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Umzugskosten der AOK Thüringen
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten der AOK Thüringen

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Der Umzugskostenzuschuss der AOK Thüringen (heute AOK PLUS) stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung dar, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Innerhalb des Systems der gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherung wird diese Leistung gewährt, um die Lebensqualität und die Versorgungssituation von Versicherten mit Einschränkungen zu verbessern.

Hintergrund dieser Förderung ist der Anspruch auf ein würdiges, selbstbestimmtes Leben auch bei körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. 

Besonders in Thüringen und Sachsen, wo die AOK PLUS zuständig ist, zeigt sich eine starke Ausrichtung auf sozialmedizinische Unterstützung bei wohnumfeldbedingten Veränderungen.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die AOK PLUS übernimmt Umzugskosten, wenn ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen unvermeidlich ist. Dabei steht der individuelle Bedarf des Versicherten im Mittelpunkt. Ein solcher Bedarf liegt etwa dann vor, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht (mehr) barrierefrei ist,
  2. gravierende Mobilitätseinschränkungen bestehen,
  3. die häusliche Pflege in der bisherigen Wohnung nicht gesichert ist,
  4. bauliche Anpassungen technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich sind.

Bereits vor Beginn des Umzugs muss ein Antrag bei der AOK PLUS gestellt werden. Nur so kann eine rechtssichere Bewilligung erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) untermauern den Anspruch.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die medizinische Notwendigkeit ist die wichtigste Bedingung für den Zuschuss. Damit verbunden ist die Frage, ob der Wohnungswechsel unmittelbar zur Verbesserung der gesundheitlichen oder pflegerischen Situation beiträgt. Typische Beispiele:

  1. Eine Person mit Gehbehinderung kann ihre Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug nicht mehr erreichen.
  2. Nach einem Schlaganfall wird eine Wohnung mit barrierefreiem Zugang und angepasstem Bad benötigt.
  3. Eine chronische Erkrankung erfordert den Umzug in die Nähe einer Pflegeeinrichtung oder eines Angehörigen.

Ärztliche Bescheinigungen müssen klar formulieren, dass der Umzug im direkten Zusammenhang mit der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit steht.

Ein entscheidender Faktor ist der anerkannte Pflegegrad nach SGB XI. Nur wenn Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf Umzugskostenzuschuss. Versicherte müssen daher zunächst einen Antrag auf Begutachtung bei der Pflegekasse stellen.

Ziel der Förderung:
Pflegebedürftige sollen in einer Wohnung leben können, die Pflegehandlungen erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht. Der Zuschuss dient somit der Entlastung pflegender Angehöriger und der Sicherstellung einer würdigen Versorgung.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Umzug in ein barrierearmes Erdgeschoss oder eine Wohnung mit Aufzug.
  2. Wechsel in eine betreute Wohnform oder Seniorenresidenz.
  3. Umzug in die Nähe der Pflegeperson zur besseren Erreichbarkeit.
  4. Wohnungswechsel wegen Umbauunfähigkeit der bisherigen Immobilie.

Solche Umzüge entstehen häufig kurzfristig nach Krankenhausaufenthalten oder dem Eintritt höherer Pflegegrade. Frühzeitige Organisation und rechtzeitige Antragstellung sind daher essenziell.

Ein vollständiger Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt und bewilligt werden. Nachträgliche Erstattungen sind sehr selten.

Pflichtunterlagen:

  1. Ärztliche Bescheinigung oder Gutachten, das den medizinischen Grund bestätigt.
  2. Detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.
  3. Nachweise über den Pflegegrad (z. B. Bescheid der Pflegekasse).
  4. Begründung des Umzugs (Wohnungsgröße, Erreichbarkeit, Pflegesituation).

Die AOK PLUS prüft anschließend sowohl die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme als auch den tatsächlichen Förderbedarf.

Ein Kostenvoranschlag sollte alle prüfungsrelevanten Angaben enthalten:

  1. Art und Umfang der Arbeiten
  2. Arbeitszeit und Lohnkosten
  3. Materialbedarf und Kosten
  4. Fahrt- und Transportkosten
  5. Zuschläge (z. B. Sonderzeiten, schwere Möbel)
  6. Gesamtkosten inkl. MwSt.
  7. Gültigkeitszeitraum des Angebots
  8. Firmenanschrift, Handelsregisternummer
  9. Hinweis auf die Verbindlichkeit

Diese Angaben ermöglichen der AOK PLUS eine transparente Prüfung und vermeiden zeitliche Verzögerungen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Beratungsgespräch: mit Arzt oder Pflegeberater über die Situation und vorhandene Barrieren.
  2. Angebotseinholung: Kostenvoranschläge von einem oder mehreren Umzugsunternehmen.
  3. Antragseinreichung: alle Dokumente werden vor dem Umzug bei der AOK PLUS eingereicht.
  4. Prüfung: Bearbeitung durch Sachbearbeitung oder Pflegekasse.
  5. Bewilligung: schriftlicher Bescheid mit Zuschusshöhe.
  6. Durchführung: nach Genehmigung findet der Umzug statt.
  7. Abrechnung: Einreichung der Originalrechnungen zur abschließenden Erstattung.
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Herr M. (Pflegegrad 3) leidet an einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung. Die alte Wohnung im dritten Stock war ohne Aufzug nicht mehr erreichbar.
Sein Arzt attestierte die zwingende Notwendigkeit eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Das Umzugsunternehmen Butler Umzüge GmbH legte einen Kostenvoranschlag über 2.800 € vor.
Nach Prüfung bewilligte die AOK PLUS einen Zuschuss von 2.500 €. Der restliche Betrag wurde privat getragen. Durch den Wohnungswechsel konnte Herr M. seine Selbstständigkeit erhalten und Stürze vermeiden.

Der Zuschuss ist rechtlich im Sozialgesetzbuch XI (§40 Abs.4 SGBXI) verankert. Die Norm betrifft „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.
Ein Umzug gilt dann als solche Maßnahme, wenn er funktional an die Stelle eines technisch oder wirtschaftlich nicht durchführbaren Umbaus tritt.

Weitere relevante Rechtsquellen:

  1. §38 SGBV (Leistungen der Krankenkassen bei häuslicher Krankenpflege)
  2. Pflegehilfsmittelverordnung (Hilfsmittel-Richtlinie)
  3. AOK-interne Leistungsrichtlinie zur Wohnumfeldverbesserung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Butler Umzüge GmbH ist auf medizinisch und pflegebedingt notwendige Umzüge spezialisiert.
Das Unternehmen arbeitet mit AOK-Versicherten zusammen und unterstützt Antragsteller bei:

  •  Erstellung prüffähiger Kostenvoranschläge,
  •  Beratung zu förderfähigen Leistungen,
  •  Abstimmung mit Pflegeberater und Arzt,
  •  Schonendem Transport von Hilfsmitteln und Pflegebetten.

Diese Kooperation dient der Qualitätssicherung, Transparenz und schnellen Abwicklung der Förderanträge.

Die AOK PLUS deckt nur nachgewiesene, notwendige Kosten.
Eine pauschale Zahlung erfolgt nicht, sondern stets auf Grundlage realer Rechnungen.
Regionale Unterschiede der Marktpreise werden berücksichtigt, z. B. durch Bezugnahme auf ortsübliche Tarife zertifizierter Umzugsfirmen.

  1. AOK PLUS Pflegekasse: Kostenträger und Bewilligungsstelle
  2. Medizinischer Dienst (MD): prüft medizinische Notwendigkeit
  3. Arzt/Pflegeberater: erstellt Nachweise
  4. Umzugsunternehmen: liefert prüffähigen Kostenvoranschlag und führt Umzug durch

Diese Koordination stellt sicher, dass medizinische Indikation und praktische Umsetzung passgenau zusammengeführt werden.

FAQ

Der Umzugskostenzuschuss der AOK PLUS ist eine finanzielle Unterstützung für Versicherte, deren Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Ziel dieser Leistung ist es, ein barrierefreies, sicheres und pflegegerechtes Wohnumfeld zu schaffen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Der Zuschuss kann von Versicherten der AOK PLUS beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine medizinische Notwendigkeit für den Umzug vor.
  2. Der Versicherte hat einen anerkannten Pflegegrad gemäß SGB XI.
  3. Der Umzug dient dazu, die pflegerische oder gesundheitliche Situation zu verbessern.

Ein Umzug wird als notwendig angesehen, wenn:

  1. Die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist.
  2. Schwere Mobilitätseinschränkungen vorliegen.
  3. Die häusliche Pflege in der bisherigen Wohnung nicht gesichert werden kann.
  4. Ein Umbau der bisherigen Wohnung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.

Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Beratungsgespräch: Klärung der Situation mit einem Arzt oder Pflegeberater.
  2. Angebotseinholung: Einholen von Kostenvoranschlägen bei Umzugsunternehmen.
  3. Einreichung des Antrags: Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bei der AOK PLUS vor dem Umzug.
  4. Prüfung: Die AOK PLUS prüft die Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahme.
  5. Bewilligung: Schriftliche Genehmigung mit Angabe der Zuschusshöhe.
  6. Durchführung: Durchführung des Umzugs nach Genehmigung.
  7. Abrechnung: Einreichung der Originalrechnungen zur abschließenden Erstattung.

Die AOK PLUS übernimmt ausschließlich nachgewiesene, notwendige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Dazu gehören:

  1. Transportkosten
  2. Arbeitszeit und Lohnkosten
  3. Materialkosten
  4. Zuschläge für Sonderleistungen (z. B. schwere Möbel)

Eine pauschale Auszahlung erfolgt nicht; die Erstattung basiert auf den tatsächlichen Rechnungen.

Zu den häufigsten Szenarien gehören:

  1. Umzüge in barrierefreie Wohnungen (z. B. in ein Erdgeschoss oder eine Wohnung mit Aufzug).
  2. Wechsel in betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz.
  3. Umzüge in die Nähe von Angehörigen oder Pflegepersonen.
  4. Wohnungswechsel aufgrund von Umbauunfähigkeit der bisherigen Immobilie.

Die Butler Umzüge GmbH ist auf medizinisch und pflegebedingt notwendige Umzüge spezialisiert und kooperiert mit der AOK PLUS. Das Unternehmen bietet folgende Leistungen an:

  1. Erstellung prüffähiger Kostenvoranschläge.
  2. Beratung zu förderfähigen Leistungen.
  3. Unterstützung bei der Abstimmung mit Ärzten und Pflegeberatern.
  4. Schonender Transport von Hilfsmitteln und Pflegebetten.

Der Zuschuss basiert auf § 40 Abs. 4 SGB XI, der Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes regelt. Weitere relevante Rechtsquellen sind:

  1. § 38 SGB V (Leistungen der Krankenkassen bei häuslicher Krankenpflege)
  2. Pflegehilfsmittelverordnung (Hilfsmittel-Richtlinie)
  3. AOK-interne Leistungsrichtlinien zur Wohnumfeldverbesserung

Ein prüffähiger Kostenvoranschlag sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Art und Umfang der Arbeiten
  2. Arbeitszeit und Lohnkosten
  3. Materialbedarf und Kosten
  4. Fahrt- und Transportkosten
  5. Zuschläge (z. B. für schwere Möbel)
  6. Gesamtkosten inkl. MwSt.
  7. Gültigkeitszeitraum des Angebots
  8. Firmenanschrift und Handelsregisternummer

Diese Angaben ermöglichen eine transparente Prüfung durch die AOK PLUS und vermeiden Verzögerungen.

Ein Antrag auf Umzugskostenzuschuss muss vor Beginn des Umzugs gestellt werden. Nachträgliche Erstattungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und sollten vermieden werden.

Butler Umzüge bietet umfassende Unterstützung:

  1. Beratung zu allen Aspekten des geförderten Umzugs.
  2. Erstellung von Kostenvoranschlägen, die den Anforderungen der AOK PLUS entsprechen.
  3. Koordination mit Ärzten und Pflegeberatern.
  4. Durchführung des gesamten Umzugs mit höchster Sorgfalt.

Neben medizinisch notwendigen Umzügen bietet Butler Umzüge auch folgende Leistungen:

  1. Privatumzüge
  2. Behördenumzüge
  3. Gewerbeumzüge
  4. Seniorenumzüge
  5. Einlagerung von Möbeln
  6. Einpackservice und Auspackservice
  7. Entrümpelung
  8. Halteverbotszonen-Einrichtung
  9. Montageservice

Butler Umzüge überzeugt durch:

  1. Langjährige Erfahrung in der Organisation von Umzügen.
  2. Spezialisierung auf medizinisch notwendige und pflegebedingte Umzüge.
  3. Hohe Kundenzufriedenheit mit einer Bewertung von 4,75/5 auf ProvenExpert.
  4. Transparente Preise und professionelle Abwicklung.