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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten DEVK

seal butler umzug
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Zuschuss fĂĽr Umzugskosten bei DEVK Krankenversicherung in Deutschland

Für Pflegebedürftige und Schwerbehinderte ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft unverzichtbar. 

Die Zuschüsse der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine wichtige finanzielle Unterstützung. 

Die DEVK Krankenversicherung spielt vor allem eine unterstützende Rolle durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung, geht aber nicht direkt in Vorleistung bei Umzugskosten. 

Eine rechtzeitige Antragstellung mit allen erforderlichen Nachweisen ist entscheidend. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler UmzĂĽge GmbH erleichtern den Pflegeumzug organisatorisch und finanziell.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Finanzierung von Umzugskosten bei Schwerbehinderung und PflegebedĂĽrftigkeit

Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Unterstützung für Umzugskosten erhalten, wenn der Umzug notwendig ist, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen oder die Wohnsituation den Bedürfnissen besser entspricht. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Grad der Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragen, wenn der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.

Voraussetzungen fĂĽr den Zuschuss

  1. Anerkannter Pflegegrad bzw. Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50.
  2. Nachweis, dass der Umzug aus gesundheitlichen oder pflegerischen GrĂĽnden erforderlich ist.
  3. Die neue Wohnung muss barrierefrei oder besser an die BedĂĽrfnisse angepasst sein.
  4. Der Umzug darf nicht in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung stattfinden.
  5. Meist ist ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen, die Pflegekasse führt häufig direkte Abrechnungen durch.

Gelder fĂĽr Schwerbehinderte

Neben der Umzugsbeihilfe aus der Pflegekasse können Schwerbehinderte weitere Förderungen erhalten, etwa durch Integrationsämter, Sozialhilfe oder spezielle Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Auch steuerliche Vergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag) können die finanzielle Belastung mindern.

Umzugskosten von der Pflegekasse

Die Pflegekasse ĂĽbernimmt ZuschĂĽsse bis 4.180 Euro fĂĽr MaĂźnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, inklusive Umzugskosten, wenn:

  1. Ein Pflegegrad von 1 bis 5 besteht.
  2. Der Umzug zur Verbesserung und Erhaltung der Selbstständigkeit dient.
  3. Barrierefreiheit und Erleichterungen der Pflege gewährleistet sind.

Anspruch auf Umzugsgeld

Anspruch auf Umzugsgeld haben vor allem Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die ihre bisherige Wohnung nicht anpassen können und deshalb umziehen müssen. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, oft mit einem formlosen Antrag und erforderlichen Nachweisen wie ärztlichen Bescheinigungen und Kostenvoranschlägen.

Kooperation mit Butler UmzĂĽge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH  ist spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge. Für DEVK-Versicherte bietet Butler Umzüge eine vertrauensvolle und gut koordinierte Unterstützung bei der Umsetzung von Pflegeumzügen an. Die Firma kennt die Anforderungen der Pflegekassen und erleichtert die Abwicklung der Kostenübernahme durch direkte Rechnungsstellung an die Pflegekasse.

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Welche ZuschĂĽsse gibt es?

Die Pflegekasse zahlt ZuschĂĽsse fĂĽr wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen, die nicht nur UmzĂĽge, sondern auch Umbauten umfassen, z.B.:

  1. Barrierefreier Umbau von Bädern (bodengleiche Duschen, Haltegriffe).
  2. TĂĽrverbreiterungen.
  3. Einbau von Rampen und Treppenliften.
  4. KĂĽchenanpassungen.
  5. Technische Hilfsmittel wie elektronische Türöffner.

Voraussetzungen zur KostenĂĽbernahme

  1. Antragstellung vor Beginn der MaĂźnahmen.
  2. Maßnahme muss die Pflege erleichtern oder ermöglichen.
  3. Anerkennung eines Pflegegrades 1 bis 5.
  4. Keine vorherige vollständige Anpassung der bisherigen Wohnung möglich.

Pflegegrad und Zuschusshöhe

Alle anerkannten Pflegegrade haben Anspruch auf den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnumfeldverbesserungen. Die Förderung ist nicht abhängig vom Pflegegrad gestaffelt, aber Voraussetzung ist die Pflegebedürftigkeit und der Bedarf.

Häufigkeit der Zuschussbeantragung

Der Zuschuss kann pro Maßnahme einmal gewährt werden. Wiederholte Anträge sind möglich, wenn sich der Pflegebedarf ändert oder weitere Anpassungen notwendig sind.

Leistungen und UnterstĂĽtzung der DEVK Krankenversicherung

Die DEVK selbst gewährt direkt keine Zuschüsse für Umzugskosten oder Wohnumfeldverbesserungen. Sie bietet jedoch:

  1. Pflegezusatzversicherungen mit Assistance-Leistungen, z.B. Beratung, Pflegeplanung, Vermittlung von ambulanten Pflege- und Haushaltsdiensten.
  2. Zugang zu einem Pflegeportal mit Informationen und Services.
  3. Kooperationen mit Dienstleistern wie dem Malteser Hilfsdienst zur UnterstĂĽtzung bei UmzĂĽgen und Pflege.

Die DEVK unterstützt Versicherte bei der Organisation und Planung, übernimmt aber keine direkte Kostenförderung für Umzüge oder Umbauten. Zuständig für die finanzielle Förderung ist die Pflegekasse, bei gesetzlich Versicherten in der Regel eine der gesetzlichen Pflegekassen.

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Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug eines PflegebedĂĽrftigen mit Pflegegrad 3

Herr M. muss aufgrund seiner zunehmenden Mobilitätseinschränkungen in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.180 Euro für die Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterung und bodengleiche Dusche. Der Umzug wird von einem professionellen Umzugsunternehmen ausgeführt, die Pflegekasse rechnet direkt ab.

Beispiel 2: Umzug fĂĽr Schwerbehinderten ohne Pflegegrad

Frau S. hat einen Grad der Behinderung von 60, aber keinen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft den Antrag und gewährt einen Teilzuschuss, da der Umzug in eine barrierefreie Wohnung die Selbstständigkeit erheblich steigert und pflegerische Unterstützung erleichtert.

Beispiel 3: Wohnumfeldverbesserung als Ergänzung zum Umzug

Herr K. lebt bereits in einer barrierefreien Wohnung, benötigt aber den Einbau eines Treppenlifts. Die Pflegekasse genehmigt die Förderhöhe bis 4.180 Euro für diese Maßnahme. Die DEVK unterstützt ihn bei der Organisation von Dienstleistern.

Welche Unterlagen braucht die DEVK zur Vermittlung von Umzugsdiensten

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Typischerweise können die folgenden Dokumente erforderlich sein:

  1. Ärztliche Bescheinigung oder Nachweis des Umzugsgrundes (z.B. medizinisch notwendiger Umzug)
  2. Nachweis zur PflegebedĂĽrftigkeit oder Schwerbehinderung (z.B. Pflegegrad-Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis)
  3. Kostenvoranschläge oder Angebote von Umzugsunternehmen
  4. Persönliche Daten und Versicherungsnummer bei DEVK
  5. Ggf. Vollmachten, falls Dritte mit der Organisation beauftragt werden

Die DEVK selbst tritt bei Umzügen eher vermittelnd und beratend auf, z.B. über das DEVK-Pflegeportal und Kooperationen mit Dienstleistern wie dem Malteser Hilfsdienst. Konkrete Rechnungen und Kostenvoranschläge dienen auch der Prüfung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse, bei der die DEVK als Versicherer beratend zur Seite steht.

Einfachste und sicherste Vorgehensweise ist, direkt bei der DEVK-Beratung oder im DEVK-Kundenportal (meineDEVK) die individuellen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen abzufragen, da diese je nach Versicherungsvertrag und Einzelfall variieren können.

Eine individuelle Abfrage beim DEVK-Kundendienst ist empfehlenswert.

FAQ

Welche ZuschĂĽsse gibt es fĂĽr Schwerbehinderte beim Umzug?

ZuschĂĽsse werden von der Pflegekasse bei Pflegegrad ab 1 und bei schwerer Behinderung mit GdB ab 50 vergeben, bis zu 4.180 Euro fĂĽr Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen.

Neben Umzugszuschüssen sind Förderungen für barrierefreien Wohnungsumbau und steuerliche Erleichterungen möglich.

Kosten für Umzugsunternehmen, Beratung, Fahrtkosten, Material und eventuelle Verdienstausfälle von Helfern können erstattet werden.

PflegebedĂĽrftige mit anerkanntem Pflegegrad sowie Schwerbehinderte, wenn der Umzug die Pflege erleichtert und die neue Wohnung barrierefrei ist.

ZuschĂĽsse bis zu 4.180 Euro pro MaĂźnahme fĂĽr barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte, TĂĽrverbreiterung, Badumbau.

Pflegegrad 1-5, notwendige MaĂźnahme zur Pflegeerleichterung, Antragstellung vor Baubeginn.

Pro Maßnahme einmal, wiederholte Anträge bei Bedarf möglich.

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