HEK Krankenkasse Umzug: Umzugshilfe von der Pflegekasse
Als HEK-Versicherter steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Umzugshilfe durch Ihre Krankenkasse und Pflegekasse zu. Wie die Kostenübernahme und Antragstellung funktionieren, lesen Sie im Folgenden.
- Die HEK Krankenkasse zahlt Zuschüsse zu Umzügen und Wohnraumanpassungen.
- Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, können Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss beantragen.
- Als professionelles Umzugsunternehmen steht Ihnen Butler Umzüge in Berlin, Deutschland und Europa zur Seite.
Umzugsservice der Krankenkasse und Pflegekasse
Wenn Sie auf pflegerische Hilfe angewiesen sind oder Ihre Wohnung nicht mehr zu Ihren körperlichen Bedürfnissen passt, ist ein Umzug manchmal unvermeidbar. Ziehen Sie in eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung, in eine Demenz-Wohngemeinschaft, in eine ambulante Wohnform oder zu nahen Angehörigen, zahlt Ihre Pflegekasse nach §40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs XI einen Zuschuss bis maximal 4.000 Euro.
Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen etwa pflegeversichert sein und einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 besitzen. Weiterhin muss Ihr Umzug die Pflege maßgeblich vereinfachen oder dazu beitragen, dass Sie Ihren Alltag selbstständig meistern können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie nicht in eine Einrichtung umziehen, in der Sie vollstationär aufgenommen werden.
Umzug mit finanzieller Hilfe durch die Pflegekasse
Planen Sie einen Umzug mit Krankenkasse und erfüllen Sie die zuvor genannten Voraussetzungen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Die Bezuschussung fällt dabei unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das heißt, statt eines Umzugs können Sie auch Ihre alte Wohnung durch bauliche Maßnahmen an Ihre veränderten Bedürfnisse anpassen und dafür einen Zuschuss beantragen.
Die HEK Krankenkasse stellt Ihnen den entsprechenden Antrag online zur Verfügung. Sie können das Dokument einfach herunterladen, ausfüllen und auf dem Postweg an die HEK schicken. Relevant sind Ihre persönlichen Daten, Ihre Versichertennummer, Informationen zu Ihrem Pflegegrad und der aktuellen Wohnsituation.
Zusätzlich bietet sich eine kurze Erläuterung an, inwiefern Ihr Umzug eine Erleichterung in der Pflege darstellen wird oder Ihnen im Alltag mehr Selbstständigkeit ermöglicht.
Häufige Fragen zum Umzug mit der HEK Krankenkasse
Welche Leistungen kann ich bei einem Umzug von Krankenkasse und Pflegekasse erwarten?
Wenn Sie pflegeversichert sind und einen Pflegegrad besitzen, können Sie Anspruch auf eine Umzugskostenübernahme haben. Diese wird Ihnen in der Regel in Form eines Zuschusses gewährt, wobei der Höchstbetrag bei 4.000 Euro liegt.
Wie informiere ich die HEK über meine neue Adresse?
Ändert sich nach einem Umzug Ihre Anschrift, müssen Sie Ihre neue Adresse Ihrer Krankenkasse und Pflegekasse melden. Die Information können Sie telefonisch oder schriftlich weitergeben. Alternativ nutzen Sie Ihr Online-Mitgliederkonto, indem Sie Ihre Adresse selbstständig anpassen können.
Bezuschusst die HEK Krankenkasse nur Umzüge?
Die HEK bietet Ihnen nicht nur eine Umzugshilfe an. Möchten Sie in Ihrer Wohnung weiterhin wohnhaft bleiben und entspricht diese aber nicht mehr Ihren körperlichen Bedürfnissen, können Sie einen Zuschuss für eine Wohnraumanpassung beantragen. Die finanzielle Hilfe bezieht sich auf bauliche Maßnahmen, die Ihre Pflege erleichtern, den Alltag vereinfachen und Ihre Selbstständigkeit fördern.
Wie stelle ich einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen einerseits die Wohnraumanpassung und erlauben Ihnen andererseits einen Umzugs mit Ihrer Pflegekasse. Um einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro zu erhalten, beantragen Sie die finanzielle Hilfe, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen oder umziehen.
Füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus, holen Sie einen Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs oder Umzugsunternehmens ein und schicken Sie Ihren Antrag an die HEK.
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