage und Endreinigung an.

Das offizielle Formular erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse (z. B. mkk/BKK VBU). Alternativ können Sie sich von Butler Umzüge bei der Beschaffung des Formulars unterstützen lassen.