Umzugshilfe durch die Württembergische Krankenversicherung in Deutschland
Die Württembergische Krankenversicherung bietet nicht nur klassische Krankenversicherungsleistungen, sondern auch umfassende Unterstützung bei pflegebedingten Umzügen und Wohnraumoptimierungen.
Mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme erleichtert sie den Betroffenen die oft kostspieligen und belastenden Veränderungen erheblich.
Die Kooperation mit Butler Umzüge GmbH garantiert fachgerechte und einfühlsame Umzüge, die den besonderen Anforderungen von Pflegebedürftigen gerecht werden.
Die einfache Antragstellung, die klaren Voraussetzungen und die umfassenden Serviceleistungen machen diese Umzugshilfe zu einer wertvollen Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
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Grundlagen zur Umzugshilfe und Wohnumfeldverbesserung

Voraussetzungen für Zuschüsse bei der Württembergischen
Wer einen Zuschuss zur Umzugshilfe oder zur Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten möchte, braucht:
- Einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit über einen aktuellen Bescheid der zuständigen Pflegekasse.
- Eine Begründung, dass die Maßnahme der Erleichterung der häuslichen Pflege oder der Förderung der selbstständigen Lebensführung dient.
Antragsprozess auf Umzugshilfe oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer).
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen.
- Kostenvoranschläge qualifizierter Handwerksbetriebe (z.B. Treppenlift, Badumbau, Türverbreiterungen).
- Aktueller Pflegegrad-Bescheid als Nachweis.
Wichtig ist, die Genehmigung abzuwarten, bevor Umbau oder Umzug beginnen. Nach Abschluss sind die Rechnungen samt Zahlungsnachweisen einzureichen.
Höhe der Zuschüsse und Fördergrenzen
- Die Württembergische Krankenversicherung ermöglicht Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person.
- Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann die Förderung bis zu vierfach beantragt werden.
- Die konkreten Zuschüsse richten sich nach dem tatsächlichen Kostenaufwand der Maßnahme.












