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Umzugskosten IKK Dresden
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung Dresden

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten IKK Dresden

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ein Umzug kann aus vielerlei Gründen notwendig werden – sei es aus gesundheitlichen, sozialen oder altersbedingten Gründen. Besonders für Menschen mit Pflegebedarf, einer Behinderung oder Senioren stellt ein Wohnungswechsel oft eine große Herausforderung dar. In solchen Fällen kann ein finanzieller Zuschuss durch die Krankenkasse oder Pflegekasse eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die IKK classic mit Sitz in Dresden bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme oder Bezuschussung für Umzugskosten.

Jetzt Angebot sichern
  1. Pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1–5)
  2. Menschen mit Schwerbehindertenstatus
  3. Personen mit ärztlich attestierter medizinischer Notwendigkeit
  4. Senioren mit Unterstützungsbedarf
  5. Menschen mit Behinderung, die eine barrierefreie Wohnung benötigen
  1. IKK classic (gesetzliche Krankenkasse)
  2. Pflegekasse (bei bestehendem Pflegegrad)
  3. Sozialamt (bei geringem Einkommen)
  4. Integrationsamt (bei beruflich bedingtem Umzug von Menschen mit Behinderung)
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wenn der Umzug zur Verbesserung des Wohnumfelds beiträgt.

Voraussetzungen

  1. Vorliegen eines Pflegegrads (mindestens Pflegegrad 1)
  2. Nachweis, dass der Umzug die Pflege erleichtert oder notwendig macht
  3. Antragstellung vor dem Umzug

Erstattungsfähige Kosten

  1. Transportkosten für Möbel und Hausrat
  2. Renovierungskosten in der neuen Wohnung (z. B. barrierefreier Umbau)
  3. Kosten für Umzugsunternehmen
  4. Übergangsunterkünfte bei Verzögerungen

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können zusätzliche Leistungen beantragen, insbesondere wenn der Umzug der Teilhabe dient.

Unterstützungsarten

  1. Kostenübernahme für Umzugsservice und Transport
  2. Zuschüsse für bauliche Maßnahmen (z. B. Türverbreiterung, Rampen)
  3. Hilfe bei der Suche nach geeigneter Wohnung
  4. Finanzierung von Übergangsunterkünften

Antragstellung

  1. Beim Integrationsamt oder Sozialamt
  2. Nachweis der Notwendigkeit durch ärztliches Attest oder Teilhabeplan
  3. Frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Senioren stehen oft vor besonderen Herausforderungen beim Umzug – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Notwendigkeit einer altersgerechten Wohnung.

Unterstützungsangebote

  1. Pflegekasse (bei Pflegegrad)
  2. Krankenkasse (bei medizinischer Indikation)
  3. Sozialamt (bei geringem Einkommen)
  4. Umzugsunternehmen mit Spezialisierung auf Seniorenumzüge

Leistungen

  1. Organisation und Durchführung des Umzugs
  2. Verpackung und Transport
  3. Hilfe bei Behördengängen
  4. Renovierung und Einrichtung der neuen Wohnung

Empfehlung

Frühzeitig Kontakt zu spezialisierten Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH aufnehmen. Das Unternehmen bietet:

  1. Persönliche Beratung
  2. Maßgeschneiderte Angebote
  3. Unterstützung bei Anträgen und Formalitäten
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Nicht alle Umzugskosten sind erstattungsfähig. Wichtig ist, dass die Kosten direkt mit dem Umzug und dessen medizinischer oder sozialer Notwendigkeit zusammenhängen.

Erstattungsfähige Kosten

  1. Transportkosten (Möbelpacker, Umzugsunternehmen)
  2. Umzugsmaterialien (Kartons, Verpackung)
  3. Renovierungskosten (z. B. barrierefreier Umbau)
  4. Behördengebühren (z. B. Ummeldung)
  5. Maklergebühren (in Ausnahmefällen)
  6. Doppelte Mietzahlungen (bei Übergangszeiten)

Nicht erstattungsfähig

  1. Möbel und Einrichtungsgegenstände
  2. Umzüge aus rein privaten Gründen
  3. Dekoration und Ausstattung ohne medizinischen Bezug
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Antragstellung ist ein zentraler Punkt bei der Kostenübernahme. Viele Kostenträger akzeptieren keine rückwirkenden Anträge.

Wichtige Hinweise

  1. Antragstellung vor dem Umzug
  2. Fristen variieren je nach Kostenträger (meist 2–6 Wochen vor Umzug)
  3. Nachweise wie ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge und Begründung des Umzugs erforderlich

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme mit Kostenträger (IKK, Pflegekasse, Sozialamt)
  2. Einholung ärztlicher Bescheinigungen
  3. Erstellung eines Kostenvoranschlags
  4. Schriftlicher Antrag mit vollständigen Unterlagen

Tipp

Nutzen Sie Beratungsangebote in Dresden – viele Stellen helfen unkompliziert und schnell. Butler Umzüge GmbH unterstützt auch bei der Antragstellung und bietet individuelle Beratung.

Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen mit Sitz in Dresden, das sich auf soziale und medizinisch begründete Umzüge spezialisiert hat.

Leistungen

  1. Beratung und Planung
  2. Durchführung des Umzugs durch geschulte Fachkräfte
  3. Unterstützung bei Antragstellung und Kommunikation mit Kostenträgern
  4. Maßgeschneiderte Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Vorteile

  1. Langjährige Erfahrung
  2. Transparente Kostenstruktur
  3. Persönliche Betreuung
  4. Flexibilität und individuelle Lösungen

Empfehlung

Holen Sie sich eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot. Butler Umzüge GmbH entlastet Sie umfassend und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ein Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen muss nicht zur finanziellen Belastung werden. Mit der richtigen Vorbereitung, frühzeitiger Antragstellung und professioneller Unterstützung lassen sich viele Kosten übernehmen.

  1. Kontaktieren Sie die IKK classic in Dresden frühzeitig
  2. Holen Sie ärztliche Atteste und Kostenvoranschläge ein
  3. Nutzen Sie die Expertise von Butler Umzüge GmbH
  4. Lassen Sie sich beraten – viele Stellen in Dresden helfen unkompliziert

FAQ

  1. Antrag schriftlich bei der Pflegekasse einreichen
  2. Pflegegrad muss vorliegen
  3. Nachweise wie ärztliches Attest und Kostenvoranschlag beilegen
  1. Die Summe von 4.180 € bezieht sich auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)
  2. Kann mehrfach gewährt werden, wenn neue Maßnahmen notwendig sind
  3. Keine pauschale Auszahlung – immer zweckgebunden
  1. Wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder notwendig macht
  2. Bei Wechsel in eine barrierefreie oder betreute Wohnform
  3. Nach vorheriger Antragstellung und Prüfung
  1. Je nach Kostenträger und individueller Situation unterschiedlich
  2. Pflegekasse: bis zu 4.180 € für Maßnahmen
  3. Krankenkasse: individuelle Beträge bei medizinischer Notwendigkeit
  4. Sozialamt: abhängig vom Einkommen und Bedarf
  1. Private Umzüge ohne medizinischen oder sozialen Hintergrund werden nicht bezuschusst
  2. Pauschalen gelten nur bei beruflich bedingten Umzügen (z. B. Finanzamt: Umzugskostenpauschale)
  1. Transportkosten
  2. Renovierungskosten bei barrierefreiem Umbau
  3. Kosten für Übergangsunterkünfte
  4. Beratung und Planungskosten (indirekt über Dienstleister)