Zuschuss für Umzugskosten mit Pflegegrad bei ARAG Krankenversicherung
Immer wieder taucht die Frage auf, ob auch private Krankenversicherungen wie die ARAG Krankenversicherung direkt Zuschüsse zu Umzugskosten zahlen. Hier ist wichtig zu unterscheiden: Die ARAG selbst zahlt keine Umzugszuschüsse, sondern bietet Pflegezusatzversicherungen an, die im Pflegefall generell unterstützend wirken können. Zuständig für den Zuschuss ist immer die Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenkasse des Pflegebedürftigen geführt wird.
Ein Umzug im Pflegefall ist oft notwendig, um eine sichere und würdevolle Pflege zuhause zu gewährleisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht dafür ausdrücklich Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person vor. Diese Mittel können eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.
Wichtig ist, dass Betroffene oder ihre Angehörigen rechtzeitig den Antrag bei der Pflegekasse stellen und den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme begründen. Private Versicherungen wie die ARAG Krankenversicherung zahlen zwar keine Umzugszuschüsse, können jedoch zusätzliche finanzielle Sicherheit im Pflegefall bieten.
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Hier setzt die staatliche Unterstützung an: Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren Pflegekassen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (WUV). Dazu zählen auch notwendige Umzugskosten. Der Höchstbetrag für diese Zuschüsse beträgt derzeit bis zu 4.180 Euro pro Person; bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind sogar bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme möglich.
Notwendigkeit von Umzügen im Pflegefall

Viele Pflegebedürftige leben lange in ihrer gewohnten Umgebung. Doch die bisherige Wohnung ist oft nicht barrierefrei und erschwert die Pflege erheblich. Typische Gründe für einen Umzug sind:
- Treppen ohne Aufzug im Haus – für Rollator- oder Rollstuhlfahrer ungeeignet.
- Fehlende barrierefreie Sanitärbereiche.
- Zu große Wohnfläche, die nicht mehr bewältigt werden kann.
- Übergang in eine altersgerechte, kleinere Wohnung.
- Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger.
Ziel des Zuschusses
Das Ziel des Zuschusses der Pflegekasse ist es, häusliche Pflege zu ermöglichen oder wesentlich zu erleichtern. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbständige Lebensführung in einer barrierefreien Umgebung zu ermöglichen.












