Die Umzugsförderung durch die BKK Wirtschaft & Finanzen (heute BKK VBU) ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und würdevolles Leben zu ermöglichen. Zwar werden Umzugskosten nicht pauschal übernommen, doch wenn ein medizinisch notwendiger Hintergrund vorliegt, können bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beansprucht werden.
Die rechtlichen Grundlagen liegen im SGB XI, die praktische Umsetzung erfolgt durch einen gut begründeten Antrag und die Vorlage von Kostenvoranschlägen. Partner wie die Butler Umzüge GmbH erleichtern die reibungslose Durchführung. Mit einem umsichtig geplanten Antrag lassen sich finanzielle Belastungen erheblich reduzieren.
Ein Umzug ist besonders für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen oft keine freiwillige, sondern eine notwendige Maßnahme. Gründe dafür sind u. a.:
Rolle der BKK Wirtschaft & Finanzen
Die BKK Wirtschaft & Finanzen (kurz: BKK WF) war eine Betriebskrankenkasse, die sich 2014 mit der BKK VBU zusammenschloss. Heute übernimmt die BKK VBU die Aufgaben der BKK WF, insbesondere im Bereich Pflegeleistungen. Damit gelten die aktuell gültigen Regelungen der BKK VBU für alle ehemaligen BKK-WF-Versicherten.
Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Förderung eines Umzugs als wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Dieser bestimmt:
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Zuschuss wird nur bewilligt, wenn der Umzug medizinisch oder pflegerisch nötig ist, etwa weil:
Nicht übernommen:
Frau M., 78 Jahre, Pflegegrad 3, lebt in einer Dachgeschosswohnung ohne Aufzug. Treppensteigen ist kaum möglich. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Umzug in eine Erdgeschosswohnung mit Aufzug.
Herr K., 82 Jahre, Pflegegrad 2, lebt alleine. Die Tochter wohnt 200 km entfernt. Der Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt.
Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin bietet spezielle Leistungen für Senioren– und Pflege-Umzüge an. Vorteile für Versicherte der BKK VBU:
Auch hier kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss gewähren, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist.
Mehrfach, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert.
Transport, Montage, notwendige Renovierungen im Zusammenhang mit Pflege, keine neuen Möbel.
Umbauten (z. B. Türverbreiterung), Treppenlifte, barrierefreie Badanpassungen, aber auch Umzüge.
Direkt bei der Pflegekasse der BKK VBU.