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Butler UmzĂźge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten HEK Berlin

seal butler umzug
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Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.
umzugsunternehmen-hek-berlin

Zuschuss fĂźr Umzugskosten bei der HEK (Hanseatische Krankenkasse) in Berlin

Ein Umzug ist für viele Menschen eine große Herausforderung – organisatorisch, körperlich und finanziell. Besonders Menschen mit Pflegebedarf, Behinderung oder Senioren stehen häufig vor zusätzlichen Hürden, wenn sie ihr bisheriges Zuhause verlassen müssen, etwa, um in eine barrierefreie oder betreute Wohnform zu wechseln. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und wie diese beantragt werden können.

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Umzugskosten, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist. Diese Unterstßtzung kann erheblich zur Entlastung der Betroffenen beitragen.

Zuschuss fĂźr Umzugskosten bei PflegebedĂźrftigkeit

Wann besteht ein Anspruch?

Pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation umziehen müssen – beispielsweise aus einer nicht barrierefreien Wohnung in eine behindertengerechte – können unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten.

Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad: Eine anerkannte PflegebedĂźrftigkeit (ab Pflegegrad 1)
  2. Notwendigkeit: Der Umzug ist erforderlich zur Verbesserung des Wohnumfelds und damit der Pflegesituation

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds anerkannt werden

Typische Bezuschussung:

Die Butler UmzĂźge GmbH bietet spezialisierte Leistungen fĂźr pflegebedĂźrftige und behinderte Menschen:

  1. Keine Anfahrtskosten – transparente und faire Preisgestaltung
  2. Erfahrung mit medizinisch begrĂźndeten UmzĂźgen
  3. Zusatzleistungen wie EntrĂźmpelung, Reinigung und MĂśbelmontage
  4. Detaillierte Kostenvoranschläge fßr die Krankenkasse
  5. Kooperation mit Pflegekassen wie AOK Nordost, Barmer, HKK u. a.

Typische Kostenerstattung:

  1. Transport- und Umzugslogistik
  2. Anpassungsarbeiten (z.B. TĂźrverbreiterung, Installation von Rampen)
  3. Zuschüsse zu notwendigen Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen in Übergangszeiten

ZuschĂźsse beim Umzug von Schwerbehinderten

Menschen mit Schwerbehindertenstatus kĂśnnen besondere finanzielle UnterstĂźtzung beim Wohnungswechsel beantragen.

FĂśrdermĂśglichkeiten:

  1. Integrationsamt: Übernimmt u. a. Kosten für den Umzug, wenn dadurch Teilhabe am Arbeitsleben gesichert/erleichtert wird
  2. Sozialamt: Bei Bezug von Grundsicherung/Sozialhilfe kann Umzugshilfe gewährt werden
  3. Pflegekassen: Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (siehe oben)
  4. Jobcenter: Fßr Empfänger von ALG II/Hilfe zum Lebensunterhalt ggf. zusätzliche Umzugsbeihilfen

Finanzielle UnterstĂźtzung beim Umzug fĂźr Menschen mit Behinderung

Der Schritt in eine barrierefreie Wohnung oder ein spezielles Betreuungsangebot wird besonders unterstĂźtzt.

Kostenträger:

  1. Krankenkasse (HEK): Wenn der Umzug medizinisch notwendig ist (spezielle Voraussetzungen, siehe Kapitel 9)
  2. Integrationsamt/Socialamt/Pflegekasse (s. o.)
  3. Beratungsstellen wie der Berliner Sozialverband oder spezialisierte Umzugsbetreuer bieten individuelle Hilfestellung bei Antragstellung und FĂśrdermittelakquise

UnterstĂźtzungsarten:

  1. Übernahme von Umzugsservice und -transport
  2. Kostenübernahme für bauliche Maßnahmen im neuen Zuhause
  3. Hilfen für kurzfristige Übergangsunterkünfte
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

UnterstĂźtzung fĂźr Senioren beim Umzug

Fßr ältere Menschen gibt es verschiedene FÜrdermÜglichkeiten, insbesondere wenn der Umzug auf gesundheitlicher Notwendigkeit beruht oder in eine Pflege- oder betreute Wohneinrichtung fßhrt.

Wichtige Quellen:

  1. Pflegekassen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Sozialhilfeträger: Umzugsbeihilfen bei Überschreiten der Eigenmittelgrenze
  3. Regionale Hilfsprojekte und Seniorenberatungsstellen unterstĂźtzen bei Organisation und Finanzierung des Umzugs

Typische und erstattungsfähige Umzugskostenarten

Einige Umzugskosten werden regelmäßig von Kostenträgern erstattet, sofern der Umzug einen sozialen/medizinischen Hintergrund hat.

Erstattungsfähige Kosten:

  1. Transporte: Kosten fĂźr Spedition, MĂśbelpacker
  2. Umzugsmaterialien: Kartons, Verpackungsmaterial
  3. Renovierungskosten: notwendig zur Herstellung oder RĂźckgabe der alten/neuen Wohnung
  4. Behördengebühren: z. B. Ummeldung, Schlüsseldienste etc.
  5. Maklergebßhren, Doppelmieten: Häufig bei dringendem Umzug in spezielle Wohnformen

Nicht Ăźbernommen werden private Aufwendungen wie neue MĂśbel, rein private UmzĂźge ohne sozialrechtlichen oder medizinischen Grund.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Bedeutung der rechtzeitigen Antragstellung und Fristen

Wichtig: Fast alle UnterstĂźtzungsleistungen sind vor Umzugsbeginn zu beantragen. Eine rĂźckwirkende Bewilligung ist selten mĂśglich.

Fristen und Ablauf:

  1. Antragstellung mĂśglichst vor dem Umzugstermin
  2. Je nach Träger: Fristen von wenigen Wochen einzuhalten
  3. Bei Versäumnis droht Ablehnung der Kostenßbernahme

Tipp:

Frßhzeitig Kontakt aufnehmen mit notwendigen Stellen (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Beratungsstellen) und alle Nachweise (ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge, Begrßndung des Umzugs) bereithalten.

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Der Umzugsservice von Butler UmzĂźge GmbH

Butler UmzĂźge GmbH bietet in Berlin spezialisierte UnterstĂźtzung fĂźr UmzĂźge jeder Art, mit Fokus auch auf soziale, medizinisch begrĂźndete UmzĂźge.

  1. Erfahrung im Bereich SeniorenumzĂźge, BehindertenumzĂźge und Pflege-UmzĂźge
  2. Qualität durch geschulte Fachkräfte und modernste Technik
  3. Kundenorientierung und persĂśnliche Betreuung
  4. Flexible Angebote und individuelle Beratung
  5. Sorgfältige Planung & Transparente Kosten
  6. Maßgeschneiderte Lösungen für jede Bedarfslage

Empfehlung:

Unverbindliche Beratung einholen und individuelles Angebot erstellen lassen. Entlastung fĂźr Umziehende auf ganzer Linie.

Kostenerstattung durch die HEK – Voraussetzungen und Beispiele

Die Hanseatische Krankenkasse ßbernimmt unter bestimmten Umständen Umzugskosten als Teil medizinischer Reha oder zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.

Voraussetzungen für Übernahme:

  1. Medizinische Notwendigkeit
    • Ärztliche Bestätigung des Umzugsbedarfs (z. B. Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung)
  2. Antragstellung
    • – Der Antrag sollte vor Umzugsbeginn gestellt werden (inkl. Auflistung der geplanten Kosten)
  3. Beweispflicht
    • – Vorlage von Gutachten oder Attesten
  4. Zweckbindung
    • – Die erstatteten Kosten dĂźrfen nur fĂźr freigegebene Zwecke eingesetzt werden

Nicht erstattungsfähige Leistungen:

  1. UmzĂźge ohne medizinische Notwendigkeit
  2. Anschlusskosten / MÜbel / rein private Einrichtungsgegenstände
  3. Renovierungen ohne Zusammenhang zur gesundheitlichen Versorgung

Beispiel:

Eine Person muss nach schwerer Erkrankung in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Das ärztliche Attest bescheinigt die medizinische Notwendigkeit. Die HEK ßbernimmt nach Antrag und Prßfung die Kosten fßr:

  1. Umzugstransport
  2. notwendige Renovierung
  3. Fahrtspesen fĂźr einen begrenzten Zeitraum

Weitere Kostenträger und FÜrdermÜglichkeiten

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Grßnden kÜnnen weitere Kostenträger relevante Positionen ßbernehmen:

  1. Pflegekasse (bei Pflegegrad): Bis zu 4.180 €
  2. Integrationsamt (Schwerbehindertenrecht/ArbeitsfĂśrderung)
  3. Sozialamt (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  4. Berliner Jobcenter (Arbeitslosengeld II)
  5. Landesprogramme/Projekte zur Behinderten- und SeniorenfĂśrderung

Jede Maßnahme ist in der Regel individuell zu beantragen, ggf. mit eigenen Nachweisen und Formvorgaben.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugsgeld?
  • Menschen mit Pflegegrad, schwerer Behinderung, anerkannter sozialer Härtefall
  • Senior*innen und PflegebedĂźrftige, wenn der Umzug aus gesundheitlichen GrĂźnden erfolgt
  • Empfänger von Grundsicherung oder Sozialhilfe
  • Antrag formlos oder per Formular VOR Umzug einreichen
  • Ärztliche Bescheinigung/Wohnraumanalyse und Kostenvoranschläge beilegen
  • Bei Unsicherheit: Beratung durch PflegestĂźtzpunkt/Pflegedienst nutzen

Der Höchstbetrag (derzeit 4.000 €) gilt pro pflegebedürftige Person und Maßnahme; erneute Beantragung bei erneutem Bedarf möglich (z. B. nach Umzug oder weiteren Maßnahmen)

Wenn der Umzug zur Verbesserung des Wohnumfelds / zur Sicherstellung der Pflege notwendig ist und ein Pflegegrad besteht

Abhängig vom Kostenträger und Umfang: Pflegekasse maximal 4.000 €, Sozialamt je nach individueller Leistung, HEK nach konkretem medizinischem Bedarf und Einzelfallprüfung

Bei rein privaten UmzĂźgen (ohne medizinischen/sozialen Grund) keine Erstattung, evtl. steuerliche BerĂźcksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Transportkosten des Hausrats
  • Kosten fĂźr Anpassungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen, Renovierung
  • Kosten fĂźr Anschaffung/Aufbau von Hilfsmitteln, wenn im Zusammenhang mit Umzug

Empfehlungen

  1. Prßfen Sie im Vorfeld sämtliche FÜrdermÜglichkeiten bei der HEK, Pflege- und Sozialkassen
  2. Reichen Sie alle Anträge rechtzeitig ein – am besten vor dem Umzug
  3. Lassen Sie sich von spezialisierten Umzugsunternehmen (wie Butler UmzĂźge GmbH) beraten
  4. Berßcksichtigen Sie individuelle Gegebenheiten, holen Sie sich Beratung bei Pflegestßtzpunkten, Sozialverbänden oder Betreuer*innen
  5. Dokumentieren Sie alle Kosten und bewahren Sie Belege auf – Kostenerstattungen sind nur mit Nachweis möglich

Checkliste zur Beantragung von UmzugskostenzuschĂźssen

Wichtige Schritte:

  1. Notwendigkeit prüfen – mit Arzt/Beratung besprechen
  2. Zuständigen Kostenträger ermitteln (HEK, Pflegekasse, Sozial-/Integrationsamt)
  3. Beratungstermin vereinbaren (ggf. vorgefertigte Antragsformulare anfordern)
  4. Nachweise sammeln (Atteste, Pflegegradeinstufung, Kostenvoranschläge)
  5. Antrag vor Umzug einreichen – Fristen beachten!
  6. Angebote von Umzugsunternehmen einholen
  7. Entscheidung abwarten, ggf. Nachweise nachreichen
  8. KostenĂźbernahme/Nachweise dokumentieren

Jeder Antrag ist individuell zu begründen. Nutzen Sie Beratungsangebote – in Berlin kümmern sich viele Stellen schnell und unkompliziert um Sie. Mit professioneller Hilfe und einem zuverlässigen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH wird Ihr Umzug zum gelungenen Neuanfang.

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