Umzugskostenzuschuss bei der AOK Hessen Krankenkasse in Kassel
Die AOK Hessen Krankenkasse in Kassel bietet wertvolle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf, wenn ein Umzug notwendig ist.
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und den richtigen Unterlagen stehen die Chancen auf eine Bewilligung gut. Sollten dennoch Probleme auftreten, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten – sei es durch einen Widerspruch oder durch Unterstützung von Beratungsstellen und sozialen Diensten.
Wenn Sie planen, einen Antrag zu stellen, zögern Sie nicht, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen. So wird Ihr Umzug nicht nur einfacher, sondern auch finanziell entlastet!
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Die AOK Hessen Krankenkasse

Die AOK Hessen Krankenkasse unterstützt Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf bei einem Umzug, wenn dieser medizinisch begründet ist. Das bedeutet, dass der Umzug notwendig sein muss, um die Pflege oder Versorgung zu verbessern – zum Beispiel durch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von Angehörigen, die die Pflege übernehmen können. Auch der Umzug in eine Pflegeeinrichtung kann unter Umständen bezuschusst werden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Umzugskostenzuschuss??
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse der AOK Hessen Krankenkasse einreichen. Folgende Schritte helfen Ihnen dabei:
- Kostenvoranschläge einholen: Kontaktieren Sie Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH in Kassel, die keine Anfahrtskosten berechnet, und lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge erstellen. Diese müssen dem Antrag beigefügt werden.
- Medizinische Begründung: Legen Sie ärztliche Bescheinigungen oder Stellungnahmen bei, die den medizinischen Hintergrund des Umzugs darlegen.
- Antragsformular ausfüllen: Das Formular für die Kostenübernahme erhalten Sie direkt bei der AOK Hessen Krankenkasse oder online. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen.
- Einreichung: Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen Unterlagen bei der Pflegekasse der AOK Hessen ein. Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahmezur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)












