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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugsförderung Mobil Krankenkasse in Deutschland

seal butler umzug
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Finanzielle Unterstützung bei Umzügen und Wohnraumanpassungen durch die Mobil Krankenkasse in Deutschland

Ein Umzug gehört zu den einschneidenden Veränderungen im Leben – er ist organisatorisch anspruchsvoll, körperlich fordernd und meist mit hohen Kosten verbunden. Besonders pflegebedürftige Menschen oder Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen sehen sich hier vor große Herausforderungen gestellt. Sie benötigen nicht nur einen sicheren Transport von Möbeln und Hausrat, sondern häufig auch eine Wohnung, die barrierefrei gestaltet ist und die Pflege erleichtert.

Die Mobil Krankenkasse (ehemals BKK Mobil Oil) bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen im Bereich Pflege. Ein Kernbestandteil sind finanzielle Zuschüsse aus der Pflegeversicherung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählen neben klassischen baulichen Anpassungen wie Türverbreiterungen oder Badsanierungen auch Umzüge, sofern diese nachweislich die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.

Pflegeversicherung als Teilleistung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken, die Selbstständigkeit zu erhalten und den stationären Aufenthalt zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Zu den Leistungen zählt gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Dazu gehören alle Maßnahmen, die unmittelbar den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern:

  1. Bauliche Anpassungen (z. B. barrierefreie Badezimmer, Stufenabbau)
  2. Technische Hilfen (z. B. Lifter, Rampen)
  3. Umzüge in barrierearme oder barrierefreie Wohnungen

Ein Umzug ist also keine Standardleistung, sondern nur dann förderfähig, wenn:

  1. Die Wohnung den Pflegeaufwand reduziert
  2. Sicherheit, Selbstständigkeit oder Pflegeerleichterung erreicht werden

Anspruchsberechtigte

  1. Alle Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5
  2. Antrag muss bei der Pflegekasse der Mobil Krankenkasse gestellt werden
  3. Es genügt nicht, lediglich Mitglied der Krankenkasse zu sein – entscheidend ist die Einstufung durch den MDK (Medizinischer Dienst)
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Voraussetzungen für die Übernahme von Umzugskosten

Die Mobil Krankenkasse verweist auf klare Kriterien:

  1. Vorhandener Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1.
  2. Medizinische Notwendigkeit – nachzuweisen durch Attest oder Gutachten.
  3. Geeignete neue Wohnung – barrierefrei oder durch Umbau leicht möglich.
  4. Antrag vor Maßnahme – kein rückwirkender Anspruch.
  5. Kosten-Nutzen-Bewertung – Pflegeaufwand muss sinken.

–> Ein einfacher Wohnungswechsel wegen Mietminderung oder Familienzuwachs ist nicht förderfähig.

Welche Kosten übernimmt die Mobil Krankenkasse?

Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro pro Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung kann sich der Zuschuss potenzieren (z. B. Ehepaar: bis zu 8.360 Euro).

Geförderte Kostenarten:

  1. Umzugstransport: LKW, Speditions- oder Umzugsunternehmen, Helferkosten
  2. Nebenkosten: Entrümpelung, Demontage/Montage, Verpackung
  3. Wohnraumanpassung: Rampen, Türverbreiterungen, Badezimmerumbauten
  4. Einrichtungsgegenstände: Pflegebetten, höhenverstellbare Möbel, Haltegriffe

Nicht bezuschusst werden:

  1. Luxusmodernisierungen
  2. rein ästhetische Maßnahmen
  3. Umzüge ohne Bezug zur Pflege
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Antragstellung bei der Mobil Krankenkasse

Schritte

  1. Frühzeitige Beratung bei der Pflegekasse oder Service-Point (Celle, Hamburg, München, Neu-Isenburg).
  2. Schriftlicher Antrag mit Angabe des Umzugszwecks.
  3. Einreichen von Nachweisen:
    • – Pflegegradbescheid
    • – Ärztliches Attest
    • – Kostenvoranschläge (z. B. Umzugsunternehmen, Handwerker)
  4. Prüfung durch MDK (häufig Vor-Ort-Besichtigung).
  5. Schriftliche Bewilligung.
  6. Durchführung innerhalb von 3 Monaten.

Bearbeitungsfrist

  1. Standard: 2–4 Wochen
  2. Dringende Fälle: beschleunigte Prüfung möglich (z. B. Krankenhausentlassung steht bevor).

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug von 2. OG in barrierefreie Erdgeschosswohnung

  1. Pflegegrad 2, Rollstuhlnutzer
  2. Attest: Treppen im bisherigen Wohnobjekt führen zu Sturzgefahr
  3. Kosten: 2.800 € für Umzugsfirma (Transport + Möbelmontage)
  4. Bewilligt: 100% durch Pflegekasse, da direkter Pflegebezug

Beispiel 2: Ehepaar zieht gemeinsam um

  1. Beide mit Pflegegrad 3
  2. Alter Wohnsitz: enge Türen, kein behindertengerechtes Bad
  3. Neue Wohnung: barrierefrei + bereits vorbereitet für Pflege
  4. Kosten: Umzug 3.000 €, Badumbau 5.000 €
  5. Zuschuss: 8.360 € (2 × 4.180 €)

Beispiel 3: Ablehnung

  1. Versicherter ohne Pflegegrad zieht in kleinere Wohnung wegen Mietkosten
  2. Keine medizinische Notwendigkeit
  3. Antrag abgelehnt

Typische Ablehnungsgründe

  1. Kein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
  2. Antrag nachträglich gestellt (Umzug schon erfolgt)
  3. Umbaukosten dienen nicht Pflegeerleichterung
  4. Wohnung ungeeignet für Barrierefreiheit
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Zusammenarbeit mit dem professionellen Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH

Für Pflegebedürftige ist es essenziell, dass Umzüge sicher, schnell und rücksichtsvoll ablaufen. Professionelle Anbieter wie die Butler Umzüge GmbH sind darauf spezialisiert, auch Seniorenumzüge und barrierefreie Wohnwechsel abzuwickeln.

Leistungen von Butler Umzüge im Pflegekontext

  1. Kostenfreie Besichtigung (digital/ vor Ort)
  2. Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags → notwendiges Dokument für die Mobil Krankenkasse
  3. Schonender Transport sensibler Möbel (Pflegebett, Spezialmöbel)
  4. Organisation von Entrümpelung und Endreinigung
  5. Unterstützung bei Behörden- und Antragsfragen

Vorteil für Antragsteller

Werden Kostenvoranschläge von qualifizierten Anbietern wie Butler eingereicht, steigt die Anerkennungsquote durch die Pflegekasse, da die Kalkulation nachvollziehbar ist.

Ergänzende Fördermöglichkeiten

Neben der Mobil Krankenkasse gibt es ergänzende Finanzierungswege:

  1. KfW-Programme: „Altersgerecht umbauen“ – Zuschüsse bis ca. 6.250 €
  2. Steuerliche Absetzbarkeit: außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
  3. Kommunale Zuschüsse einzelner Städte und Bundesländer
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Häufige Fehler bei der Antragstellung

  1. Versäumnis der Vorabbeantragung
  2. Unvollständige Unterlagen (fehlendes Attest oder Kostenvoranschlag)
  3. Verwechslung: Pflegekasse zahlt nicht für Schönheitsreparaturen
  4. Fehlerhafte Kostenschätzung ohne Vergleichsangebote

Die Mobil Krankenkasse unterstützt pflegebedingte Umzüge und Wohnraumanpassungen mit einem Zuschuss bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Diese Leistung ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegeversicherung und hilft, Pflegebedürftigen eine sichere und selbstbestimmte Umgebung zu schaffen.

Entscheidend ist, dass:

  1. ein Pflegegrad vorliegt,
  2. die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist,
  3. Anträge vor Durchführung gestellt werden.

Durch die Zusammenarbeit mit Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH können Versicherte organisatorisch entlastet werden und eine professionelle Kostenvoranschlagsbasis für ihren Antrag erhalten.

Wer rechtzeitig, vollständig und mit Nachweisen agiert, hat eine hohe Chance auf Bewilligung – und spart im Idealfall mehrere tausend Euro an Umzugskosten.

FAQ: Umzugskostenübernahme Mobil Krankenkasse

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

Ja, mindestens Pflegegrad 1.

Transportkosten, barrierefreie Umbauten, notwendige Möbel/Hilfsmittel.

Nein – Antrag immer vor Umzug stellen.

  1. Pflegegradbescheid
  2. Ärztliches Attest
  3. Kostenvoranschläge

Der Zuschuss addiert sich (z. B. zwei Personen = 8.360 €).

Ja – Umzugsunternehmen-Kostenvoranschläge sind ausdrücklich erwünscht.

Es besteht die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb eines Monats.

Nein, dieser Zuschuss gilt nur für den häuslichen Bereich.

Ja – KfW, steuerliche Absetzbarkeit, kommunale Zuschüsse.

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