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Umzugskosten DEVK
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten DEVK

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Für Pflegebedürftige und Schwerbehinderte ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft unverzichtbar. 

Die Zuschüsse der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine wichtige finanzielle Unterstützung. 

Die DEVK Krankenversicherung spielt vor allem eine unterstützende Rolle durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung, geht aber nicht direkt in Vorleistung bei Umzugskosten. 

Eine rechtzeitige Antragstellung mit allen erforderlichen Nachweisen ist entscheidend. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtern den Pflegeumzug organisatorisch und finanziell.

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Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Unterstützung für Umzugskosten erhalten, wenn der Umzug notwendig ist, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen oder die Wohnsituation den Bedürfnissen besser entspricht. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Grad der Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragen, wenn der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  1. Anerkannter Pflegegrad bzw. Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50.
  2. Nachweis, dass der Umzug aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erforderlich ist.
  3. Die neue Wohnung muss barrierefrei oder besser an die Bedürfnisse angepasst sein.
  4. Der Umzug darf nicht in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung stattfinden.
  5. Meist ist ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen, die Pflegekasse führt häufig direkte Abrechnungen durch.

Gelder für Schwerbehinderte

Neben der Umzugsbeihilfe aus der Pflegekasse können Schwerbehinderte weitere Förderungen erhalten, etwa durch Integrationsämter, Sozialhilfe oder spezielle Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Auch steuerliche Vergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag) können die finanzielle Belastung mindern.

Umzugskosten von der Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt Zuschüsse bis 4.180 Euro für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, inklusive Umzugskosten, wenn:

  1. Ein Pflegegrad von 1 bis 5 besteht.
  2. Der Umzug zur Verbesserung und Erhaltung der Selbstständigkeit dient.
  3. Barrierefreiheit und Erleichterungen der Pflege gewährleistet sind.

Anspruch auf Umzugsgeld

Anspruch auf Umzugsgeld haben vor allem Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die ihre bisherige Wohnung nicht anpassen können und deshalb umziehen müssen. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, oft mit einem formlosen Antrag und erforderlichen Nachweisen wie ärztlichen Bescheinigungen und Kostenvoranschlägen.

Die Butler Umzüge GmbH  ist spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge. Für DEVK-Versicherte bietet Butler Umzüge eine vertrauensvolle und gut koordinierte Unterstützung bei der Umsetzung von Pflegeumzügen an. Die Firma kennt die Anforderungen der Pflegekassen und erleichtert die Abwicklung der Kostenübernahme durch direkte Rechnungsstellung an die Pflegekasse.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die nicht nur Umzüge, sondern auch Umbauten umfassen, z.B.:

  1. Barrierefreier Umbau von Bädern (bodengleiche Duschen, Haltegriffe).
  2. Türverbreiterungen.
  3. Einbau von Rampen und Treppenliften.
  4. Küchenanpassungen.
  5. Technische Hilfsmittel wie elektronische Türöffner.

Voraussetzungen zur Kostenübernahme

  1. Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen.
  2. Maßnahme muss die Pflege erleichtern oder ermöglichen.
  3. Anerkennung eines Pflegegrades 1 bis 5.
  4. Keine vorherige vollständige Anpassung der bisherigen Wohnung möglich.

Pflegegrad und Zuschusshöhe

Alle anerkannten Pflegegrade haben Anspruch auf den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnumfeldverbesserungen. Die Förderung ist nicht abhängig vom Pflegegrad gestaffelt, aber Voraussetzung ist die Pflegebedürftigkeit und der Bedarf.

Häufigkeit der Zuschussbeantragung

Der Zuschuss kann pro Maßnahme einmal gewährt werden. Wiederholte Anträge sind möglich, wenn sich der Pflegebedarf ändert oder weitere Anpassungen notwendig sind.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die DEVK selbst gewährt direkt keine Zuschüsse für Umzugskosten oder Wohnumfeldverbesserungen. Sie bietet jedoch:

  1. Pflegezusatzversicherungen mit Assistance-Leistungen, z.B. Beratung, Pflegeplanung, Vermittlung von ambulanten Pflege- und Haushaltsdiensten.
  2. Zugang zu einem Pflegeportal mit Informationen und Services.
  3. Kooperationen mit Dienstleistern wie dem Malteser Hilfsdienst zur Unterstützung bei Umzügen und Pflege.

Die DEVK unterstützt Versicherte bei der Organisation und Planung, übernimmt aber keine direkte Kostenförderung für Umzüge oder Umbauten. Zuständig für die finanzielle Förderung ist die Pflegekasse, bei gesetzlich Versicherten in der Regel eine der gesetzlichen Pflegekassen.

Herr M. muss aufgrund seiner zunehmenden Mobilitätseinschränkungen in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.180 Euro für die Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterung und bodengleiche Dusche. Der Umzug wird von einem professionellen Umzugsunternehmen ausgeführt, die Pflegekasse rechnet direkt ab.

Frau S. hat einen Grad der Behinderung von 60, aber keinen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft den Antrag und gewährt einen Teilzuschuss, da der Umzug in eine barrierefreie Wohnung die Selbstständigkeit erheblich steigert und pflegerische Unterstützung erleichtert.

Herr K. lebt bereits in einer barrierefreien Wohnung, benötigt aber den Einbau eines Treppenlifts. Die Pflegekasse genehmigt die Förderhöhe bis 4.180 Euro für diese Maßnahme. Die DEVK unterstützt ihn bei der Organisation von Dienstleistern.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Typischerweise können die folgenden Dokumente erforderlich sein:

  1. Ärztliche Bescheinigung oder Nachweis des Umzugsgrundes (z.B. medizinisch notwendiger Umzug)
  2. Nachweis zur Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung (z.B. Pflegegrad-Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis)
  3. Kostenvoranschläge oder Angebote von Umzugsunternehmen
  4. Persönliche Daten und Versicherungsnummer bei DEVK
  5. Ggf. Vollmachten, falls Dritte mit der Organisation beauftragt werden

Die DEVK selbst tritt bei Umzügen eher vermittelnd und beratend auf, z.B. über das DEVK-Pflegeportal und Kooperationen mit Dienstleistern wie dem Malteser Hilfsdienst. Konkrete Rechnungen und Kostenvoranschläge dienen auch der Prüfung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse, bei der die DEVK als Versicherer beratend zur Seite steht.

Einfachste und sicherste Vorgehensweise ist, direkt bei der DEVK-Beratung oder im DEVK-Kundenportal (meineDEVK) die individuellen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen abzufragen, da diese je nach Versicherungsvertrag und Einzelfall variieren können.

Eine individuelle Abfrage beim DEVK-Kundendienst ist empfehlenswert.

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FAQ

Ja, die DEVK bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme oder finanzielle Unterstützung für Umzüge an.

Sie können den Antrag für einen Umzugskostenzuschuss direkt bei der DEVK stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie die Online-Services.

Die DEVK kann unter bestimmten Bedingungen eine Umzugskostenpauschale anbieten. Details dazu erfahren Sie bei Ihrer DEVK-Geschäftsstelle.

Anspruch auf Umzugshilfe haben in der Regel Versicherte, die einen Wohnungswechsel aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen vornehmen.

Ja, die DEVK bietet einen Umzugskostenrechner an, mit dem Sie die möglichen Kosten und Zuschüsse kalkulieren können.

Die DEVK kann unter Umständen auch die Kosten für einen professionellen Umzugsservice übernehmen. Dies hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.

In der Regel benötigen Sie Nachweise über den Umzug, wie z. B. Rechnungen von Umzugsunternehmen oder Mietverträge. Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei der DEVK.

Das hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Kontaktieren Sie Ihre DEVK-Geschäftsstelle, um dies zu klären.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach individueller Situation und Vertragsbedingungen. Ein Beratungsgespräch gibt Ihnen genauere Informationen.

Ja, beruflich bedingte Umzüge können von der DEVK unterstützt werden, sofern sie den entsprechenden Kriterien entsprechen.

Ja, in vielen Fällen können Anträge auf Umzugshilfe oder Kostenerstattung online eingereicht werden.

In bestimmten Fällen kann die DEVK auch Renovierungskosten übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Dies sollte individuell geklärt werden.

Ja, die DEVK bietet oft spezielle Unterstützung für Familien, beispielsweise bei größeren Wohnungswechseln.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab, beträgt jedoch in der Regel wenige Wochen.

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden. Die DEVK kann Ihnen hierzu Beratung anbieten.

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Die Unterstützung ist abhängig von den individuellen Umständen und Vertragsbedingungen.

In einigen Fällen ist eine rückwirkende Beantragung möglich, wenn der Umzug kürzlich stattgefunden hat und alle erforderlichen Nachweise vorliegen.

Ja, die DEVK bietet umfassende Beratung zu allen Themen rund um Umzüge und mögliche finanzielle Unterstützungen.

Ja, es gibt bestimmte Einschränkungen, z. B. eine maximale Höhe des Zuschusses oder spezifische Anforderungen an den Grund des Umzugs.

Ja, die DEVK bietet Unterstützung sowohl bei regionalen als auch überregionalen Wohnungswechseln innerhalb Deutschlands.

Die DEVK bietet individuelle Lösungen und umfassende Unterstützung, einschließlich Pauschalen, Zuschüssen und Beratungsleistungen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.