Umzugshilfe durch die WMF BKK in Deutschland
Die Umzugsförderung der WMF BKK erleichtert Menschen mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf den Zugang zu barrierefreien Wohnungen durch finanzielle Hilfen und professionelle Unterstützung. Frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Planung sind entscheidend für einen erfolgreichen Umzug.
Die WMF BKK kooperiert mit Butler Umzüge GmbH, einem Spezialisten für barrierefreie und pflegegerechte Umzüge. Dies unterstützt eine reibungslose, fachgerechte Durchführung sowie oft eine Direktabrechnung.
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Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung für Schwerbehinderte

Die gesetzlichen Grundlagen für Umzugsförderungen bei Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung finden sich vor allem im Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dieses regelt Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wozu auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung zählt. Die Pflegekasse ist die zuständige Stelle für solche Fördermittel.
Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein barrierefreies, selbstständiges Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die neue Wohnung tatsächliche Vorteile gegenüber der bisherigen Wohnsituation bietet – etwa durch Barrierefreiheit oder ergonomische Anpassungen.
Schwerbehinderte Menschen können zudem bestimmte Steuervergünstigungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, etwa durch die Anerkennung von Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht, sofern ein entsprechendes ärztliches Attest oder der Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.












