Ein Umzug im hohen Alter oder bei Pflegebedarf ist meist keine freiwillige Entscheidung, sondern eine notwendige Maßnahme, um die Lebensqualität zu sichern und eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Doch ein Umzug kostet Geld, Zeit und Nerven. Daher stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten, insbesondere wenn ein Umzug pflegebedingt notwendig ist?
Während viele Versicherte annehmen, dass ihre private Pflegeversicherung – etwa die Barmenia Pflegeversicherung – für solche Leistungen direkt aufkommt, sieht die Realität anders aus. Die Barmenia zahlt selbst keine Umzugskosten. Stattdessen existieren Fördermöglichkeiten durch die Pflegekasse, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der Zuschüsse bis zu 4.180 Euro für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ vorsieht.
Ein wichtiger Partner bei der praktischen Umsetzung solcher UmzĂĽge ist die Butler UmzĂĽge GmbH, ein Berliner Umzugsunternehmen, das auf senioren– und pflegegerechte UmzĂĽge spezialisiert ist.
Typische GrĂĽnde
Herausforderungen
Unterschied PKV / GKV
Egal, ob gesetzlich oder privat versichert: Jeder mit Pflegegrad ist Mitglied der sozialen Pflegeversicherung und damit leistungsberechtigt.
40 Abs. 4 SGB XI
Voraussetzungen
Rolle der Barmenia
Typische Fehler
Butler UmzĂĽge GmbH aus Berlin bietet KomplettumzĂĽge fĂĽr Privatpersonen, Senioren und PflegebedĂĽrftige.
Transport, Montage, Malerarbeiten, EntrĂĽmpelung, Packservice
Berufliche Umzüge: Werbungskosten; Pflegebedingte Umzüge: außergewöhnliche Belastungen
Jeder PflegebedĂĽrftige mit anerkanntem Pflegegrad und Notwendigkeit zur Wohnanpassung
Pauschale Gesamtkosten, unabhängig von tatsächlichem Aufwand
Direkt nichts, aber: Anspruch über Pflegekasse bis 4.180 €
Barrierefreiheit, Nähe zu Pflegeperson, Anpassung des Wohnumfelds
Antrag bei Pflegekasse, Nachweise erbringen, Genehmigung einholen
Ein pflegebedingter Umzug ist nicht nur eine logistische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Dank der gesetzlichen Regelung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) können Betroffene jedoch auf Zuschüsse von bis zu 4.180 € zurückgreifen – egal, ob sie privat bei der Barmenia oder gesetzlich krankenversichert sind. Entscheidend ist die rechtzeitige Antragstellung und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsfirmen wie der Butler Umzüge GmbH, die den gesamten Prozess von Transport, Montage bis zu Renovierungsarbeiten professionell abwickeln.