Zuschuss für Umzugskosten bei DEVK Krankenversicherung in Deutschland
Für Pflegebedürftige und Schwerbehinderte ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft unverzichtbar.
Die Zuschüsse der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine wichtige finanzielle Unterstützung.
Die DEVK Krankenversicherung spielt vor allem eine unterstützende Rolle durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung, geht aber nicht direkt in Vorleistung bei Umzugskosten.
Eine rechtzeitige Antragstellung mit allen erforderlichen Nachweisen ist entscheidend. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtern den Pflegeumzug organisatorisch und finanziell.
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Finanzierung von Umzugskosten bei Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit

Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Unterstützung für Umzugskosten erhalten, wenn der Umzug notwendig ist, um in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen oder die Wohnsituation den Bedürfnissen besser entspricht. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Grad der Behinderung und der Pflegebedürftigkeit ab. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragen, wenn der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.
Voraussetzungen für den Zuschuss
- Anerkannter Pflegegrad bzw. Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50.
- Nachweis, dass der Umzug aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erforderlich ist.
- Die neue Wohnung muss barrierefrei oder besser an die Bedürfnisse angepasst sein.
- Der Umzug darf nicht in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung stattfinden.
- Meist ist ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen, die Pflegekasse führt häufig direkte Abrechnungen durch.
Gelder für Schwerbehinderte
Neben der Umzugsbeihilfe aus der Pflegekasse können Schwerbehinderte weitere Förderungen erhalten, etwa durch Integrationsämter, Sozialhilfe oder spezielle Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Auch steuerliche Vergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag) können die finanzielle Belastung mindern.
Umzugskosten von der Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt Zuschüsse bis 4.180 Euro für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, inklusive Umzugskosten, wenn:
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 besteht.
- Der Umzug zur Verbesserung und Erhaltung der Selbstständigkeit dient.
- Barrierefreiheit und Erleichterungen der Pflege gewährleistet sind.
Anspruch auf Umzugsgeld
Anspruch auf Umzugsgeld haben vor allem Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die ihre bisherige Wohnung nicht anpassen können und deshalb umziehen müssen. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, oft mit einem formlosen Antrag und erforderlichen Nachweisen wie ärztlichen Bescheinigungen und Kostenvoranschlägen.












