FĂĽr PflegebedĂĽrftige und Schwerbehinderte ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft unverzichtbar.Â
Die ZuschĂĽsse der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro fĂĽr Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen sind eine wichtige finanzielle UnterstĂĽtzung.Â
Die DEVK Krankenversicherung spielt vor allem eine unterstĂĽtzende Rolle durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung, geht aber nicht direkt in Vorleistung bei Umzugskosten.Â
Eine rechtzeitige Antragstellung mit allen erforderlichen Nachweisen ist entscheidend. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler UmzĂĽge GmbH erleichtern den Pflegeumzug organisatorisch und finanziell.
Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Unterstützung für Umzugskosten erhalten, wenn der Umzug notwendig ist, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen oder die Wohnsituation den Bedürfnissen besser entspricht. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Grad der Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragen, wenn der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.
Voraussetzungen fĂĽr den Zuschuss
Gelder fĂĽr Schwerbehinderte
Neben der Umzugsbeihilfe aus der Pflegekasse können Schwerbehinderte weitere Förderungen erhalten, etwa durch Integrationsämter, Sozialhilfe oder spezielle Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Auch steuerliche Vergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag) können die finanzielle Belastung mindern.
Umzugskosten von der Pflegekasse
Die Pflegekasse ĂĽbernimmt ZuschĂĽsse bis 4.180 Euro fĂĽr MaĂźnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, inklusive Umzugskosten, wenn:
Anspruch auf Umzugsgeld
Anspruch auf Umzugsgeld haben vor allem Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die ihre bisherige Wohnung nicht anpassen können und deshalb umziehen müssen. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, oft mit einem formlosen Antrag und erforderlichen Nachweisen wie ärztlichen Bescheinigungen und Kostenvoranschlägen.
Die Butler UmzĂĽge GmbHÂ ist spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte UmzĂĽge. FĂĽr DEVK-Versicherte bietet Butler UmzĂĽge eine vertrauensvolle und gut koordinierte UnterstĂĽtzung bei der Umsetzung von PflegeumzĂĽgen an. Die Firma kennt die Anforderungen der Pflegekassen und erleichtert die Abwicklung der KostenĂĽbernahme durch direkte Rechnungsstellung an die Pflegekasse.
Die Pflegekasse zahlt ZuschĂĽsse fĂĽr wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen, die nicht nur UmzĂĽge, sondern auch Umbauten umfassen, z.B.:
Voraussetzungen zur KostenĂĽbernahme
Pflegegrad und Zuschusshöhe
Alle anerkannten Pflegegrade haben Anspruch auf den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnumfeldverbesserungen. Die Förderung ist nicht abhängig vom Pflegegrad gestaffelt, aber Voraussetzung ist die Pflegebedürftigkeit und der Bedarf.
Häufigkeit der Zuschussbeantragung
Der Zuschuss kann pro Maßnahme einmal gewährt werden. Wiederholte Anträge sind möglich, wenn sich der Pflegebedarf ändert oder weitere Anpassungen notwendig sind.
Die DEVK selbst gewährt direkt keine Zuschüsse für Umzugskosten oder Wohnumfeldverbesserungen. Sie bietet jedoch:
Die DEVK unterstützt Versicherte bei der Organisation und Planung, übernimmt aber keine direkte Kostenförderung für Umzüge oder Umbauten. Zuständig für die finanzielle Förderung ist die Pflegekasse, bei gesetzlich Versicherten in der Regel eine der gesetzlichen Pflegekassen.
Herr M. muss aufgrund seiner zunehmenden Mobilitätseinschränkungen in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.180 Euro für die Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterung und bodengleiche Dusche. Der Umzug wird von einem professionellen Umzugsunternehmen ausgeführt, die Pflegekasse rechnet direkt ab.
Frau S. hat einen Grad der Behinderung von 60, aber keinen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft den Antrag und gewährt einen Teilzuschuss, da der Umzug in eine barrierefreie Wohnung die Selbstständigkeit erheblich steigert und pflegerische Unterstützung erleichtert.
Herr K. lebt bereits in einer barrierefreien Wohnung, benötigt aber den Einbau eines Treppenlifts. Die Pflegekasse genehmigt die Förderhöhe bis 4.180 Euro für diese Maßnahme. Die DEVK unterstützt ihn bei der Organisation von Dienstleistern.
Typischerweise können die folgenden Dokumente erforderlich sein:
Die DEVK selbst tritt bei Umzügen eher vermittelnd und beratend auf, z.B. über das DEVK-Pflegeportal und Kooperationen mit Dienstleistern wie dem Malteser Hilfsdienst. Konkrete Rechnungen und Kostenvoranschläge dienen auch der Prüfung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse, bei der die DEVK als Versicherer beratend zur Seite steht.
Einfachste und sicherste Vorgehensweise ist, direkt bei der DEVK-Beratung oder im DEVK-Kundenportal (meineDEVK) die individuellen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen abzufragen, da diese je nach Versicherungsvertrag und Einzelfall variieren können.
Eine individuelle Abfrage beim DEVK-Kundendienst ist empfehlenswert.
ZuschĂĽsse werden von der Pflegekasse bei Pflegegrad ab 1 und bei schwerer Behinderung mit GdB ab 50 vergeben, bis zu 4.180 Euro fĂĽr Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen.
Neben Umzugszuschüssen sind Förderungen für barrierefreien Wohnungsumbau und steuerliche Erleichterungen möglich.
Kosten für Umzugsunternehmen, Beratung, Fahrtkosten, Material und eventuelle Verdienstausfälle von Helfern können erstattet werden.
PflegebedĂĽrftige mit anerkanntem Pflegegrad sowie Schwerbehinderte, wenn der Umzug die Pflege erleichtert und die neue Wohnung barrierefrei ist.
ZuschĂĽsse bis zu 4.180 Euro pro MaĂźnahme fĂĽr barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte, TĂĽrverbreiterung, Badumbau.
Pflegegrad 1-5, notwendige MaĂźnahme zur Pflegeerleichterung, Antragstellung vor Baubeginn.
Pro Maßnahme einmal, wiederholte Anträge bei Bedarf möglich.