Ein Umzug bedeutet für viele Menschen eine große Umstellung und stellt vor allem Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, im Bedarfsfall professionelle Unterstützung – nicht nur durch zuverlässige Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH in Kaiserslautern, sondern auch durch finanzielle Hilfen, etwa einen Umzugskostenzuschuss der KKH Kaufmännische Krankenkasse.
Im Regelfall können Personen einen Umzugskostenzuschuss bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beantragen, deren Umzug medizinisch notwendig ist oder die in ihrer Alltagskompetenz stark eingeschränkt sind – etwa aufgrund einer anerkannten Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Konkret bedeutet das:
Der Lebensmittelpunkt muss dabei in Kaiserslautern (Umzug von, nach oder innerhalb der Stadt) oder der näheren Umgebung liegen.
Ein Umzug wird durch die KKH Kaufmännische Krankenkasse meist dann finanziell unterstützt, wenn eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit besteht. Das kann beispielsweise sein:
Wichtig:
Ein privat-motivierter Umzug – z.B. wegen eines besseren Arbeitsangebots – ist in der Regel NICHT förderfähig.
Butler Umzüge GmbH ist ein professionelles und kundenorientiertes Umzugsunternehmen aus Kaiserslautern, das mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen auftritt. Das Unternehmen zeichnet sich aus durch:
Kunden profitieren nicht nur von der fachlichen Kompetenz, sondern auch von der Erfahrung im Umgang mit Kostenträgern und Behörden.
Butler Umzüge GmbH unterstützt auf Wunsch bei der Vorbereitung von Kostenvoranschlägen für den Antrag bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse.
Vor dem eigentlichen Umzug sollten folgende Aspekte geklärt werden:
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse benötigen Sie u.a.:
Prüfung und Entscheidung
Die KKH prüft den Antrag sorgfältig – bei eindeutiger medizinischer/pflegerischer Indikation kann eine (Teil-)Kostenübernahme gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von:
Die Pflegekasse der KKH kann folgende Kosten im Rahmen einer angemessenen Höchstgrenze übernehmen:
Nicht übernommen werden in der Regel:
Praxisbeispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Frau M., 68 Jahre, Pflegegrad 3, zieht von einer Altbauwohnung in Kaiserslautern in eine barrierefreie Wohnung. Der behandelnde Arzt schreibt ein Attest, das den Umzug als notwendig ausweist. Die Tochter beantragt auf Basis von zwei Angeboten, u.a. Butler Umzüge GmbH, die Kostenübernahme bei der KKH. Die Kasse übernimmt nach Prüfung 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten auf Basis des günstigeren Angebots – Butler Umzüge kümmert sich um Transport, Montage und Abwicklung der Formalitäten vor Ort.
Praxisbeispiel 2: Umzug zu Angehörigen
Ein junger Mann mit geistiger Beeinträchtigung erhält einen Platz bei seiner Familie im Umland. Die Familie lässt sich von Butler Umzüge GmbH einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Die KKH gewährt einen Zuschuss auf Basis der medizinischen Indikation und der Notwendigkeit des Wechsels in eine engere soziale Umgebung.
Korrekte Abgabe der Unterlagen: Alle Belege gut aufbewahren, Originale an die KKH schicken.
In der Regel 2–4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Im Einzelfall kann es schneller gehen, wenn die Unterlagen vollständig sind.
In den meisten Fällen zahlt die KKH nach Rechnungsstellung – manche Umzugsunternehmen rechnen aber auch direkt mit der Kasse ab. Butler Umzüge GmbH unterstützt Sie bei der Abstimmung hierzu.
Nein, lediglich der reine Umzug ist erstattungsfähig, keine Schönheitsreparaturen.
Ja, solange ein ordnungsgemäßer Kostenvoranschlag vorliegt.

