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Umzugskosten BKK Wirtschaft & Finanzen
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK Wirtschaft & Finanzen

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Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

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Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Die Umzugsförderung durch die BKK Wirtschaft & Finanzen (heute BKK VBU) ist ein wichtiges Instrument, um pflegebedürftigen Menschen ein sicheres und würdevolles Leben zu ermöglichen. Zwar werden Umzugskosten nicht pauschal übernommen, doch wenn ein medizinisch notwendiger Hintergrund vorliegt, können bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beansprucht werden.

Die rechtlichen Grundlagen liegen im SGB XI, die praktische Umsetzung erfolgt durch einen gut begründeten Antrag und die Vorlage von Kostenvoranschlägen. Partner wie die Butler Umzüge GmbH erleichtern die reibungslose Durchführung. Mit einem umsichtig geplanten Antrag lassen sich finanzielle Belastungen erheblich reduzieren.

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Ein Umzug ist besonders für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen oft keine freiwillige, sondern eine notwendige Maßnahme. Gründe dafür sind u. a.:

  1. Fehlende Barrierefreiheit in der bisherigen Wohnung
  2. Notwendigkeit von pflegegerechten Strukturen in unmittelbarer Umgebung
  3. Bessere Erreichbarkeit durch ambulante Pflegedienste
  4. Einzug in eine betreute Wohnform oder in die Nähe von Angehörigen

Rolle der BKK Wirtschaft & Finanzen

Die BKK Wirtschaft & Finanzen (kurz: BKK WF) war eine Betriebskrankenkasse, die sich 2014 mit der BKK VBU zusammenschloss. Heute übernimmt die BKK VBU die Aufgaben der BKK WF, insbesondere im Bereich Pflegeleistungen. Damit gelten die aktuell gültigen Regelungen der BKK VBU für alle ehemaligen BKK-WF-Versicherten.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Förderung eines Umzugs als wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Dieser bestimmt:

  1. Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten.
  2. Diese Zuschüsse dienen ausschließlich der Verbesserung des Wohnumfeldes.
  3. Dazu zählen sowohl bauliche Anpassungen (z. B. Türverbreiterungen, Badumbauten) als auch wohnbezogene Maßnahmen wie ein Umzug in eine geeignete Wohnung.

Anspruchsvoraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad (1–5)
  2. Medizinische Notwendigkeit der Maßnahme
  3. Antrag vor Beginn des Umzugs bei der zuständigen Pflegekasse
  4. Vorlage von Kostenvoranschlägen und ggf. ärztlicher Stellungnahmen

Ein Zuschuss wird nur bewilligt, wenn der Umzug medizinisch oder pflegerisch nötig ist, etwa weil:

  1. Treppen in der alten Wohnung ein Sturzrisiko darstellen
  2. Sanitäranlagen nicht barrierefrei zugänglich sind
  3. Pflegekräfte die Wohnung schwer erreichen können
  4. Ein Umzug in die Nähe betreuender Angehöriger erforderlich wird
  1. Maximal 4.000 bis 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Versicherten
  2. Zuschüsse können mehrfach gewährt werden, wenn sich der Pflege– oder Gesundheitszustand verschlechtert
  3. Beispiel: Erst Umzug in barrierefreie Wohnung, einige Jahre später erneuter Umzug in ein Pflegeheim → erneute Unterstützung möglich
  1. Persönliche Angaben: Name, Adresse, Versichertennummer eintragen.
  2. Beschreibung der Maßnahme: Grund des Umzugs medizinisch begründen.
  3. KostenschätzungAngebote eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH) beilegen.
  4. Medizinische Nachweise: Pflegegradbescheid oder ärztliches Gutachten vorlegen.
  5. Einreichung: Antrag an die Pflegekasse der BKK VBU senden.
  6. Bestätigung abwarten: Keine Maßnahme ohne schriftliche Bewilligung beginnen.
  7. Direktabrechnung: Optional über Abtretungserklärung → Umzugsunternehmen rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Transportkosten (Umzugsunternehmen)
  2. Pack– und Auspackservice, wenn wegen gesundheitlicher Einschränkungen notwendig
  3. Möbelmontage und Demontage
  4. Spezialtransporte für schwere Möbel oder Pflegehilfsmittel
  5. Renovierungskosten in der neuen Wohnung, wenn diese unmittelbar mit der Barrierefreiheit im Zusammenhang stehen

Nicht übernommen:

  1. Möbelneukauf
  2. freiwillige Umzüge ohne medizinische Notwendigkeit
  3. Lagerkosten ohne Bezug zur Pflege

Frau M., 78 Jahre, Pflegegrad 3, lebt in einer Dachgeschosswohnung ohne Aufzug. Treppensteigen ist kaum möglich. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Umzug in eine Erdgeschosswohnung mit Aufzug.

Herr K., 82 Jahre, Pflegegrad 2, lebt alleine. Die Tochter wohnt 200 km entfernt. Der Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt.


Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin bietet spezielle Leistungen für Senioren– und Pflege-Umzüge an. Vorteile für Versicherte der BKK VBU:

  1. Erfahrung im Umgang mit krankenkassenfinanzierten Umzügen
  2. Hilfe bei der Einholung von Kostenvoranschlägen
  3. Unterstützung bei der Abtretungserklärung
  4. Spezialisierte Teams für Barrierefreiheit und den Transport medizinischer Geräte
  5. Zusatzangebote: Entrümpelung, Möbellagerung, Möbelmontage
  1. Antrag zu spät stellen (nach dem Umzug → keine Erstattung möglich)
  2. Keine Kostenvoranschläge beigefügt
  3. Medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend begründet
  4. Umzug in Wohnung ohne prüfbare Barrierefreiheit

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FAQ

Die BKK VBU übernimmt keine Umzugskosten pauschal. Allerdings können bei einem medizinisch notwendigen Umzug bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragt werden.

Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Pflegebedürftige Personen, deren Umzug aus medizinischen Gründen notwendig ist, können Anspruch auf die Förderung haben.

Ein medizinisch notwendiger Umzug liegt vor, wenn er aufgrund der gesundheitlichen Situation der pflegebedürftigen Person erforderlich ist, z. B. ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder eine Pflegeeinrichtung.

Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme.

Ein gut begründeter Antrag muss bei der BKK VBU eingereicht werden, ergänzt durch Kostenvoranschläge und medizinische Nachweise.

Sie benötigen einen Kostenvoranschlag, medizinische Nachweise und eine Begründung, warum der Umzug notwendig ist.

Ja, der Antrag kann selbst gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess zu erleichtern.

Die Butler Umzüge GmbH ist ein Partner, der bei der Planung und Durchführung des Umzugs unterstützt und auf die Anforderungen von Pflegebedürftigen spezialisiert ist.

Nein, die Förderung richtet sich nicht nach dem Alter, sondern nach dem Pflegebedarf und den medizinischen Gründen.

Die Förderung gilt in der Regel nur für Umzüge innerhalb Deutschlands.

Ja, sofern diese Kosten im Rahmen des Kostenvoranschlags enthalten sind und der Umzug medizinisch notwendig ist.

Der Antrag sollte vor dem geplanten Umzug gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme geprüft werden kann.

Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und weitere Nachweise vorlegen.

In Ausnahmefällen kann ein rückwirkender Antrag geprüft werden, jedoch ist dies nicht garantiert.

Die Entscheidung trifft die BKK VBU auf Basis der eingereichten Unterlagen und gesetzlichen Vorgaben.

Kosten, die über den maximalen Zuschuss hinausgehen, müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Nein, die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Umzugskosten und nicht auf Renovierungskosten.

Eine sorgfältige Planung und die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge können helfen, die Kosten zu minimieren.

Jeder Fall wird individuell geprüft. Ein erneuter Antrag ist möglich, wenn ein weiterer medizinisch notwendiger Umzug erforderlich wird.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der BKK VBU oder bei spezialisierten Umzugsdienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH.