Umzugskostenzuschuss bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Kaiserslautern
Ein Umzug bedeutet für viele Menschen eine große Umstellung und stellt vor allem Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, im Bedarfsfall professionelle Unterstützung – nicht nur durch zuverlässige Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH in Kaiserslautern, sondern auch durch finanzielle Hilfen, etwa einen Umzugskostenzuschuss der KKH Kaufmännische Krankenkasse.
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Wer kann einen Umzugskostenzuschuss beantragen?

Im Regelfall können Personen einen Umzugskostenzuschuss bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beantragen, deren Umzug medizinisch notwendig ist oder die in ihrer Alltagskompetenz stark eingeschränkt sind – etwa aufgrund einer anerkannten Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Konkret bedeutet das:
- Menschen mit Behinderungen (körperlich, geistig oder seelisch)
- Personen mit Pflegegrad, die einen Umzug benötigen, um z.B. eine barrierefreie Wohnung zu beziehen oder näher zu Angehörigen/Pflegeeinrichtungen zu ziehen
- Menschen mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen ein Umzug etwa aus therapeutischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist
Der Lebensmittelpunkt muss dabei in Kaiserslautern (Umzug von, nach oder innerhalb der Stadt) oder der näheren Umgebung liegen.












