Die Umzugsförderung der WMF BKK erleichtert Menschen mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf den Zugang zu barrierefreien Wohnungen durch finanzielle Hilfen und professionelle Unterstützung. Frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Planung sind entscheidend für einen erfolgreichen Umzug.
Die WMF BKK kooperiert mit Butler Umzüge GmbH, einem Spezialisten für barrierefreie und pflegegerechte Umzüge. Dies unterstützt eine reibungslose, fachgerechte Durchführung sowie oft eine Direktabrechnung.
Die gesetzlichen Grundlagen für Umzugsförderungen bei Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung finden sich vor allem im Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dieses regelt Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wozu auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung zählt. Die Pflegekasse ist die zuständige Stelle für solche Fördermittel.
Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein barrierefreies, selbstständiges Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die neue Wohnung tatsächliche Vorteile gegenüber der bisherigen Wohnsituation bietet – etwa durch Barrierefreiheit oder ergonomische Anpassungen.
Schwerbehinderte Menschen können zudem bestimmte Steuervergünstigungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, etwa durch die Anerkennung von Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht, sofern ein entsprechendes ärztliches Attest oder der Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.
Anspruchsvoraussetzungen
Um einen Zuschuss für den Umzug als Schwerbehinderter zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den Umzug in ein barrierefreies Wohnumfeld gewähren. In Pflege-Wohngemeinschaften sind bis zu 16.720 Euro möglich. Steuerlich können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, was sich je nach persönlichem Steuersatz steuermindernd auswirkt.
Auch wenn ein Pflegegrad 1 ausreicht, beginnen die höchsten Zuschüsse meist ab Pflegegrad 3. Pflegegrad 1 berechtigt zur Förderung für grundlegende Umzüge, während bei höheren Pflegegraden die Förderbeträge und die Anspruchsvoraussetzungen erweitert werden.
Die Pflegekasse übernimmt unterschiedliche Kosten rund um den Umzug, darunter:
Die Umzugsförderung der WMF BKK unterstützt Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf beim Umzug in eine barrierefreie und bedarfsgerechte Wohnung. Sie umfasst finanzielle Zuschüsse und weitere Hilfen durch die Pflegekasse.
Förderberechtigt sind Menschen mit Schwerbehinderung und/oder Pflegebedarf, in der Regel mit einem Schwerbehindertenausweis und mindestens Pflegegrad 1. Der Umzug muss notwendig sein, um in ein barrierefreies Wohnumfeld zu ziehen.
Grundlage ist § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und somit auch für Umzüge in barrierefreie Wohnungen definiert.
Sie soll ein selbstständiges Leben ermöglichen und die Pflege zu Hause erleichtern, indem sie den Umzug in eine geeignete, barrierefreie Umgebung fördert.
Bis zu 4.180 Euro für Umzüge in barrierefreies Wohnumfeld, bei Pflege-Wohngemeinschaften bis zu 16.720 Euro.
Ja, Umzugskosten werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, wenn Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest vorliegen.
Entweder Direktabrechnung mit Umzugsunternehmen oder Erstattung auf Rechnungseinreichung.