Ein Umzug kann für Menschen mit Pflegebedarf oder Schwerbehinderte eine große Belastung darstellen. Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet jedoch vielfältige Zuschüsse und Unterstützungsleistungen, vor allem wenn es um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geht. Entscheidend ist die fachgerechte Antragstellung, das Einhalten der Fristen sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen.
Ein Umzug gehört zu den belastendsten Lebensereignissen – sowohl organisatorisch als auch finanziell.Â
Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung, Pflegebedürftige oder ältere Versicherte im ländlichen Raum ist ein Umzug oft nicht nur eine Frage des Wechsels des Wohnorts, sondern vielmehr eine notwendige Maßnahme, um in einer barrierefreien, pflegegerechten und gesundheitlich passenden Umgebung leben zu können.
Die SVLFG ist der bundesweit einheitliche Sozialversicherungsträger für alle Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätig sind. Ihre Besonderheit liegt in der Bündelung verschiedener Sozialversicherungszweige:
Durch diese Bündelung werden Leistungen besser koordiniert, was insbesondere bei komplexen Fällen wie gesundheitsbedingten oder pflegebedingten Umzügen von Vorteil ist.
Die rechtliche Basis fĂĽr UmzugszuschĂĽsse bildet sich aus verschiedenen SozialgesetzbĂĽchern (SGB):
Diese Grundlagen ermöglichen es der SVLFG, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, sofern der Umzug notwendig ist, um Selbstständigkeit, Pflege oder Teilhabe am Leben zu sichern.
Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene Hilfen der SVLFG in Anspruch nehmen, wenn ein Umzug erforderlich ist. Dazu zählen:
Der maximale Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bei der Pflegekasse der SVLFG derzeit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei Ehepaaren bzw. mehreren Pflegebedürftigen innerhalb eines Haushalts können sich die Beträge kumulieren, sodass bis zu 16.720 Euro möglich sind.
Die Pflegekasse ĂĽbernimmt Umzugskosten nicht pauschal. Sie beteiligt sich jedoch, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde MaĂźnahme gewertet wird. Beispiele:
Im Gegensatz zu herkömmlichen Umzügen wird hier nicht der Transport an sich gefördert, sondern die Notwendigkeit des Wechsels der Wohnumgebung.
Für die Beantragung eines Zuschusses zur Verbesserung des Wohnumfelds stellt die SVLFG offizielle Formulare bereit, die digital oder postalisch eingereicht werden können:
Herr M. aus Niedersachsen lebt in einem Bauernhaus mit engen Treppen. Aufgrund seiner Gehbehinderung beantragt er einen Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung in der Nähe seiner Tochter. Die Pflegekasse der SVLFG bewilligt 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Seine Tochter ergänzt die Restkosten privat.
Beide Ehepartner haben Pflegegrad 2. Sie ziehen aus ihrem alten Hof in eine betreute Seniorenwohngemeinschaft. Da beide anspruchsberechtigt sind, erhält die Familie insgesamt 8.000 Euro Zuschuss von der SVLFG.
Frau B. möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine kleinere Wohnung ohne Stufen umziehen. Da kein Pflegegrad vorliegt, besteht kein Anspruch auf die pflegekassenseitige Förderung. Allerdings prüft die SVLFG die Möglichkeit einer Unterstützung über die Krankenkasse (Fahrkosten, medizinische Begründung) oder über den Sozialhilfeträger.
Eine sorgfältige und sichere Umzugsdurchführung ist insbesondere bei älteren und behinderten Menschen entscheidend. Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin ist ein auf Senioren, Pflegebedürftige und Barrierefreiheit spezialisiertes Umzugsunternehmen und bietet:
Durch diese Spezialisierung kann die Butler Umzüge GmbH eine optimale Umsetzung für SVLFG-geförderte Umzüge garantieren.
Die ZuschĂĽsse der SVLFG decken nur notwendige und angemessene Kosten. Versicherte mĂĽssen beachten:
Die LKK ist Teil der SVLFG und bildet die Krankenkassen-Komponente. Während die LKK für medizinische Leistungen (z. B. Heilmittel, Fahrkosten, Psychotherapie) zuständig ist, übernimmt die Pflegekasse der SVLFG die Kosten für Umzüge, wenn diese pflegebedingt notwendig sind.
Kurzum: LKK = Teil der SVLFG (Krankenversicherung), SVLFG = Gesamtsystem.
Bis zu 4.000 Euro pro MaĂźnahme, bei mehreren PflegebedĂĽrftigen im Haushalt bis zu 16.000 Euro.
Neben dem Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen auch Pflegehilfsmittel, Fahrkosten sowie Leistungen anderer Rehabilitationsträger.
Umzugskosten in eine barrierefreie Umgebung oder in die Nähe von Pflegepersonen können übernommen werden.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad, wenn der Umzug pflegebedingt notwendig ist.
Nein. Die LKK ist die Krankenkasse innerhalb der SVLFG, die SVLFG umfasst jedoch auch Berufsgenossenschaft, Pflegekasse und Alterskasse.