Zuschuss für Umzugskosten bei Generali in Deutschland

Ein Umzug bedeutet für viele Menschen einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Besonders pflegebedürftige Personen, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Schwerbehinderung stehen hierbei häufig vor zusätzlichen Herausforderungen: Sie benötigen nicht nur Unterstützung beim Transport des Hausrats, sondern auch passende, barrierefreie Wohnverhältnisse, damit eine selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege weiterhin möglich bleibt.
Die Generali Kranken– und Pflegeversicherung bietet mit ihrer Pflegepflichtversicherung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen.
Der Zweck dieser finanziellen Unterstützung ist klar: Pflegebedürftigen soll ein möglichst eigenständiges Leben im häuslichen Umfeld ermöglicht werden, sodass ein teurer Umzug in ein Pflegeheim vermieden oder hinausgezögert werden kann.
Besonders in Zusammenarbeit mit professionellen Partnern wie Butler Umzüge GmbH können Versicherte den Antrag effizient vorbereiten und belastbare Kostenvoranschläge einreichen.
Die Kombination aus finanzieller Unterstützung durch Generali, praxisnaher Umsetzung durch spezialisierte Umzugsdienste und rechtlichen Fördermöglichkeiten durch weitere Sozialleistungsträger stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen in Deutschland auch im Falle eines Umzugs ein selbstbestimmtes Leben führen können.
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Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 haben alle gesetzlich und privat Krankenversicherten Anspruch auf die Absicherung pflegebedingter Risiken. Private Krankenversicherungen, wie die Generali, sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung (PPV) anzubieten, deren Leistungen die gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.
Die Rechtsgrundlage bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Darin ist unter § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geregelt.













