Umzugskosten und Umzugskostenzuschuss bei der Knappschaft Krankenversicherung in Deutschland

Der Umzugskostenzuschuss und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung der Knappschaft Krankenversicherung sind wichtige Fördermöglichkeiten, wenn gesundheitliche Umstände einen Wohnungswechsel oder bauliche Anpassungen erfordern.
Gerade für pflegebedürftige und gesundheitlich eingeschränkte Versicherte bieten diese Zuschüsse eine verlässliche Unterstützung zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Förderung der Selbstständigkeit.
In Kooperation mit professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH wird der Prozess nicht nur erleichtert, sondern auch effizient und zuverlässig durchgeführt.
Jetzt Angebot sichernGesetzliche Grundlagen und Zielsetzung
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und Richtlinien der Knappschaft
Die Leistungen der Knappschaft orientieren sich am Sozialgesetzbuch XI, insbesondere am § 40 SGB XI, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige regelt. Die Knappschaft bietet den Zuschuss freiwillig auch für vollversicherte Kunden ohne Pflegegrad, sofern medizinische Notwendigkeit besteht.
Ziele der Förderung
- Förderung der Selbstständigkeit: Ermöglichung eines eigenständigen Lebens trotz gesundheitlicher Einschränkungen.
- Erleichterung der Pflege: Barrierefreiheit und technische Hilfsmittel entlasten Pflegekräfte und Angehörige.
- Vermeidung erhöhter Pflegekosten: Präventive Maßnahmen senken langfristig die Belastung des Gesundheitssystems.

Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?
- Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
- Medizinische Notwendigkeit nachgewiesen (ärztliches Attest oder medizinisches Gutachten erforderlich).
- Vollversicherung bei der Knappschaft (private Zusatzleistungen variieren).











