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Umzugskosten SVLFG
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten SVLFG

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Ein Umzug kann für Menschen mit Pflegebedarf oder Schwerbehinderte eine große Belastung darstellen. Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet jedoch vielfältige Zuschüsse und Unterstützungsleistungen, vor allem wenn es um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geht. Entscheidend ist die fachgerechte Antragstellung, das Einhalten der Fristen sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen.

Ein Umzug gehört zu den belastendsten Lebensereignissen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. 

Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung, Pflegebedürftige oder ältere Versicherte im ländlichen Raum ist ein Umzug oft nicht nur eine Frage des Wechsels des Wohnorts, sondern vielmehr eine notwendige Maßnahme, um in einer barrierefreien, pflegegerechten und gesundheitlich passenden Umgebung leben zu können.

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Die SVLFG ist der bundesweit einheitliche Sozialversicherungsträger für alle Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätig sind. Ihre Besonderheit liegt in der Bündelung verschiedener Sozialversicherungszweige:

  1. Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Übernimmt Leistungen für medizinische Behandlungen, Fahrkosten, Psychotherapie, Medikamente, Osteopathie, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Pflegekasse: Zuständig für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – darunter Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  3. Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK): Regelt Rentenleistungen und Altersvorsorge für Landwirte.
  4. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG): Zuständig für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten; übernimmt Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Entschädigungszahlungen.

Durch diese Bündelung werden Leistungen besser koordiniert, was insbesondere bei komplexen Fällen wie gesundheitsbedingten oder pflegebedingten Umzügen von Vorteil ist.

Die rechtliche Basis für Umzugszuschüsse bildet sich aus verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB):

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (z. B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung, Badumbau, Treppenlift).
  2. § 13 Abs. 2 SGB V: Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen, wenn die Krankenkasse diese versäumt oder verzögert.
  3. § 14 SGB IX: Zuständigkeitsklärung bei Teilhabe- und Rehaleistungen.
  4. § 61 SGB XII: Hilfen zur Pflege, die im Kontext von Umzügen bedeutsam sein können.
  5. § 44 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. wenn ein Umzug aus beruflicher Rehabilitation heraus erforderlich wird).

Diese Grundlagen ermöglichen es der SVLFG, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, sofern der Umzug notwendig ist, um Selbstständigkeit, Pflege oder Teilhabe am Leben zu sichern.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene Hilfen der SVLFG in Anspruch nehmen, wenn ein Umzug erforderlich ist. Dazu zählen:

  1. Zuschuss zu notwendigen Umzugskosten: Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Wohnungswechsel zwingend erforderlich ist (z. B. Verlassen einer Wohnung ohne Aufzug, Umzug in eine barrierefreie Umgebung).
  2. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Umbau, Renovierung oder Anpassung der neuen Wohnung (Bad, Küche, Türen, Treppen).
  3. Ergänzende Hilfen: Finanzierungen für Pflegehilfsmittel, Unterstützung bei Transportwegen, Finanzierung von technischen Hilfen.

Der maximale Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bei der Pflegekasse der SVLFG derzeit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei Ehepaaren bzw. mehreren Pflegebedürftigen innerhalb eines Haushalts können sich die Beträge kumulieren, sodass bis zu 16.720 Euro möglich sind.

Die Pflegekasse übernimmt Umzugskosten nicht pauschal. Sie beteiligt sich jedoch, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gewertet wird. Beispiele:

  1. Umzug in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung
  2. Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen
  3. Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder betreutes Wohnen
  4. Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegeheimeinweisungen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Umzügen wird hier nicht der Transport an sich gefördert, sondern die Notwendigkeit des Wechsels der Wohnumgebung.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Übernahme der Rechnung einer Umzugsfirma, sofern der Umzug unvermeidbar ist
  2. Zuschuss für Renovierungsanpassungen in der neuen Wohnung
  3. Finanzierung barrierefreier Zugänge (z. B. Türverbreiterungen, Schwellenabbau)
  4. Anpassung der Sanitäranlagen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Für die Beantragung eines Zuschusses zur Verbesserung des Wohnumfelds stellt die SVLFG offizielle Formulare bereit, die digital oder postalisch eingereicht werden können:

  1. FormularAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (SVLFG, PDF)
  2. Notwendig sind eine ärztliche Begründung sowie ein Kostenvoranschlag eines Unternehmens.
  3. Wichtig: Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag bewilligt werden!

Herr M. aus Niedersachsen lebt in einem Bauernhaus mit engen Treppen. Aufgrund seiner Gehbehinderung beantragt er einen Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung in der Nähe seiner Tochter. Die Pflegekasse der SVLFG bewilligt 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Seine Tochter ergänzt die Restkosten privat.

Beide Ehepartner haben Pflegegrad 2. Sie ziehen aus ihrem alten Hof in eine betreute Seniorenwohngemeinschaft. Da beide anspruchsberechtigt sind, erhält die Familie insgesamt 8.000 Euro Zuschuss von der SVLFG.

Frau B. möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine kleinere Wohnung ohne Stufen umziehen. Da kein Pflegegrad vorliegt, besteht kein Anspruch auf die pflegekassenseitige Förderung. Allerdings prüft die SVLFG die Möglichkeit einer Unterstützung über die Krankenkasse (Fahrkosten, medizinische Begründung) oder über den Sozialhilfeträger.

Eine sorgfältige und sichere Umzugsdurchführung ist insbesondere bei älteren und behinderten Menschen entscheidend. Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin ist ein auf Senioren, Pflegebedürftige und Barrierefreiheit spezialisiertes Umzugsunternehmen und bietet:

  •  Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
  •  Detaillierte Kostenvoranschläge (wichtig für SVLFG-Anträge)
  •  Spezialisierte Verpackungstechniken für empfindliche und medizinisch notwendige Möbel
  •  Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Kommunikation mit Pflegekassen
  •  Keine zusätzlichen Fahrtkosten deutschlandweit

Durch diese Spezialisierung kann die Butler Umzüge GmbH eine optimale Umsetzung für SVLFG-geförderte Umzüge garantieren.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Zuschüsse der SVLFG decken nur notwendige und angemessene Kosten. Versicherte müssen beachten:

  1. Eigenanteile entstehen, wenn die Kosten höher sind als der maximal bewilligte Zuschuss.
  2. Kostengünstige Anbieter müssen nachgewiesen werden (meist durch mehrere Angebote).
  3. Doppelleistungen sind ausgeschlossen: Andere Träger (Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) können ebenfalls zuständig sein.

Die LKK ist Teil der SVLFG und bildet die Krankenkassen-Komponente. Während die LKK für medizinische Leistungen (z. B. Heilmittel, Fahrkosten, Psychotherapie) zuständig ist, übernimmt die Pflegekasse der SVLFG die Kosten für Umzüge, wenn diese pflegebedingt notwendig sind.

Kurzum: LKK = Teil der SVLFG (Krankenversicherung)SVLFG = Gesamtsystem.

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FAQ

Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) ist die Sozialversicherung für Menschen, die in der Landwirtschaft, im Forstwesen oder im Gartenbau tätig sind. Sie bietet neben Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung auch Unterstützung bei besonderen Lebenssituationen, wie z. B. einem Umzug.

Die SVLFG unterstützt Versicherte finanziell bei Umzugskosten und bietet Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung von Türen für Rollstuhlfahrer.

Anspruch haben vor allem Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder ältere Menschen, die in ein barrierefreies oder altersgerechtes Zuhause umziehen müssen.

Die SVLFG kann Kosten für professionelle Umzugsunternehmen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlifte, Haltegriffe) und kleinere Anpassungen wie rutschfeste Bodenbeläge übernehmen.

Der Antrag wird direkt bei der SVLFG gestellt. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und relevante Unterlagen wie ärztliche Atteste oder Kostenvoranschläge einreichen.

Das Formular können Sie entweder online auf der Website der SVLFG herunterladen oder bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle anfordern.

Üblicherweise werden ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieben sowie Nachweise über Ihre aktuelle Wohnsituation benötigt.

Die Bearbeitungszeit kann variieren. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Prüfung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Ältere Menschen, die ein altersgerechtes Zuhause benötigen, können ebenfalls Unterstützung beantragen.

Die SVLFG prüft Ihren Antrag und entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird.

In der Regel sollte der Antrag vor dem Umzug gestellt werden. Nachträgliche Anträge könnten möglicherweise abgelehnt werden.

Das hängt von der individuellen Vereinbarung mit der SVLFG ab. Klären Sie dies am besten direkt bei der Antragstellung.

Dazu gehören z. B. der Einbau von Treppenliften, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer, Haltegriffe im Badezimmer oder rutschfeste Bodenbeläge.

In der Regel sollten Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen und diese der SVLFG vorlegen. Die SVLFG entscheidet dann, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Die Umzugshilfe richtet sich primär an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder ältere Menschen, die ein barrierefreies Zuhause benötigen.

Die SVLFG kann Zuschüsse für notwendige Umbauten gewähren. Die genaue Höhe hängt jedoch von der individuellen Situation ab.

Ja, die SVLFG bietet Beratungen an, um Ihre Fragen zu klären und Ihnen bei der Antragstellung zu helfen.

Die maximale Fördersumme hängt von den individuellen Umständen und den geplanten Maßnahmen ab. Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei der SVLFG.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen, um Ihre Situation genauer darzustellen.

Die Unterstützung der SVLFG ist in der Regel auf Umzüge innerhalb Deutschlands beschränkt. Für Auslandsumzüge sollten Sie sich direkt bei der SVLFG erkundigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der SVLFG (https://www.svlfg.de) oder direkt bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle.