Ein Umzug gehört zu den einschneidenden Veränderungen im Leben – er ist organisatorisch anspruchsvoll, körperlich fordernd und meist mit hohen Kosten verbunden. Besonders pflegebedürftige Menschen oder Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen sehen sich hier vor große Herausforderungen gestellt. Sie benötigen nicht nur einen sicheren Transport von Möbeln und Hausrat, sondern häufig auch eine Wohnung, die barrierefrei gestaltet ist und die Pflege erleichtert.
Die Mobil Krankenkasse (ehemals BKK Mobil Oil) bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen im Bereich Pflege. Ein Kernbestandteil sind finanzielle Zuschüsse aus der Pflegeversicherung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählen neben klassischen baulichen Anpassungen wie Türverbreiterungen oder Badsanierungen auch Umzüge, sofern diese nachweislich die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken, die Selbstständigkeit zu erhalten und den stationären Aufenthalt zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Zu den Leistungen zählt gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Dazu gehören alle Maßnahmen, die unmittelbar den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern:
Ein Umzug ist also keine Standardleistung, sondern nur dann förderfähig, wenn:
Anspruchsberechtigte
Die Mobil Krankenkasse verweist auf klare Kriterien:
–> Ein einfacher Wohnungswechsel wegen Mietminderung oder Familienzuwachs ist nicht förderfähig.
Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro pro Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung kann sich der Zuschuss potenzieren (z. B. Ehepaar: bis zu 8.360 Euro).
Geförderte Kostenarten:
Nicht bezuschusst werden:
Schritte
Bearbeitungsfrist
Beispiel 1: Umzug von 2. OG in barrierefreie Erdgeschosswohnung
Beispiel 2: Ehepaar zieht gemeinsam um
Beispiel 3: Ablehnung
Für Pflegebedürftige ist es essenziell, dass Umzüge sicher, schnell und rücksichtsvoll ablaufen. Professionelle Anbieter wie die Butler Umzüge GmbH sind darauf spezialisiert, auch Seniorenumzüge und barrierefreie Wohnwechsel abzuwickeln.
Leistungen von Butler Umzüge im Pflegekontext
Vorteil für Antragsteller
Werden Kostenvoranschläge von qualifizierten Anbietern wie Butler eingereicht, steigt die Anerkennungsquote durch die Pflegekasse, da die Kalkulation nachvollziehbar ist.
Neben der Mobil Krankenkasse gibt es ergänzende Finanzierungswege:
Die Mobil Krankenkasse unterstützt pflegebedingte Umzüge und Wohnraumanpassungen mit einem Zuschuss bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Diese Leistung ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegeversicherung und hilft, Pflegebedürftigen eine sichere und selbstbestimmte Umgebung zu schaffen.
Entscheidend ist, dass:
Durch die Zusammenarbeit mit Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH können Versicherte organisatorisch entlastet werden und eine professionelle Kostenvoranschlagsbasis für ihren Antrag erhalten.
Wer rechtzeitig, vollständig und mit Nachweisen agiert, hat eine hohe Chance auf Bewilligung – und spart im Idealfall mehrere tausend Euro an Umzugskosten.
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
Ja, mindestens Pflegegrad 1.
Transportkosten, barrierefreie Umbauten, notwendige Möbel/Hilfsmittel.
Nein – Antrag immer vor Umzug stellen.
Der Zuschuss addiert sich (z. B. zwei Personen = 8.360 €).
Ja – Umzugsunternehmen-Kostenvoranschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Es besteht die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb eines Monats.
Nein, dieser Zuschuss gilt nur für den häuslichen Bereich.
Ja – KfW, steuerliche Absetzbarkeit, kommunale Zuschüsse.