Ein Umzug bedeutet für viele Menschen einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Besonders pflegebedürftige Personen, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Schwerbehinderung stehen hierbei häufig vor zusätzlichen Herausforderungen: Sie benötigen nicht nur Unterstützung beim Transport des Hausrats, sondern auch passende, barrierefreie Wohnverhältnisse, damit eine selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege weiterhin möglich bleibt.
Die Generali Kranken– und Pflegeversicherung bietet mit ihrer Pflegepflichtversicherung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen.
Der Zweck dieser finanziellen Unterstützung ist klar: Pflegebedürftigen soll ein möglichst eigenständiges Leben im häuslichen Umfeld ermöglicht werden, sodass ein teurer Umzug in ein Pflegeheim vermieden oder hinausgezögert werden kann.
Besonders in Zusammenarbeit mit professionellen Partnern wie Butler Umzüge GmbH können Versicherte den Antrag effizient vorbereiten und belastbare Kostenvoranschläge einreichen.
Die Kombination aus finanzieller Unterstützung durch Generali, praxisnaher Umsetzung durch spezialisierte Umzugsdienste und rechtlichen Fördermöglichkeiten durch weitere Sozialleistungsträger stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen in Deutschland auch im Falle eines Umzugs ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Seit Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 haben alle gesetzlich und privat Krankenversicherten Anspruch auf die Absicherung pflegebedingter Risiken. Private Krankenversicherungen, wie die Generali, sind verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung (PPV) anzubieten, deren Leistungen die gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.
Die Rechtsgrundlage bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Darin ist unter § 40 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geregelt.
Zu den sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ gehören Umbauten und Anpassungen der Wohnung oder des Hauses, die eine häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst möglich machen. Dazu zählen:
Die Generali übernimmt hierfür nach Antragstellung und Prüfung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Während klassische Umzugskosten (Transport, Helfer, Verpackungsmaterial) in erster Linie vom Sozialamt oder unter Umständen von der Renten- bzw. Unfallversicherung übernommen werden können, sind die Zuschüsse der Pflegekasse im engeren Sinne auf Wohnraumanpassung gerichtet.
Allerdings gibt es Schnittstellen: Wenn ein Umzug beispielsweise notwendig ist, um eine barrierefreie Wohnung zu beziehen, können die Kosten dafür ebenfalls über die Pflegekasse bezuschusst werden – vorausgesetzt, der Umzug dient der Sicherstellung oder Erleichterung der häuslichen Pflege.
Wer hat Anspruch?
Welche Pflegestufe hat Anspruch auf 4.180 Euro?
Seit Umstellung auf Pflegegrade gilt: Alle Pflegegrade ab Stufe 1 haben grundsätzlich Anspruch. Die Höhe des Zuschusses hängt nicht vom Pflegegrad, sondern ausschließlich von der medizinisch-pflegerischen Begründung der Maßnahme ab.
Mehrfache Beantragung
Der Zuschuss ist mehrfach möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert. Beispiel: Eine Person erhält zunächst einen Zuschuss zur Badsanierung. Einige Jahre später wird ein Treppenlift erforderlich. Auch dafür kann erneut ein Zuschuss bewilligt werden.
Notwendigkeit der Maßnahme
Die Generali prüft streng, ob die beantragte Maßnahme erforderlich und angemessen ist. Einfache Schönheitsreparaturen oder Komfortmaßnahmen werden nicht gefördert. Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDP).
Auszahlung des bewilligten Zuschusses auf das Konto des Versicherten.
Typische Kostenarten
Die Generali prüft individuell, ob diese Kosten „wohnumfeldverbessernd“ sind. Wichtig ist der Zweckbezug: Ein Umzug allein aus privaten Gründen wird nicht gefördert, sehr wohl aber, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung pflegerische Vorteile bringt.
Umzugshilfen für Menschen mit Schwerbehinderung
Butler Umzüge GmbH, ein Berliner Umzugsunternehmen, hat sich auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge spezialisiert. In Kooperation mit Versicherungsträgern wie Generali bietet das Unternehmen:
Frau M., 76 Jahre alt, Pflegegrad 3, lebt in einer Altbauwohnung im 3. OG ohne Aufzug. Sie beantragt bei Generali Umzugskostenhilfe in Verbindung mit einer Wohnumfeldverbesserung, um in eine barrierefreie Neubauwohnung im Erdgeschoss umzuziehen. Butler Umzüge erstellt einen Kostenvoranschlag über 2.700 Euro. Nach positiver Begutachtung durch den MDP übernimmt Generali die Kosten anteilig. Frau M. zahlt lediglich die Differenz von 300 Euro selbst und hat anschließend eine deutlich gesteigerte Lebensqualität.
Welche Umzugskosten kann ich von der Pflegekasse erhalten?
Wer hat Anspruch auf Umzugsgeld?
Welche Zuschüsse gibt es für Schwerbehinderte?
Welche Gelder kann ich als Schwerbehinderte beantragen?
Bis zu 4.180 Euro einmalig pro Maßnahme.
Jedes Mal, wenn sich die Pflegesituation verschlechtert und eine neue Maßnahme notwendig wird.
Ja, unbedingt! Sonst kann eine nachträgliche Kostenübernahme verweigert werden.
Der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (MDP) im Auftrag der Generali.
Ja, sofern sie einen nachvollziehbaren, prüffähigen Kostenvoranschlag vorlegen.