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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten SVLFG

seal butler umzug
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Umzugshilfe bei der SVLFG in Deutschland

Ein Umzug kann für Menschen mit Pflegebedarf oder Schwerbehinderte eine große Belastung darstellen. Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet jedoch vielfältige Zuschüsse und Unterstützungsleistungen, vor allem wenn es um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geht. Entscheidend ist die fachgerechte Antragstellung, das Einhalten der Fristen sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen.

Ein Umzug gehört zu den belastendsten Lebensereignissen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. 

Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung, Pflegebedürftige oder ältere Versicherte im ländlichen Raum ist ein Umzug oft nicht nur eine Frage des Wechsels des Wohnorts, sondern vielmehr eine notwendige Maßnahme, um in einer barrierefreien, pflegegerechten und gesundheitlich passenden Umgebung leben zu können.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Grundlagen: Die SVLFG als Sozialversicherungsträger

Die SVLFG ist der bundesweit einheitliche Sozialversicherungsträger für alle Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätig sind. Ihre Besonderheit liegt in der Bündelung verschiedener Sozialversicherungszweige:

  1. Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Ăśbernimmt Leistungen fĂĽr medizinische Behandlungen, Fahrkosten, Psychotherapie, Medikamente, Osteopathie, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Pflegekasse: Zuständig für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – darunter Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  3. Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK): Regelt Rentenleistungen und Altersvorsorge fĂĽr Landwirte.
  4. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG): Zuständig für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten; übernimmt Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Entschädigungszahlungen.

Durch diese Bündelung werden Leistungen besser koordiniert, was insbesondere bei komplexen Fällen wie gesundheitsbedingten oder pflegebedingten Umzügen von Vorteil ist.

Rechtliche Grundlagen von ZuschĂĽssen bei UmzĂĽgen

Die rechtliche Basis fĂĽr UmzugszuschĂĽsse bildet sich aus verschiedenen SozialgesetzbĂĽchern (SGB):

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (z. B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung, Badumbau, Treppenlift).
  2. § 13 Abs. 2 SGB V: Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen, wenn die Krankenkasse diese versäumt oder verzögert.
  3. § 14 SGB IX: Zuständigkeitsklärung bei Teilhabe- und Rehaleistungen.
  4. § 61 SGB XII: Hilfen zur Pflege, die im Kontext von Umzügen bedeutsam sein können.
  5. § 44 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. wenn ein Umzug aus beruflicher Rehabilitation heraus erforderlich wird).

Diese Grundlagen ermöglichen es der SVLFG, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, sofern der Umzug notwendig ist, um Selbstständigkeit, Pflege oder Teilhabe am Leben zu sichern.

ZuschĂĽsse fĂĽr Schwerbehinderte beim Umzug

Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene Hilfen der SVLFG in Anspruch nehmen, wenn ein Umzug erforderlich ist. Dazu zählen:

  1. Zuschuss zu notwendigen Umzugskosten: Wenn aus gesundheitlichen GrĂĽnden ein Wohnungswechsel zwingend erforderlich ist (z. B. Verlassen einer Wohnung ohne Aufzug, Umzug in eine barrierefreie Umgebung).
  2. Wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen: Umbau, Renovierung oder Anpassung der neuen Wohnung (Bad, KĂĽche, TĂĽren, Treppen).
  3. Ergänzende Hilfen: Finanzierungen für Pflegehilfsmittel, Unterstützung bei Transportwegen, Finanzierung von technischen Hilfen.

Der maximale Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bei der Pflegekasse der SVLFG derzeit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei Ehepaaren bzw. mehreren Pflegebedürftigen innerhalb eines Haushalts können sich die Beträge kumulieren, sodass bis zu 16.720 Euro möglich sind.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Pflegekasse der SVLFG: Welche Umzugskosten werden ĂĽbernommen?

Die Pflegekasse ĂĽbernimmt Umzugskosten nicht pauschal. Sie beteiligt sich jedoch, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde MaĂźnahme gewertet wird. Beispiele:

  1. Umzug in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung
  2. Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen
  3. Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder betreutes Wohnen
  4. MaĂźnahmen zur Vermeidung von Pflegeheimeinweisungen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Umzügen wird hier nicht der Transport an sich gefördert, sondern die Notwendigkeit des Wechsels der Wohnumgebung.

Beispiele fĂĽr KostenĂĽbernahmen:

  1. Ăśbernahme der Rechnung einer Umzugsfirma, sofern der Umzug unvermeidbar ist
  2. Zuschuss fĂĽr Renovierungsanpassungen in der neuen Wohnung
  3. Finanzierung barrierefreier Zugänge (z. B. Türverbreiterungen, Schwellenabbau)
  4. Anpassung der Sanitäranlagen

Antragstellung bei der SVLFG

Für die Beantragung eines Zuschusses zur Verbesserung des Wohnumfelds stellt die SVLFG offizielle Formulare bereit, die digital oder postalisch eingereicht werden können:

  1. Formular: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (SVLFG, PDF)
  2. Notwendig sind eine ärztliche Begründung sowie ein Kostenvoranschlag eines Unternehmens.
  3. Wichtig: Vor Beginn der MaĂźnahme muss der Antrag bewilligt werden!
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Praxisbeispiele

1. Schwerbehinderter Landwirt mit Pflegegrad 3

Herr M. aus Niedersachsen lebt in einem Bauernhaus mit engen Treppen. Aufgrund seiner Gehbehinderung beantragt er einen Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung in der Nähe seiner Tochter. Die Pflegekasse der SVLFG bewilligt 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Seine Tochter ergänzt die Restkosten privat.

2. Ehepaar mit doppelter PflegebedĂĽrftigkeit

Beide Ehepartner haben Pflegegrad 2. Sie ziehen aus ihrem alten Hof in eine betreute Seniorenwohngemeinschaft. Da beide anspruchsberechtigt sind, erhält die Familie insgesamt 8.000 Euro Zuschuss von der SVLFG.

3. Rentnerin mit Schwerbehindertenausweis, aber ohne Pflegegrad

Frau B. möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine kleinere Wohnung ohne Stufen umziehen. Da kein Pflegegrad vorliegt, besteht kein Anspruch auf die pflegekassenseitige Förderung. Allerdings prüft die SVLFG die Möglichkeit einer Unterstützung über die Krankenkasse (Fahrkosten, medizinische Begründung) oder über den Sozialhilfeträger.

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Kooperation mit Butler UmzĂĽge GmbH

Eine sorgfältige und sichere Umzugsdurchführung ist insbesondere bei älteren und behinderten Menschen entscheidend. Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin ist ein auf Senioren, Pflegebedürftige und Barrierefreiheit spezialisiertes Umzugsunternehmen und bietet:

  • Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
  • Detaillierte Kostenvoranschläge (wichtig fĂĽr SVLFG-Anträge)
  • Spezialisierte Verpackungstechniken fĂĽr empfindliche und medizinisch notwendige Möbel
  • Hilfe beim AusfĂĽllen von Anträgen und Kommunikation mit Pflegekassen
  • Keine zusätzlichen Fahrtkosten deutschlandweit

Durch diese Spezialisierung kann die Butler Umzüge GmbH eine optimale Umsetzung für SVLFG-geförderte Umzüge garantieren.

Zuzahlungen und Eigenanteile

Die ZuschĂĽsse der SVLFG decken nur notwendige und angemessene Kosten. Versicherte mĂĽssen beachten:

  1. Eigenanteile entstehen, wenn die Kosten höher sind als der maximal bewilligte Zuschuss.
  2. KostengĂĽnstige Anbieter mĂĽssen nachgewiesen werden (meist durch mehrere Angebote).
  3. Doppelleistungen sind ausgeschlossen: Andere Träger (Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) können ebenfalls zuständig sein.

LKK und SVLFG: Unterschiede

Die LKK ist Teil der SVLFG und bildet die Krankenkassen-Komponente. Während die LKK für medizinische Leistungen (z. B. Heilmittel, Fahrkosten, Psychotherapie) zuständig ist, übernimmt die Pflegekasse der SVLFG die Kosten für Umzüge, wenn diese pflegebedingt notwendig sind.

Kurzum: LKK = Teil der SVLFG (Krankenversicherung), SVLFG = Gesamtsystem.

FAQ

Welche ZuschĂĽsse gibt es fĂĽr Schwerbehinderte beim Umzug?

Bis zu 4.000 Euro pro MaĂźnahme, bei mehreren PflegebedĂĽrftigen im Haushalt bis zu 16.000 Euro.

Neben dem Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen auch Pflegehilfsmittel, Fahrkosten sowie Leistungen anderer Rehabilitationsträger.

Umzugskosten in eine barrierefreie Umgebung oder in die Nähe von Pflegepersonen können übernommen werden.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad, wenn der Umzug pflegebedingt notwendig ist.

Nein. Die LKK ist die Krankenkasse innerhalb der SVLFG, die SVLFG umfasst jedoch auch Berufsgenossenschaft, Pflegekasse und Alterskasse.

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