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Umzugskosten bei ARAG
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei ARAG

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Immer wieder taucht die Frage auf, ob auch private Krankenversicherungen wie die ARAG Krankenversicherung direkt Zuschüsse zu Umzugskosten zahlen. Hier ist wichtig zu unterscheiden: Die ARAG selbst zahlt keine Umzugszuschüsse, sondern bietet Pflegezusatzversicherungen an, die im Pflegefall generell unterstützend wirken können. Zuständig für den Zuschuss ist immer die Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenkasse des Pflegebedürftigen geführt wird. 

Ein Umzug im Pflegefall ist oft notwendig, um eine sichere und würdevolle Pflege zuhause zu gewährleisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht dafür ausdrücklich Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person vor. Diese Mittel können eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Wichtig ist, dass Betroffene oder ihre Angehörigen rechtzeitig den Antrag bei der Pflegekasse stellen und den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme begründen. Private Versicherungen wie die ARAG Krankenversicherung zahlen zwar keine Umzugszuschüsse, können jedoch zusätzliche finanzielle Sicherheit im Pflegefall bieten.

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Zusammen mit einer professionellen und erfahrenen Firma wie der Butler Umzüge GmbH aus Berlin wird der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zum eigentlichen Umzug – erheblich erleichtert und sicher umgesetzt.

Hier setzt die staatliche Unterstützung an: Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren Pflegekassen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (WUV). Dazu zählen auch notwendige Umzugskosten. Der Höchstbetrag für diese Zuschüsse beträgt derzeit bis zu 4.180 Euro pro Person; bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind sogar bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme möglich.

Viele Pflegebedürftige leben lange in ihrer gewohnten Umgebung. Doch die bisherige Wohnung ist oft nicht barrierefrei und erschwert die Pflege erheblich. Typische Gründe für einen Umzug sind:

  1. Treppen ohne Aufzug im Haus – für Rollator- oder Rollstuhlfahrer ungeeignet.
  2. Fehlende barrierefreie Sanitärbereiche.
  3. Zu große Wohnfläche, die nicht mehr bewältigt werden kann.
  4. Übergang in eine altersgerechte, kleinere Wohnung.
  5. Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger.

Ziel des Zuschusses

Das Ziel des Zuschusses der Pflegekasse ist es, häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbständige Lebensführung in einer barrierefreien Umgebung zu ermöglichen.

40 Abs. 4 SGB XI

Die zentrale Rechtsnorm lautet:

„Die Pflegekasse kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme Zuschüsse bis zu 4.000 Euro je Maßnahme gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“

Seit einer Anpassung 2015 ist der Betrag auf 4.000 Euro (heute faktisch 4.180 Euro pro Person) festgesetzt.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  1. Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  2. Der Umzug muss pflegebegründet sein, also die Pflege ermöglichen oder erleichtern.
  3. Der Umzug darf nicht in ein Pflegeheim erfolgen (keine stationäre Einrichtung).
  4. Er muss in eine neue barrierefreie oder besser geeignete Wohnung führen.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Frage, ob die ARAG Krankenversicherung selbst Umzugskosten bezuschusst.

  1. Pflegekasse (zuständig): Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
  2. ARAG Krankenversicherung: Keine Zuschüsse für Umzugskosten. Stattdessen Absicherung durch Pflegezusatzversicherung, z. B. zur Deckung von Eigenanteilen in der Pflege oder Zusatzleistungen.

Das bedeutet: Für Umzugskosten muss immer die Pflegekasse angesprochen werden, unabhängig davon, ob jemand gesetzlich versichert oder privat zusatzversichert ist.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Pro pflegebedürftige Person: bis zu 4.180 Euro.
  2. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung: bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme.
  3. Übernahme typischer Umzugskosten:
    • – Kosten der Spedition/Umzugsfirma
    • – Materialkosten (Kartons, Verpackungsmaterial)
    • – Transportkosten (LKW-Miete, Helferpauschalen)
    • – Handwerkerkosten für kleinere Anpassungen in der neuen Wohnung
  1. Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen.
  2. Formlosen Antrag stellen mit Begründung des Umzuges (gesundheitliche/pflegerische Notwendigkeit).
  3. Angebote von Umzugsfirmen einreichen (meist werden 2–3 Kostenvoranschläge verlangt).
  4. Medizinische Begründung beilegen (z. B. ärztliches Attest, Gutachten des MDK).
  5. Prüfung durch die Kasse – bei Bedarf Hausbesichtigung durch Gutachter.
  6. Genehmigung – anschließend Auszahlung nach Vorlage der Rechnungen.

Wichtig: Ein Zuschuss wird nicht rückwirkend gezahlt. Vor Beginn des Umzugs muss der Antrag vorliegen und genehmigt sein.

Ein älteres Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, wohnt im vierten Stock ohne Aufzug. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung wird durch die Pflegekasse mit 2 × 4.180 Euro = 8.360 Euro bezuschusst.

Eine Frau mit Pflegegrad 3 und Rollstuhl muss aus ihrer Altbauwohnung mit schmalem Treppenhaus in eine barrierefreie Neubauwohnung ziehen. Die Kosten für Umzugsunternehmen und Möbeltransport werden mit 4.180 Euro übernommen.

Ein Mann mit Pflegegrad 1 zieht aus gesundheitlichen Gründen von Bayern zu seiner Tochter nach Berlin. Auch hier übernimmt die Pflegekasse nach Antragstellung die Kosten für den notwendigen Umzug bis zur Höhe von 4.180 Euro.

Professionelle Dienstleister wie die Butler Umzüge GmbH in Berlin bieten nicht nur klassische Umzugsleistungen an, sondern unterstützen Pflegebedürftige auch gezielt bei der Beantragung von Zuschüssen, indem sie:

  1. Kostenvoranschläge nach Vorgaben der Pflegekassen erstellen.
  2. Beratend beim Antrag an die Pflegekasse begleiten.
  3. Barrierefreundliche Planung des Umzuges übernehmen (z. B. spezielles Verpacken von Hilfsmitteln oder Pflegebetten).
  4. Direktabrechnung mit Kostenträgern ermöglichen, sofern möglich.

Diese Kombination aus fachgerechtem Transport, organisatorischer Hilfe und Antragssupport entlastet Angehörige erheblich.

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FAQ

Die ARAG Krankenversicherung bietet finanzielle Zuschüsse und organisatorische Unterstützung für Pflegebedürftige, die aufgrund ihres Gesundheitszustands umziehen müssen. Dazu gehören Transportkosten, Kosten für Umzugsunternehmen sowie Beratungsleistungen.

Anspruch auf einen Zuschuss haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Die Notwendigkeit des Umzugs muss nachgewiesen werden, z. B. durch gesundheitliche oder pflegerische Gründe.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein anerkannter Pflegegrad und ein begründeter Bedarf für den Umzug, wie beispielsweise der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder eine Pflegeeinrichtung.

Die ARAG kann unter anderem folgende Kosten übernehmen:

  1. Transportkosten
  2. Kosten für ein Umzugsunternehmen
  3. Kosten für den barrierefreien Umbau der neuen Wohnung (im Rahmen der Pflegeversicherung)

Die Höhe des Zuschusses hängt von den individuellen Umständen ab, wie dem Pflegegrad, den tatsächlichen Umzugskosten und der Notwendigkeit des Umzugs. Eine genaue Prüfung erfolgt durch die ARAG im Einzelfall.

Ein medizinisch notwendiger Umzug liegt vor, wenn die bisherige Wohnsituation nicht mehr den Anforderungen des Pflegebedürftigen entspricht, z. B. bei einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung.

In Fällen, in denen der Umzug aus medizinischen Gründen erforderlich ist, kann die ARAG die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen. Dies wird jedoch individuell geprüft.

Für die Antragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Nachweis des Pflegegrades
  2. Begründung für den Umzug
  3. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen
  4. Weitere relevante Dokumente, je nach Fall

Der Antrag sollte unbedingt vor dem geplanten Umzug gestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Kostenübernahme rechtzeitig geprüft werden kann.

Sie können den Antrag stellen, indem Sie sich direkt mit der ARAG Krankenversicherung in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Formulare.

Ja, die ARAG unterstützt Pflegebedürftige auch organisatorisch, z. B. durch die Vermittlung von spezialisierten Umzugsunternehmen oder Beratungsleistungen.

Ja, im Rahmen der Pflegeversicherung können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den barrierefreien Umbau einer Wohnung gewährt werden.

Wenn keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, können auch Sozialämter oder Wohlfahrtsverbände finanzielle Unterstützung oder praktische Hilfe anbieten.

Ein Zuschuss wird in der Regel nur bei medizinisch oder pflegerisch notwendigen Umzügen gewährt. Private Umzüge ohne nachweisbaren Bedarf werden meist nicht unterstützt.

Der Pflegegrad wird durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen. Dieser Bescheid ist ein wichtiger Bestandteil des Antrags auf Kostenübernahme.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls weitere Nachweise erbringen, die den Bedarf für den Umzug belegen.

Es ist ratsam, den Antrag vor dem Umzug zu stellen. Nachträgliche Anträge können schwierig sein und werden oft abgelehnt.

Neben der ARAG können auch Pflegekassen, Sozialämter sowie Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen Unterstützung bieten.

Nein, es gibt keine spezifische Altersgrenze. Wichtig ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades und die Notwendigkeit des Umzugs.

Internationale Umzüge werden in der Regel nicht unterstützt, da sich die Leistungen auf das Inland beschränken.

Um den Prozess zu erleichtern, sollten Sie frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, sich mit der ARAG in Verbindung setzen und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags.