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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten der AOK Thüringen

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Zuschuss zu Umzugskosten der AOK Thüringen in Deutschland

Der Umzugskostenzuschuss der AOK Thüringen (heute AOK PLUS) stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung dar, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Innerhalb des Systems der gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung wird diese Leistung gewährt, um die Lebensqualität und die Versorgungssituation von Versicherten mit Einschränkungen zu verbessern.

Hintergrund dieser Förderung ist der Anspruch auf ein würdiges, selbstbestimmtes Leben auch bei körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. 

Besonders in Thüringen und Sachsen, wo die AOK PLUS zuständig ist, zeigt sich eine starke Ausrichtung auf sozialmedizinische Unterstützung bei wohnumfeldbedingten Veränderungen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Hintergrund und Kontext des Umzugskostenzuschusses

Die AOK PLUS übernimmt Umzugskosten, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen unvermeidlich ist. Dabei steht der individuelle Bedarf des Versicherten im Mittelpunkt. Ein solcher Bedarf liegt etwa dann vor, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht (mehr) barrierefrei ist,
  2. gravierende Mobilitätseinschränkungen bestehen,
  3. die häusliche Pflege in der bisherigen Wohnung nicht gesichert ist,
  4. bauliche Anpassungen technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich sind.

Bereits vor Beginn des Umzugs muss ein Antrag bei der AOK PLUS gestellt werden. Nur so kann eine rechtssichere Bewilligung erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) untermauern den Anspruch.

Medizinische Notwendigkeit als Fördergrund

Die medizinische Notwendigkeit ist die wichtigste Bedingung für den Zuschuss. Damit verbunden ist die Frage, ob der Wohnungswechsel unmittelbar zur Verbesserung der gesundheitlichen oder pflegerischen Situation beiträgt. Typische Beispiele:

  1. Eine Person mit Gehbehinderung kann ihre Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug nicht mehr erreichen.
  2. Nach einem Schlaganfall wird eine Wohnung mit barrierefreiem Zugang und angepasstem Bad benötigt.
  3. Eine chronische Erkrankung erfordert den Umzug in die Nähe einer Pflegeeinrichtung oder eines Angehörigen.

Ärztliche Bescheinigungen müssen klar formulieren, dass der Umzug im direkten Zusammenhang mit der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit steht.

Pflegebedürftigkeit als Voraussetzung

Ein entscheidender Faktor ist der anerkannte Pflegegrad nach SGB XI. Nur wenn Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf Umzugskostenzuschuss. Versicherte müssen daher zunächst einen Antrag auf Begutachtung bei der Pflegekasse stellen.

Ziel der Förderung:
Pflegebedürftige sollen in einer Wohnung leben können, die Pflegehandlungen erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht. Der Zuschuss dient somit der Entlastung pflegender Angehöriger und der Sicherstellung einer würdigen Versorgung.

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Typische Umzugssituationen bei Pflegebedürftigkeit

  1. Umzug in ein barrierearmes Erdgeschoss oder eine Wohnung mit Aufzug.
  2. Wechsel in eine betreute Wohnform oder Seniorenresidenz.
  3. Umzug in die Nähe der Pflegeperson zur besseren Erreichbarkeit.
  4. Wohnungswechsel wegen Umbauunfähigkeit der bisherigen Immobilie.

Solche Umzüge entstehen häufig kurzfristig nach Krankenhausaufenthalten oder dem Eintritt höherer Pflegegrade. Frühzeitige Organisation und rechtzeitige Antragstellung sind daher essenziell.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Ein vollständiger Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt und bewilligt werden. Nachträgliche Erstattungen sind sehr selten.

Pflichtunterlagen:

  1. Ärztliche Bescheinigung oder Gutachten, das den medizinischen Grund bestätigt.
  2. Detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.
  3. Nachweise über den Pflegegrad (z. B. Bescheid der Pflegekasse).
  4. Begründung des Umzugs (Wohnungsgröße, Erreichbarkeit, Pflegesituation).

Die AOK PLUS prüft anschließend sowohl die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme als auch den tatsächlichen Förderbedarf.

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Checkliste: Kostenvoranschlag und Unterlagen

Ein Kostenvoranschlag sollte alle prüfungsrelevanten Angaben enthalten:

  1. Art und Umfang der Arbeiten
  2. Arbeitszeit und Lohnkosten
  3. Materialbedarf und Kosten
  4. Fahrt- und Transportkosten
  5. Zuschläge (z.B. Sonderzeiten, schwere Möbel)
  6. Gesamtkosten inkl. MwSt.
  7. Gültigkeitszeitraum des Angebots
  8. Firmenanschrift, Handelsregisternummer
  9. Hinweis auf die Verbindlichkeit

Diese Angaben ermöglichen der AOK PLUS eine transparente Prüfung und vermeiden zeitliche Verzögerungen.

  1. Beratungsgespräch: mit Arzt oder Pflegeberater über die Situation und vorhandene Barrieren.
  2. Angebotseinholung: Kostenvoranschläge von einem oder mehreren Umzugsunternehmen.
  3. Antragseinreichung: alle Dokumente werden vor dem Umzug bei der AOK PLUS eingereicht.
  4. Prüfung: Bearbeitung durch Sachbearbeitung oder Pflegekasse.
  5. Bewilligung: schriftlicher Bescheid mit Zuschusshöhe.
  6. Durchführung: nach Genehmigung findet der Umzug statt.
  7. Abrechnung: Einreichung der Originalrechnungen zur abschließenden Erstattung.

Praxisbeispiel: Barrierefreier Wohnungswechsel

Herr M. (Pflegegrad 3) leidet an einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung. Die alte Wohnung im dritten Stock war ohne Aufzug nicht mehr erreichbar.
Sein Arzt attestierte die zwingende Notwendigkeit eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH legte einen Kostenvoranschlag über 2.800 € vor.
Nach Prüfung bewilligte die AOK PLUS einen Zuschuss von 2.500 €. Der restliche Betrag wurde privat getragen. Durch den Wohnungswechsel konnte Herr M. seine Selbstständigkeit erhalten und Stürze vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Der Zuschuss ist rechtlich im Sozialgesetzbuch XI (§40 Abs.4 SGBXI) verankert. Die Norm betrifft „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.
Ein Umzug gilt dann als solche Maßnahme, wenn er funktional an die Stelle eines technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbaren Umbaus tritt.

Weitere relevante Rechtsquellen:

  1. §38 SGBV (Leistungen der Krankenkassen bei häuslicher Krankenpflege)
  2. Pflegehilfsmittelverordnung (Hilfsmittel-Richtlinie)
  3. AOK-interne Leistungsrichtlinie zur Wohnumfeldverbesserung
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Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist auf medizinisch und pflegebedingt notwendige Umzüge spezialisiert.
Das Unternehmen arbeitet mit AOK-Versicherten zusammen und unterstützt Antragsteller bei:

  • Erstellung prüffähiger Kostenvoranschläge,
  • Beratung zu förderfähigen Leistungen,
  • Abstimmung mit Pflegeberater und Arzt,
  • Schonendem Transport von Hilfsmitteln und Pflegebetten.

Diese Kooperation dient der Qualitätssicherung, Transparenz und schnellen Abwicklung der Förderanträge.

Förderhöhen und Kostendeckung

Die AOK PLUS deckt nur nachgewiesene, notwendige Kosten.
Eine pauschale Zahlung erfolgt nicht, sondern stets auf Grundlage realer Rechnungen.
Regionale Unterschiede der Marktpreise werden berücksichtigt, z. B. durch Bezugnahme auf ortsübliche Tarife zertifizierter Umzugsfirmen.

Beteiligte Institutionen

  1. AOK PLUS Pflegekasse: Kostenträger und Bewilligungsstelle
  2. Medizinischer Dienst (MD): prüft medizinische Notwendigkeit
  3. Arzt/Pflegeberater: erstellt Nachweise
  4. Umzugsunternehmen: liefert prüffähigen Kostenvoranschlag und führt Umzug durch

Diese Koordination stellt sicher, dass medizinische Indikation und praktische Umsetzung passgenau zusammengeführt werden.

FAQ

Was ist der Umzugskostenzuschuss der AOK PLUS?

Der Umzugskostenzuschuss der AOK PLUS ist eine finanzielle Leistung, die Versicherten hilft, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Ziel ist es, behinderten, älteren oder anderweitig beeinträchtigten Menschen ein sicheres, barrierefreies und pflegegerechtes Wohnumfeld zu ermöglichen.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte der AOK PLUS, bei denen eine medizinisch begründete Notwendigkeit oder Pflegebedürftigkeit besteht.
Vorausgesetzt wird meist:

  1. ein anerkannter Pflegegrad nach SGB XI oder
  2. eine ärztliche Bescheinigung über den gesundheitlich notwendigen Wohnungswechsel.

Die Notwendigkeit liegt vor, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist,
  2. die Mobilität stark eingeschränkt ist,
  3. die Pflege im bisherigen Umfeld nicht mehr möglich ist oder
  4. bauliche Veränderungen aus technischen oder finanziellen Gründen nicht durchführbar sind.

Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:

  1. Ärztliche Bescheinigung oder Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD),
  2. Nachweis über den Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse),
  3. detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens,
  4. schriftliche Begründung des Umzugs mit Bezug zur Pflegesituation.

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