Zuschuss fĂŒr Umzugskosten bei der HEK (Hanseatische Krankenkasse) in Berlin
Ein Umzug ist fĂŒr viele Menschen eine groĂe Herausforderung â organisatorisch, körperlich und finanziell. Besonders Menschen mit Pflegebedarf, Behinderung oder Senioren stehen hĂ€ufig vor zusĂ€tzlichen HĂŒrden, wenn sie ihr bisheriges Zuhause verlassen mĂŒssen, etwa, um in eine barrierefreie oder betreute Wohnform zu wechseln. In solchen FĂ€llen ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen UnterstĂŒtzungen es gibt und wie diese beantragt werden können.
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet in bestimmten FĂ€llen einen Zuschuss zu Umzugskosten, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist. Diese UnterstĂŒtzung kann erheblich zur Entlastung der Betroffenen beitragen.
Jetzt Angebot sichern
Zuschuss fĂŒr Umzugskosten bei PflegebedĂŒrftigkeit
Wann besteht ein Anspruch?

PflegebedĂŒrftige Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation umziehen mĂŒssen â beispielsweise aus einer nicht barrierefreien Wohnung in eine behindertengerechte â können unter bestimmten UmstĂ€nden einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten.
Voraussetzungen:
- Pflegegrad: Eine anerkannte PflegebedĂŒrftigkeit (ab Pflegegrad 1)
- Notwendigkeit: Der Umzug ist erforderlich zur Verbesserung des Wohnumfelds und damit der Pflegesituation
Wohnumfeldverbessernde MaĂnahme: Der Umzug muss als MaĂnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds anerkannt werden
Typische Bezuschussung:
Die Butler UmzĂŒge GmbH bietet spezialisierte Leistungen fĂŒr pflegebedĂŒrftige und behinderte Menschen:
- Keine Anfahrtskosten â transparente und faire Preisgestaltung
- Erfahrung mit medizinisch begrĂŒndeten UmzĂŒgen
- Zusatzleistungen wie EntrĂŒmpelung, Reinigung und Möbelmontage
- Detaillierte KostenvoranschlĂ€ge fĂŒr die Krankenkasse
- Kooperation mit Pflegekassen wie AOK Nordost, Barmer, HKK u.âŻa.
Typische Kostenerstattung:
- Transport- und Umzugslogistik
- Anpassungsarbeiten (z.B. TĂŒrverbreiterung, Installation von Rampen)
- ZuschĂŒsse zu notwendigen MaklergebĂŒhren, doppelte Mietzahlungen in Ăbergangszeiten












