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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzug Betreutes Wohnen

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Umzug in „Betreutes Wohnen“

Der Übergang in Betreutes Wohnen markiert einen entscheidenden Lebensabschnitt für ältere und pflegebedürftige Menschen. Diese Wohnform kombiniert Selbstständigkeit mit individuell abrufbaren Pflege- und Betreuungsangeboten. 

Entscheidend ist die Wahl der passenden Wohnanlage, die Kenntnis vertraglicher sowie finanzieller Aspekte und die Vorbereitung mit strukturierten Checklisten. Barrierefreiheit und anpassbare Dienstleistungen stehen im Vordergrund, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu sichern.

Hintergrund: Was bedeutet „Betreutes Wohnen“?

  1. Definition: Das Modell „Betreutes Wohnen“ bietet Einzelwohnungen, in denen Bewohner selbstständig leben und bei Bedarf Services wie Reinigung, Verpflegung, Pflege und technische Unterstützung hinzubuchen können. 
  2. Abgrenzung: Es handelt sich nicht um ein vollstationäres Pflegeheim, sondern um eine weitgehend selbstbestimmte Wohnform mit flexibler Betreuung, oft in Nähe zu Pflegeheimen.
  3. Varianten: Von einfachen Altenwohnungen bis zu exklusiven Seniorenresidenzen mit umfangreichen Zusatzangeboten reicht die Bandbreite.
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Formen und Organisation des Betreuten Wohnens

  1. Altenwohnungen im Quartier: Ältere Menschen wohnen in normalen Mehrfamilienhäusern mit betreuendem Service.
  2. Spezialisierte Wohnanlagen: Mit Gemeinschaftsräumen und auf ältere Bedürfnisse ausgerichteter Architektur. 
  3. Mehrgenerationenhäuser: Integrative Anlagen, in denen Jung und Alt zusammenleben.
  4. Seniorenresidenzen: Hochpreisige Einrichtungen mit Fokus auf Komfort und umfassende Zusatzleistungen.

Ein Zuhause ist nicht nur ein Ort, sondern ein GefĂĽhl.

Auswahlprozess: Standort, Ausstattung und Atmosphäre

Standortwahl

  1. Nähe zu Familie, medizinischer Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten und Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind entscheidend.
  2. Ruhiges Umfeld und Zugang zu Grünflächen erhöhen die Lebensqualität.

Besichtigung und Vergleich

  1. Persönliche Besichtigung ist unerlässlich.
  2. Nutzen einer detaillierten Checkliste fĂĽr Standort, Ausstattung und Services.
  3. Gespräche mit Bewohnern und Betreuungspersonal geben Aufschluss über Atmosphäre und praktischen Alltag.

Bewertungsgrundlage

Nutze fĂĽr den strukturierten Vergleich Tabellen, etwa:

PrĂĽfkriterium Haus 1 Haus 2
Lage und Äußeres Ja (1) Teils (0.5)
Barrierefreie Bauweise Ja (1) Nein (0)
Einkaufsmöglichkeiten Ja (1) Ja (1)
Kulturelle Angebote Teils (0.5) Nein (0)

Solche Punktetabellen bieten eine differenzierte Entscheidungsbasis.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ausstattung und Infrastruktur

  1. Wohnungsgröße und Zuschnitt: Mindestens 30–50m² pro Einheit, separate Koch-, Wohn- und Schlafbereiche.
  2. Barrierefreiheit: Bodengleiche Duschen, breite TĂĽren (min. 90cm), keine Schwellen, gute Beleuchtung, Sicherheitsinstallationen (Rauchmelder).
  3. Gemeinschaftseinrichtungen: Begegnungsräume, Gartenanlagen, Waschkeller, Stellplätze für Hilfsmittel, Gästezimmer für Angehörige.
  4. Atmosphäre: Helle, freundliche Einrichtung und flexible Nutzungsmöglichkeiten erhöhen das Wohlbefinden.

Grundservice

  1. Regelmäßige Betreuung und Ansprechpartner.
  2. 24h-Hausnotruf.
  3. Hausmeister und Reinigung.
  4. Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.
  5. Freizeitangebote intern und extern.

Wahlleistungen

Individuell zu buchbar: Einkaufs- und Bringdienste, Essen auf Rädern, Wäscheservice, Fahr- und Begleitdienste, Wellnessangebote, ambulante Pflege. 

Pflegeleistungen und Kooperationen

  1. Kurzzeit- und Übergangspflege: Möglichkeit zur ambulanten oder teilstationären Betreuung im eigenen Wohnbereich.
  2. Pflegegrad: Ab Pflegegrad 1 ist Umzugs- und Betreuungsförderung möglich, ab Pflegegrad 2 sind umfangreichere Leistungen zugänglich.
  3. Kooperation: Mit externen Pflegediensten oder Ehrenamtlichen für zusätzliche Unterstützung.
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Vertrag und Kostenstruktur

  1. Mietvertrag und Betreuungsvertrag: Oft gekoppelt, Kündigung meist nur gemeinsam möglich. 
  2. Kostenelemente:
    • – Kaltmiete (ca. 10% ĂĽber dem lokalen Mietspiegel)
    • – Nebenkosten
    • – Betreuungspauschale fĂĽr Grundleistungen
    • – Kosten fĂĽr Wahlleistungen (bei Buchung)
    • – Einmalige Kosten (Kaution, Aufnahme- und RenovierungsgebĂĽhren)
  3. Transparenz: Alle Leistungen und Preise sollten klar ausgewiesen sein. Regelungen bei EigenbedarfskĂĽndigung sichern Bewohner ab.

Auf viele glĂĽckliche Jahre im neuen Heim!

Förderprogramme für barrierefreien Umbau & Umzug

Bundesweite Programme

  1. KfW-Förderung: Zuschüsse bis zu 6,250€ (Investitionszuschuss 455-B), zinsgünstige Darlehen für altersgerechtes Umbauen (Kreditprogramm 159). 
  2. MaĂźnahmen: TĂĽrverbreiterungen, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, angepasste KĂĽchen.

Länder- und Kommunalprogramme

  1. Bayern z.B. bietet Baudarlehen bis zu 10,000€ für barrierefreien Umbau.
  2. Antrag bei lokalen Behörden oder Wohnungsbauämtern, soziale Dringlichkeit ist Auswahlkriterium.

Antragstellung

  1. Vor Baubeginn Fördermittel beantragen.
  2. Kosten- und Maßnahmennachweis nötig.
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Finanzielle Förderung beim Umzug

  1. Pflegekassen-Zuschuss: Bis zu 4,180€ (teils bis zu 4,000€), bei nachgewiesenem Pflegegrad und medizinischem Bedarf. 
  2. Förderfähig sind:
    • – Umzug in barrierefreie Wohnung oder Betreutes Wohnen
    • – Transport- und Renovierungskosten
    • – Einrichtungsbedarf
  3. Voraussetzungen: Pflegegrad ab 1, Verbesserung der Lebenssituation durch den Umzug, Förderung muss vor Umzug beantragt und genehmigt sein. Kostenvoranschläge und Nachweise erforderlich. 

Checklisten für Förderantrag:

  1. Pflegegrad nachweisen
  2. Umzugsbedarf dokumentieren lässt sich durch medizinisches Gutachten
  3. Kostenvoranschlag beilegen
  4. Antrag vor Umzug stellen
  5. auf Zusage warten
  6. ggf. Expertenrat einholen.

Rechtliche und praktische Hinweise

  1. Betreuungs- und Mietverträge prüfen: Sind alle Leistungen transparent und einzeln aufgeführt? 
  2. Gibt es SonderkĂĽndigungsrechte?
  3. Eigenbedarfskündigungen sollten möglichst geregelt und alternative Unterbringung garantiert sein. 
  4. Sämtliche Kostenbestandteile nachvollziehbar vereinbaren.
  5. Wahlfreie Anbieter für Wahl- und Pflegeleistungen erhöhen Individualität.

Barrierefreies Wohnen: Anforderungen und Standards

  1. DIN-Normen: z.B. DIN 18040 Teil 2
  2. Zugang: Stufenlos, mit Rampe, Bewegungsfläche 120–150cm
  3. Sanitär: Bodengleiche Duschen, Haltegriffe
  4. Sicherheit: Rauchmelder, Notrufsysteme, gute Beleuchtung
  5. Küche: Arbeiten im Sitzen möglich, Fenster erreichbar, rutschfeste Bodenbeläge

Lebensqualität und Gemeinschaft

  1. Soziale Einbindung durch Bewohnertreffen, gemeinsame Aktivitäten, transparente Bewohnervertretung.
  2. Freundliche Atmosphäre ist zentral für Wohlfühlen und Integration; regelmäßige Feedback-Gespräche mit Bewohnern und Angehörigen werden empfohlen.

Voraussetzungen für eine Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit

Für die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Anerkannter Pflegegrad: Es muss ein mindestens Pflegegrad 1 nachgewiesen werden. Die PflegebedĂĽrftigkeit muss offiziell anerkannt sein.

Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, z.B. weil die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist oder nicht den Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht. Es sollte ärztlich oder fachlich bestätigt werden, dass die Anpassung der bisherigen Wohnung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Verbesserung der Lebenssituation: Der Umzug führt zu einer deutlichen Verbesserung der Pflege- und Wohnsituation. Die neue Wohnung sollte barrierefrei sein und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern. Die häusliche Pflege soll dadurch wiederhergestellt oder wesentlich erleichtert werden.

Förderfähige Umzugskosten: Die anfallenden Kosten müssen nachvollziehbar und angemessen sein (Transport, Umzugsunternehmen, Montage/Demontage von Möbeln etc.). Es empfiehlt sich das Einholen eines Kostenvoranschlags.

Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag auf Zuschuss muss rechtzeitig vor dem Umzug bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Es sind alle relevanten Unterlagen (Pflegegradbescheid, Kostenvoranschlag, Nachweis der Notwendigkeit) einzureichen.

Geeignete neue Wohnung: Die Pflegekasse prüft, ob die neue Wohnung tatsächlich geeignet und barrierefrei ist.

Bei einer Umzugsförderung für Pflegebedürftige werden in der Regel folgende Kosten übernommen:

  1. Transportkosten: Die Kosten für den Möbeltransport durch ein Umzugsunternehmen, einschließlich Mietwagen bzw. Umzugsfirma und ggf. Benzinkosten.
  2. Umzugskartons und Verpackungsmaterial: Materialien fĂĽr einen sicheren Umzug, wie Kartons und Schutzfolien.
  3. Möbelabbau und -aufbau: Kosten für Ab- und Aufbau der Möbel durch professionelle Helfer, wenn dies notwendig ist.
  4. Kaution für die neue Wohnung: Die Mietkaution kann in manchen Fällen (z.B. bei Sozialämtern/Jobcenter) übernommen oder als Darlehen gewährt werden.
  5. Sperrmüllentsorgung: Kosten für die Entsorgung alter Möbel und sperriger Gegenstände, wenn notwendig.
  6. Einrichtungsgegenstände: Falls notwendig, kann eine Erstausstattung oder bestimmte Möbel übernommen werden (im Rahmen der Angemessenheit und nach individueller Prüfung).
  7. Maklerkosten: Werden zum Teil ĂĽbernommen, wenn Ausgaben fĂĽr die Wohnungsbeschaffung nachweisbar und erforderlich sind.
  8. Umzugspauschale: In manchen Fällen wird eine Pauschale für weitere kleinere Anschaffungen und Umzugsauslagen gezahlt.

Wichtig ist stets, dass alle geplanten Kosten vorab mit der Pflegekasse, dem Amt oder der jeweils zuständigen Stelle abgesprochen und genehmigt werden. Nicht übernommen werden in der Regel Kosten für private Umzugshelfer, Wunschmöbel, Dekorationsartikel und Fahrtkosten privater Fahrzeuge, wenn diese nicht ausdrücklich beantragt wurden. Renovierungskosten der alten Wohnung werden oftmals nicht übernommen – dies ist abhängig vom Träger und Einzelfall.

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