BARMER Krankenkasse Umzug: Unterstützung bei Umzugskosten
Möchten Sie aus gesundheitlichen Gründen mit der BARMER Krankenkasse umziehen, profitieren Sie als Versicherter von einer gewissen Umzugshilfe. Wissenswertes zur Antragstellung für die Kostenübernahme lesen Sie im Folgenden.
- Die BARMER bezuschusst Umzüge in barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen.
- Sie können für Ihren Umzug eine Kostenübernahme beantragen, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
- Butler Umzüge steht Ihnen bei einem Umzug mit der BARMER Krankenkasse zur Seite.
Zuschüsse und Kostenübernahme bei einem Umzug
Im hohen Alter und aus gesundheitlichen Gründen ist es oft erforderlich, in ein anderes Zuhause umzuziehen. Wenn dieses behindertengerecht oder barrierefrei ausfällt, die häusliche Pflege ermöglicht oder sich durch Anpassungen des Wohnraums an Ihre körperlichen Bedürfnisse anpassen lässt, können Sie in der Regel einen Zuschuss bei der Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse beantragen.
Die BARMER Krankenkasse erstattet Ihnen bei einem Umzug in eine behindertengerechte Wohnung nicht nur einen Teil der Umzugskosten, sondern bezuschusst auch bauliche Maßnahmen, wenn diese zur Anpassung Ihrer neuen Wohnung notwendig sind. Lediglich wenn Sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen, erhalten Sie in der Regel keinen Zuschuss.
Antrag auf Kostenübernahme bei der BARMER Krankenkasse stellen
Bei gesundheitlichen Einschränkungen und im hohen Alter kann ein Umzug zu einer großen Herausforderung werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, auf ein zuverlässiges Umzugsunternehmen zu vertrauen. Die Kosten können Sie teilweise durch einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse decken.
Wichtig ist, dass Sie vor Ihrem Umzug einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens an Ihre Krankenkasse schicken. Fügen Sie zudem einen Antrag auf Kostenübernahme an und begründen Sie mit wenigen Worten, wie sich der Umzug positiv auf Ihre gesundheitliche Situation auswirkt. Den Antrag können Sie formlos einreichen. Wichtig ist lediglich, dass Sie die Schriftform wählen.
Häufige Fragen zum Umzug mit der BARMER Krankenkasse
Wann übernimmt die Pflegekasse meine Umzugskosten?
Von Ihrer BARMER Pflegekasse können Sie in der Regel einen Zuschuss erwarten, wenn Ihr Umzug auf gesundheitlichen Aspekten beruht. Ziehen Sie beispielsweise in eine barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung, erleichtert Ihnen das neue Zuhause den Alltag. Auch wenn Ihre neue Wohnung die Möglichkeit bietet, durch bauliche Maßnahmen eine Anpassung an Ihre körperlichen Bedürfnisse vorzunehmen, ist ein Zuschuss möglich.
Wie teile ich der BARMER Krankenkasse meine neue Adresse mit?
Bei einem Umzug mit Krankenkasse müssen Sie dieser Ihre neue Adresse mitteilen. Am einfachsten gelingt dieser Schritt über Ihr Online-Konto bei der BARMER. Hier können Sie einerseits Ihre Adresse und andererseits weitere persönliche Daten auf dem aktuellen Stand halten. Darüber hinaus können Sie die Veränderung telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Welche Umbaumaßnahmen unterstützt die BARMER in meiner neuen Wohnung?
Auch wenn Sie in eine neue Wohnung umgezogen sind, kann es weiterhin notwendig sein, den Wohnraum an Ihre körperlichen Bedürfnisse anzupassen. Die BARMER Krankenkasse bezuschusst verschiedene Maßnahmen, wobei mobile Veränderungen von einem Zuschuss ausgeschlossen sind.
Insgesamt können Sie finanzielle Unterstützung von bis zu 4.000 Euro erwarten, wenn es sich um Anpassungen des Mobiliars oder Veränderungen der baulichen Substanz handelt.
Wie stelle ich einen Antrag auf einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen?
Statt mit Ihrer Pflegekasse umzuziehen, können Sie auch Ihre alte Wohnung behalten und diese durch bauliche Maßnahmen an Ihre Bedürfnisse anpassen. Auch hier stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme und informieren die BARMER Krankenkasse, bevor Sie Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen.
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