Der Umzugskostenzuschuss der AOK Thüringen (heute AOK PLUS) stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung dar, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Innerhalb des Systems der gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung wird diese Leistung gewährt, um die Lebensqualität und die Versorgungssituation von Versicherten mit Einschränkungen zu verbessern.
Hintergrund dieser Förderung ist der Anspruch auf ein würdiges, selbstbestimmtes Leben auch bei körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Besonders in Thüringen und Sachsen, wo die AOK PLUS zuständig ist, zeigt sich eine starke Ausrichtung auf sozialmedizinische Unterstützung bei wohnumfeldbedingten Veränderungen.
Die AOK PLUS übernimmt Umzugskosten, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen unvermeidlich ist. Dabei steht der individuelle Bedarf des Versicherten im Mittelpunkt. Ein solcher Bedarf liegt etwa dann vor, wenn:
Bereits vor Beginn des Umzugs muss ein Antrag bei der AOK PLUS gestellt werden. Nur so kann eine rechtssichere Bewilligung erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) untermauern den Anspruch.
Die medizinische Notwendigkeit ist die wichtigste Bedingung für den Zuschuss. Damit verbunden ist die Frage, ob der Wohnungswechsel unmittelbar zur Verbesserung der gesundheitlichen oder pflegerischen Situation beiträgt. Typische Beispiele:
Ärztliche Bescheinigungen müssen klar formulieren, dass der Umzug im direkten Zusammenhang mit der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit steht.
Ein entscheidender Faktor ist der anerkannte Pflegegrad nach SGB XI. Nur wenn Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf Umzugskostenzuschuss. Versicherte müssen daher zunächst einen Antrag auf Begutachtung bei der Pflegekasse stellen.
Ziel der Förderung:
Pflegebedürftige sollen in einer Wohnung leben können, die Pflegehandlungen erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht. Der Zuschuss dient somit der Entlastung pflegender Angehöriger und der Sicherstellung einer würdigen Versorgung.
Solche Umzüge entstehen häufig kurzfristig nach Krankenhausaufenthalten oder dem Eintritt höherer Pflegegrade. Frühzeitige Organisation und rechtzeitige Antragstellung sind daher essenziell.
Ein vollständiger Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt und bewilligt werden. Nachträgliche Erstattungen sind sehr selten.
Pflichtunterlagen:
Die AOK PLUS prüft anschließend sowohl die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme als auch den tatsächlichen Förderbedarf.
Ein Kostenvoranschlag sollte alle prüfungsrelevanten Angaben enthalten:
Diese Angaben ermöglichen der AOK PLUS eine transparente Prüfung und vermeiden zeitliche Verzögerungen.
Herr M. (Pflegegrad 3) leidet an einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung. Die alte Wohnung im dritten Stock war ohne Aufzug nicht mehr erreichbar.
Sein Arzt attestierte die zwingende Notwendigkeit eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH legte einen Kostenvoranschlag über 2.800 € vor.
Nach Prüfung bewilligte die AOK PLUS einen Zuschuss von 2.500 €. Der restliche Betrag wurde privat getragen. Durch den Wohnungswechsel konnte Herr M. seine Selbstständigkeit erhalten und Stürze vermeiden.
Der Zuschuss ist rechtlich im Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI) verankert. Die Norm betrifft „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.
Ein Umzug gilt dann als solche Maßnahme, wenn er funktional an die Stelle eines technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbaren Umbaus tritt.
Weitere relevante Rechtsquellen:
Die Butler Umzüge GmbH ist auf medizinisch und pflegebedingt notwendige Umzüge spezialisiert.
Das Unternehmen arbeitet mit AOK-Versicherten zusammen und unterstützt Antragsteller bei:
Diese Kooperation dient der Qualitätssicherung, Transparenz und schnellen Abwicklung der Förderanträge.
Die AOK PLUS deckt nur nachgewiesene, notwendige Kosten.
Eine pauschale Zahlung erfolgt nicht, sondern stets auf Grundlage realer Rechnungen.
Regionale Unterschiede der Marktpreise werden berücksichtigt, z. B. durch Bezugnahme auf ortsübliche Tarife zertifizierter Umzugsfirmen.
Diese Koordination stellt sicher, dass medizinische Indikation und praktische Umsetzung passgenau zusammengeführt werden.
Der Umzugskostenzuschuss der AOK PLUS ist eine finanzielle Leistung, die Versicherten hilft, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Ziel ist es, behinderten, älteren oder anderweitig beeinträchtigten Menschen ein sicheres, barrierefreies und pflegegerechtes Wohnumfeld zu ermöglichen.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte der AOK PLUS, bei denen eine medizinisch begründete Notwendigkeit oder Pflegebedürftigkeit besteht.
Vorausgesetzt wird meist:
Die Notwendigkeit liegt vor, wenn:
Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:

