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Umzugskosten Württembergische Krankenversicherung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Württembergische

seal butler umzug

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AOK Nordost etc.

Die Württembergische Krankenversicherung bietet nicht nur klassische Krankenversicherungsleistungen, sondern auch umfassende Unterstützung bei pflegebedingten Umzügen und Wohnraumoptimierungen.

Mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme erleichtert sie den Betroffenen die oft kostspieligen und belastenden Veränderungen erheblich.

Die Kooperation mit Butler Umzüge GmbH garantiert fachgerechte und einfühlsame Umzüge, die den besonderen Anforderungen von Pflegebedürftigen gerecht werden.

Die einfache Antragstellung, die klaren Voraussetzungen und die umfassenden Serviceleistungen machen diese Umzugshilfe zu einer wertvollen Unterstützung für Betroffene und Angehörige.

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Welche Kosten werden übernommen? Die Universa bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, abhängig von der individuellen Situation des Antragstellers: 1. Komplette Übernahme der Umzugskosten: Dazu gehören Transport- und Logistikdienste durch ein professionelles Umzugsunternehmen. 2. Pauschalzuschüsse für Selbstumzüge: Wenn Sie den Umzug eigenständig organisieren, können Sie einen Zuschuss beantragen. 3. Renovierungs- und Anpassungskosten: Dies betrifft etwa den Einbau einer barrierefreien Dusche oder andere notwendige Umbauten, die Ihre neue Wohnung an medizinische oder pflegerische Anforderungen anpassen. Wichtig ist, dass alle Kosten vorher geprüft und genehmigt werden. Unvollständige oder nicht medizinisch begründete Ausgaben werden nicht erstattet.

Wer einen Zuschuss zur Umzugshilfe oder zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten möchte, braucht:

  1. Einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Nachweis der Pflegebedürftigkeit über einen aktuellen Bescheid der zuständigen Pflegekasse.
  3. Eine Begründung, dass die Maßnahme der Erleichterung der häuslichen Pflege oder der Förderung der selbstständigen Lebensführung dient.

Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  1. Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer).
  2. Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen.
  3. Kostenvoranschläge qualifizierter Handwerksbetriebe (z.B. TreppenliftBadumbau, Türverbreiterungen).
  4. Aktueller Pflegegrad-Bescheid als Nachweis.

Wichtig ist, die Genehmigung abzuwarten, bevor Umbau oder Umzug beginnen. Nach Abschluss sind die Rechnungen samt Zahlungsnachweisen einzureichen.

  1. Die Württembergische Krankenversicherung ermöglicht Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person.
  2. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann die Förderung bis zu vierfach beantragt werden.
  3. Die konkreten Zuschüsse richten sich nach dem tatsächlichen Kostenaufwand der Maßnahme.

Wer hat Anspruch auf Umzugszuschüsse?

  1. Personen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50).
  2. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1.
  3. Förderfähig sind Umzüge, die die Pflege oder selbstständige Lebensführung erleichtern, z. B. barrierefreies Wohnen.

Welche Umzugskosten werden bezuschusst?

  1. Transportkosten für Möbel und Umzugsgut durch professionelle Unternehmen.
  2. Kosten für Ein- und Auspackdienste, Montage und Demontage.
  3. Zusätzliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die im Rahmen des Umzugs umgesetzt werden, z. B. Verbreiterung von Türöffnungen, Einbau von Hilfsmitteln.

Antragstellung und Nachweise bei Umzugszuschüssen

  1. Schriftlicher formloser Antrag bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlägen.
  2. Nachweis des Pflegegrades oder Schwerbehindertenausweises.
  3. Nach Genehmigung: Einreichung von Rechnungen und Zahlungsnachweisen.
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  1. Einbau eines Treppenlifts oder Hebebühnen zur Überwindung von Höhen.
  2. Erweiterung von Türen und Schwellenbeseitigung zur Barrierefreiheit.
  3. Anpassung von Badezimmern, z.B. bodengleiche Duschen, Haltegriffe.
  4. Umgestaltung von Wohnräumen zur besseren Erreichbarkeit und Sicherheit.
  5. Installation weiterer Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung.
  1. Anerkannter Pflegegrad mindestens 1.
  2. Nachweis, dass die Maßnahme die Pflege zuhause erleichtert oder den Erhalt der Selbstständigkeit möglich macht.
  3. Bescheinigung eines Gutachters kann erforderlich sein.

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung können pro Pflegebedürftigem alle vier Jahre beantragt werden.

Bei erkennbar neuem Bedarf nach weiteren Maßnahmen ist eine erneute Antragstellung möglich.

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Das Sozialgesetzbuch XI regelt die Förderung der Pflege und der individuellen Wohnumfeldverbesserung bei Pflegebedürftigen.
Leistungsträger sind hier die Pflegekassen. Leistungen umfassen Zuschüsse für Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

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Nachweis- und Dokumentationspflichten

  1. Der Antrag auf Zuschüsse muss durch geeignete Nachweise belegt werden.
  2. Die Pflegekasse entscheidet über die Angemessenheit von Kosten und Umfang.
  3. Bau– und Handwerksrechnungen müssen eingereicht werden, ebenso wie eine medizinische Begründung.

Grenzen und Ausschlüsse

  1. Umzugszuschüsse gelten in der Regel nicht für Umzüge in vollstationäre Einrichtungen.
  2. Die Förderhöhe ist begrenzt auf maximal 4.180 Euro pro Maßnahme.
  3. Leistungen können kumulativ für mehrere Maßnahmen beantragt werden, sofern sie den Förderkriterien entsprechen.
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Herr Müller (78) aus Berlin wohnt im vierten Stock ohne Aufzug. Aufgrund zunehmender Gehschwierigkeiten beantragt er bei seiner Pflegekasse (Universa) die Kostenübernahme für den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung.

  1. Antragstellung vor dem Umzug mit ärztlichem Attest.
  2. Butler Umzüge GmbH erstellt zwei Kostenvoranschläge.
  3. Universa genehmigt Zuschuss von 3.500 € (max. 4.180 €).
  4. Herr Müller zahlt nur den Restbetrag.

Herr L. benötigt einen barrierefreien Zugang und eine rollstuhlgerechte Dusche. Die Pflegekasse genehmigt die Kosten für den Badumbau bis zur maximalen Fördersumme. Die Württembergische unterstützt zusätzlich bei Beratung und der Vermittlung kompetenter Handwerker.

Die Kooperation zwischen der Württembergischen Krankenversicherung und der Butler Umzüge GmbH bietet Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung viele Vorteile:

  •  Spezialisiertes Umzugsunternehmen mit Erfahrung in barrierefreien Umzügen.
  •  Unterstützung bei Antragstellung und Kostenvoranschlägen.
  •  Direkte Abrechnung mit Pflegekassen und Versicherungen.
  •  Umfassender Service: Verpackung, Transport, Montage, Versicherungsschutz.
  •  Individuelle Beratung für die spezielle Pflegesituation und persönliche Bedürfnisse.
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FAQ

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen Veränderungen oder Anpassungen der Wohnsituation, die die Lebensqualität und Pflegebedingungen verbessern. Dies kann beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, der Einbau eines Treppenlifts oder der Umzug in die Nähe einer Pflegeeinrichtung sein.

Die Unterstützung richtet sich an Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingten Bedürfnissen oder einem Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Auch Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in die Nähe von Pflegeeinrichtungen ziehen müssen, können einen Antrag stellen.

Die Krankenkasse bietet:

  1. Übernahme von Umzugskosten, teilweise oder vollständig.
  2. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, wie z. B. barrierefreie Anpassungen.
  3. Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Um eine Kostenübernahme zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
  2. Wohnumfeldverbesserung: Die neue Wohnsituation muss eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität oder Pflegebedingungen ermöglichen.
  3. Antragstellung: Ein schriftlicher Antrag muss rechtzeitig bei der Württembergischen Krankenkasse eingereicht werden.

Der Antrag sollte vor Beginn des Umzugs gestellt werden. Die Württembergische Krankenkasse stellt spezielle Antragsformulare bereit, die online heruntergeladen oder direkt bei der Geschäftsstelle angefordert werden können. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  1. Persönliche Daten des Antragstellers.
  2. Begründung der medizinischen Notwendigkeit (inklusive ärztlicher Bescheinigung).
  3. Kostenvoranschläge für den geplanten Umzug oder die Anpassungsmaßnahmen.
  4. Angaben zur neuen Wohnsituation.

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation ab. In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten, in bestimmten Fällen kann auch der gesamte Betrag übernommen werden.

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, idealerweise vor dem Umzug oder vor Beginn der Maßnahmen. Eine verspätete Antragstellung kann zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte eine detaillierte Begründung sowie eventuell zusätzliche Nachweise enthalten.

Ja, ein professioneller Umzugsdienst wie die Butler Umzüge GmbH kann bei der Planung und Durchführung des Umzugs sowie bei Formalitäten unterstützen. Das Unternehmen hat Erfahrung mit Umzügen, die durch Krankenkassen gefördert werden.

Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie:

  1. Ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.
  2. Einen Mietvertrag oder eine Bestätigung der neuen Wohnsituation.
  3. Kostenvoranschläge für den Umzug und mögliche Anpassungsmaßnahmen.

Informationen und Antragsformulare können auf der Website der Württembergischen Krankenkasse heruntergeladen werden: www.wuerttembergische.de.

Die Unterstützung ermöglicht:

  1. Finanzielle Entlastung bei Umzügen und Anpassungen des Wohnumfelds.
  2. Förderung eines selbstbestimmten Lebens in einer geeigneten Umgebung.
  3. Verbesserung der Lebensqualität und Pflegebedingungen.

Ja, folgende Tipps können helfen:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Leistungen.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig sind.
  3. Holen Sie Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen ein und fügen Sie diese dem Antrag bei.

Ja, ein Umzug in die Nähe einer Pflegeeinrichtung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden, wenn dies Ihre Lebensqualität oder Pflegebedingungen verbessert.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Geben Sie dabei eine genaue Begründung an und fügen Sie gegebenenfalls zusätzliche Nachweise hinzu. Beratungsstellen können Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Nach Einreichung Ihres Antrags prüft die Württembergische Krankenkasse Ihre Unterlagen und entscheidet über die Höhe der Kostenübernahme. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.

Eine frühzeitige Planung hilft, Stress zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Zudem erhalten Sie so eine klare Übersicht über anfallende Kosten und mögliche Förderungen.

Ein professioneller Dienstleister sorgt für:

  1. Eine stressfreie Organisation des Umzugs.
  2. Fachgerechte Durchführung des Transports und Einrichtung am neuen Wohnort.
  3. Unterstützung bei allen Formalitäten und administrativen Aufgaben.

Ja, beispielsweise könnte eine ältere Person mit eingeschränkter Mobilität in eine barrierefreie Wohnung umziehen müssen. In einem solchen Fall könnten sowohl die Umzugskosten als auch die Kosten für notwendige Anpassungen wie den Einbau eines Treppenlifts übernommen werden.