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Umzugskosten DKV Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten DKV Deutschland

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  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Für viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland ist ein Umzug in ein besser geeignetes Wohnumfeld eine Notwendigkeit, um die Lebensqualität zu verbessern und die Pflege zu erleichtern. 

Die DKV Deutsche Krankenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss für diese sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. 

Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Umzugskostenzuschusses, von den rechtlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Antragstellung.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Der Umzugskostenzuschuss ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse, die dazu dient, Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 den Umzug in eine Wohnung zu ermöglichen, die ihren Bedürfnissen besser entspricht. Ziel ist es, die selbstständige Lebensführung zu fördern oder die häusliche Pflege zu erleichtern. Dies kann beispielsweise durch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, eine Erdgeschosswohnung oder eine Wohnung mit einem besser erreichbaren Badezimmer geschehen. Der Zuschuss kann bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme betragen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses

Damit der Umzug von der DKV bezuschusst wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

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  1. Vorliegen eines Pflegegrades: Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.
  2. Verbesserung der Wohnsituation: Der Umzug muss nachweislich dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung zu verbessern.
  3. Medizinisch-pflegerische Notwendigkeit: Die Notwendigkeit des Umzugs muss durch ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes belegt werden.
  4. Vorausgehende Genehmigung: Bevor der Umzug durchgeführt wird, muss die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch die DKV vorliegen.
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Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag erhöht die Chancen auf eine schnelle Bewilligung. So gehen Sie vor:

  1. Frühzeitige Planung: Nehmen Sie schon vor dem geplanten Umzug Kontakt mit Ihrer Pflegekasse bei der DKV auf, um alle Details zu klären.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Sie benötigen mindestens zwei Angebote von seriösen Umzugsunternehmen. Diese Kostenvoranschläge sind entscheidend für die Prüfung der Angemessenheit der Kosten.
  3. Ärztliches Attest erstellen lassen: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder dem Pflegefachdienst die medizinische Notwendigkeit des Umzugs und lassen Sie sich ein detailliertes Attest ausstellen.
  4. Zusammenstellung der Unterlagen: Reichen Sie den schriftlichen Antrag zusammen mit den Kostenvoranschlägen, dem ärztlichen Attest und dem Nachweis Ihres Pflegegrades bei der DKV ein.
  5. Prüfung und Bewilligung: Die DKV prüft die Unterlagen. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Zusage über die Kostenübernahme. Erst dann sollten Sie den Umzug durchführen.

Der Zuschuss der DKV deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  1. Transportkosten: Für den Transport von Möbeln und Hausrat.
  2. Arbeitsleistungen: Für das Ein- und Auspacken, die Demontage und Montage von Möbeln.
  3. Spezialtransporte: Für den Transport von Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen oder Pflegebetten.

Kosten für Renovierungsarbeiten oder überhöhte Pauschalen ohne Nachweis werden in der Regel nicht übernommen.

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Die Wahl eines erfahrenen Umzugsunternehmens ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. 

Unternehmen wie die Butler Umzüge GmbH haben sich auf Umzüge von Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Sie bieten oft besondere Dienstleistungen an, die den Prozess erleichtern, wie zum Beispiel:

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  1. Kostenlose Anfahrt: Reduziert die Gesamtkosten des Umzugs.
  2. Erfahrung mit Kostenzuschussverfahren: Sie kennen die Anforderungen der Pflegekassen und unterstützen bei der Erstellung der notwendigen Kostenvoranschläge.
  3. Komplettservice: Von der Beratung über die Besichtigung bis hin zur Durchführung des Umzugs durch geschultes Personal.


Der Umzugskostenzuschuss der DKV Deutsche Krankenversicherung ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in eine besser geeignete Wohnsituation zu ziehen. 

Eine sorgfältige Planung, die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der DKV und die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Umzugsunternehmen sind entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung.

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FAQ

Die DKV Krankenversicherung selbst übernimmt keine direkten Zuschüsse für Umzüge oder barrierefreie Wohnungsanpassungen. Solche Kosten können jedoch von der DKV Pflegekasse übernommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die DKV Pflegekasse ist zuständig für die Gewährung von Zuschüssen für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gemäß § 40 SGB XI. Dazu gehören Umzüge, barrierefreie Umbauten und Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Ein Zuschuss kann beantragt werden, wenn:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad (PG 1 bis 5) vorliegt.
  2. Der Umzug oder Umbau pflegerisch notwendig ist.
  3. Ein ärztliches Attest oder Gutachten den Bedarf belegt.

Die Pflegekasse fördert unter anderem:

  1. Bauliche Anpassungen, wie z. B. den Umbau von Badezimmern, Türen oder Treppen.
  2. Umzüge in barrierefreie Wohnungen, z. B. rollstuhlgerechte Wohnungen oder Erdgeschosswohnungen.
  3. Notwendige Umzüge, wenn bauliche Anpassungen nicht möglich sind, etwa nach einem Wasserschaden oder bei Einsturzgefahr.
  4. Hilfsmittel wie Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen oder mobile Rampen.

Die DKV Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Wenn mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad in einem Haushalt leben, können die individuellen Ansprüche kombiniert werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Ein ausgefülltes Antragsformular der DKV Pflegekasse.
  2. Nachweis über den anerkannten Pflegegrad (PG 1 bis 5).
  3. Ein ärztliches Attest oder Gutachten, das den Bedarf begründet.
  4. Einen Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma (z. B. Butler Umzüge GmbH).
  5. Eine Fotodokumentation der aktuellen Wohnsituation, um die Notwendigkeit zu belegen.
  6. Falls erforderlich: Eine Bestätigung des Vermieters über fehlende Anpassungsbereitschaft oder Umbauhindernisse.

Ja, neben der Pflegekasse bietet auch die KfW-Bank Förderprogramme an, wie z. B.:

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Zuschuss von bis zu 6.250 Euro (oder 10 % der förderfähigen Kosten).
Diese Förderungen können mit den Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden.

Ja, spezialisierte Umzugsfirmen wie die Butler Umzüge GmbH unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen Aufgaben wie:

  1. Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge für die Pflegekasse.
  2. Organisation von Vollservice-Umzügen ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
  3. Fachgerechtes Verpacken, Transportieren und Aufbauen von Möbeln, einschließlich medizinischem Equipment.

In Notfällen, wie z. B. nach einem Wohnungsbrand oder bei akuter Pflegebedürftigkeit, kann ein Notfallumzug organisiert werden. Auch in solchen Fällen können Zuschüsse durch die Pflegekasse beantragt werden.

Für weitere Unterstützung oder Fragen können Sie sich direkt an die DKV Pflegekasse wenden oder eine spezialisierte Umzugsfirma wie Butler Umzüge GmbH kontaktieren:
Telefon: 030 84 51 88 55

Butler Umzüge bietet umfassende Umzugsdienstleistungen an, darunter Privatumzüge, Firmenumzüge, Einpack- und Auspackservices, Möbelmontage sowie Lagerungsmöglichkeiten.

Um die Kosten für Ihren Umzug zu berechnen, können Sie die Informationen auf der Website von Butler Umzüge nutzen oder direkt Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot.

Ja, durch Eigenleistungen wie das selbstständige Packen von Kartons oder das Demontieren von Möbeln können Sie die Gesamtkosten reduzieren. Butler Umzüge berät Sie gerne zu weiteren Einsparpotenzialen.

Ja, Butler Umzüge übernimmt sowohl lokale als auch Fernumzüge innerhalb Deutschlands und Europas. Die genauen Kosten und Details werden individuell besprochen.

In vielen Fällen können Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden, beispielsweise bei einem beruflich bedingten Umzug. Es wird empfohlen, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, den Umzug mindestens 4–6 Wochen im Voraus zu planen. Bei kurzfristigen Anfragen steht Ihnen das Team von Butler Umzüge jedoch ebenfalls zur Verfügung.

Butler Umzüge legt großen Wert auf den sicheren Transport Ihrer Habseligkeiten. Empfindliche oder wertvolle Gegenstände werden sorgfältig verpackt und gesichert transportiert.

Ja, Butler Umzüge bietet eine Transportversicherung an, die Ihre Gegenstände während des gesamten Umzugs absichert. Details dazu können Sie direkt beim Unternehmen erfragen.

Sie können Butler Umzüge über die Website https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-dkv/ kontaktieren oder telefonisch sowie per E-Mail eine Anfrage stellen.

Ja, Butler Umzüge unterstützt Sie auch bei Zusatzleistungen wie der Entsorgung alter Möbel oder Renovierungsarbeiten. Diese können individuell vereinbart werden.