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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten KKH Berlin

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Umzugskostenzuschuss bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Berlin

Ein Umzug stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar, insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse in Berlin bietet in bestimmten Fällen finanzielle Unterstützung in Form eines Umzugskostenzuschusses an, um Betroffenen den Übergang in eine neue Wohnsituation zu erleichtern. 

Professionelle Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH unterstützen dabei nicht nur bei der praktischen Umsetzung, sondern auch bei der Abwicklung von Anträgen für Kostenzuschüsse. 

Die Butler Umzüge GmbH ist ein etabliertes Umzugsunternehmen in Berlin, das sich auf maßgeschneiderte Umzugslösungen spezialisiert hat. Mit einem Team aus erfahrenen Fachkräften und moderner Ausrüstung bietet das Unternehmen höchste Qualität und Zuverlässigkeit.

Die Bedürfnisse der Kunden stehen stets im Mittelpunkt – egal, ob es sich um einen kleinen Privatumzug oder einen komplexen Firmenumzug handelt. Besonders für Menschen mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen bietet Butler Umzüge GmbH spezialisierte Dienstleistungen an, die auf Barrierefreiheit und individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Dienstleistungen im Ăśberblick

  1. Kostenlose Anfahrt: Keine zusätzlichen Anfahrtskosten, ein großer Vorteil für Kunden mit begrenztem Budget.
  2. Komplettservice: Von der Beratung und Besichtigung (vor Ort oder online) ĂĽber die Angebotserstellung bis hin zur DurchfĂĽhrung des Umzugs durch geschultes Personal.
  3. Erfahrung mit Kostenzuschüssen: Unterstützung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen und der Kommunikation mit Kostenträgern wie der KKH.
  4. Spezialtransporte: Transport von Rollstühlen, Pflegebetten oder medizinischen Geräten.
  5. Flexible Einlagerung: Lösungen für die Zwischenlagerung von Möbeln, falls der Einzug verzögert ist.
  6. Kundenzentrierte Betreuung: Unterstützung bei Planung, Verpackung, Transport und Möbelmontage.

Butler Umzüge GmbH ist ein verlässlicher Partner, der nicht nur die logistische Umsetzung eines Umzugs übernimmt, sondern auch bei der Vorbereitung von Anträgen für einen Umzugskostenzuschuss behilflich ist.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Wer kann einen Umzugskostenzuschuss beantragen?

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse gewährt Umzugskostenzuschüsse in erster Linie für Personen, deren Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Dies betrifft insbesondere:

  1. Menschen mit Behinderungen: Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen, die eine anerkannte Behinderung nachweisen können.
  2. Pflegebedürftige: Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die beispielsweise in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu Angehörigen bzw. Pflegeeinrichtungen umziehen müssen.
  3. Personen mit medizinischen Gründen: Personen, bei denen ein Umzug aus therapeutischen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, etwa zur Rehabilitation oder Verbesserung der Lebensqualität.

Voraussetzung ist, dass der Lebensmittelpunkt in Berlin oder der näheren Umgebung liegt (Umzug von, nach oder innerhalb Berlins). Ein rein privat motivierter Umzug, etwa aus beruflichen Gründen, ist in der Regel nicht förderfähig.

Gründe für einen förderfähigen Umzug

Die KKH unterstĂĽtzt UmzĂĽge, wenn eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit besteht. Typische GrĂĽnde sind:

  1. Barrierefreiheit: Umzug in eine barrierefreie Wohnung, um die Mobilität und Selbstständigkeit zu fördern.
  2. Nähe zu Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen: Umzug, um die Pflege oder soziale Unterstützung zu erleichtern.
  3. Betreutes Wohnen: Wechsel in eine betreute Wohnform, etwa fĂĽr Menschen mit Pflegebedarf.
  4. Vermeidung von Vereinsamung: Umzug in ein sozial besser erreichbares Umfeld, um Isolation zu verhindern.
  5. Rehabilitation: Umzug nach einem Reha-Aufenthalt, um die Genesung zu unterstĂĽtzen.

Wichtig: Die Notwendigkeit des Umzugs muss durch ein ärztliches Attest, ein Pflegegutachten oder eine andere fachliche Stellungnahme nachgewiesen werden.

Die Rolle von Butler UmzĂĽge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist besonders auf die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen spezialisiert. Das Unternehmen bietet:

  1. Kostenlose Beratung und Besichtigung: Vor Ort oder online, um ein individuelles Angebot zu erstellen.
  2. Erfahrung mit Kostenträgern: Unterstützung bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen, die den Anforderungen der KKH entsprechen.
  3. Spezialisierte Dienstleistungen: Transport von medizinischen Geräten, Rollstühlen oder Pflegebetten sowie Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Umzugs.
  4. Kundenzentrierte Betreuung: Von der Verpackung bis zur Möbelmontage in der neuen Wohnung.
  5. Flexibilität: Einlagerungslösungen, falls der Einzug in die neue Wohnung verzögert ist.

Das Unternehmen kennt die Anforderungen der KKH und anderer Kostenträger und unterstützt Kunden bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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Antragsverfahren fĂĽr den Umzugskostenzuschuss

Vor der Antragstellung sollten folgende Fragen geklärt werden:

  1. Liegt eine anerkannte Behinderung oder ein Pflegegrad vor?
  2. Ist der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig?
  3. Existiert ein ärztliches Attest oder ein Pflegegutachten, das die Notwendigkeit bestätigt?
  4. Liegen Kostenvoranschläge von seriösen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH vor?

Benötigte Unterlagen

FĂĽr den Antrag bei der KKH sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten: Schriftliche Begründung der medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit des Umzugs.
  2. Kostenvoranschläge: Mindestens zwei Angebote von Umzugsunternehmen, z. B. von Butler Umzüge GmbH.
  3. Nachweis ĂĽber Pflegegrad oder Behinderung: Bescheide der Pflegekasse oder des Versorgungsamts.
  4. Mietvertrag der neuen Wohnung: Bestätigung des Umzugsziels (falls erforderlich).
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Antragstellung

  1. Formloser Antrag: Ein kurzer Brief an die KKH mit Bitte um KostenĂĽbernahme, BegrĂĽndung und beigefĂĽgten Unterlagen reicht oft aus.
  2. Formularantrag: Die KKH bietet möglicherweise eigene Formulare an – diese sind auf der Website oder telefonisch erhältlich.
  3. Einreichung: Unterlagen per Post, Fax oder elektronisch an die KKH Berlin senden.
  4. Persönlicher Kontakt: Bei Rückfragen empfiehlt sich der direkte Kontakt mit einem Sachbearbeiter der KKH, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

PrĂĽfung und Entscheidung

Die KKH prüft den Antrag auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Entscheidung hängt ab von:

  1. Der medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit.
  2. Den nachgewiesenen Kosten (basierend auf den eingereichten Kostenvoranschlägen).
  3. Dem Umfang des Umzugs.

Bei positiver Prüfung wird ein Zuschuss gewährt, dessen Höhe von der Angemessenheit der Kosten abhängt.

Übernahmefähige Umzugskosten

Die KKH übernimmt folgende Kosten (innerhalb einer angemessenen Höchstgrenze):

  1. Transportkosten: Für Möbel, Hausrat und persönliche Gegenstände.
  2. Verpackung und Montage: Ein- und Auspackservice sowie Demontage und Montage von Möbeln.
  3. Leihgebühren für Transportfahrzeuge: Falls spezielle Fahrzeuge benötigt werden.
  4. Sondertransporte: Für Rollstühle, Pflegebetten oder medizinische Geräte.
  5. Nebenleistungen: Einpackhilfe oder Entsorgung von nicht mehr benötigtem Inventar, sofern begründbar.

Nicht ĂĽbernommen werden:

  1. Renovierungskosten in der alten oder neuen Wohnung.
  2. Überhöhte Pauschalen ohne detaillierte Nachweise.
  3. Lagerungskosten (außer in begründeten Ausnahmefällen).

Hinweis: Butler UmzĂĽge GmbH berechnet keine Anfahrtskosten, was die Gesamtkosten fĂĽr den Antrag senken kann.

Checkliste fĂĽr den Zuschussantrag

  1. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten eingeholt?
  2. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH) eingeholt?
  3. Antrag formlos oder per Formular gestellt?
  4. Begründung und Nachweise vollständig beigefügt?
  5. Kontakt zur KKH aufgenommen?
  6. Umzugstermin mit dem Umzugsunternehmen abgestimmt?
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Tipps fĂĽr eine reibungslose Antragstellung

  1. FrĂĽhzeitig planen: Kontaktieren Sie die KKH und das Umzugsunternehmen rechtzeitig, um alle Unterlagen vorzubereiten.
  2. Vergleichsangebote einholen: Mindestens zwei Kostenvoranschläge sind erforderlich, um die Angemessenheit der Kosten zu belegen.
  3. Detailliertes Attest: Lassen Sie den Arzt die medizinische Notwendigkeit klar und ausfĂĽhrlich begrĂĽnden.
  4. PrĂĽfung der Angebote: Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag alle Leistungen (Transport, Verpackung, Montage) detailliert auflistet.
  5. Transparenz: Informieren Sie das Umzugsunternehmen ĂĽber Ihre Situation, damit es Sie gezielt unterstĂĽtzen kann. Butler UmzĂĽge GmbH bietet hierfĂĽr spezialisierte Beratung.
  6. Unterlagen sichern: Bewahren Sie Kopien aller Dokumente auf und senden Sie Originale an die KKH.

FAQ

Wer kann einen Umzugskostenzuschuss beantragen?

Einen Umzugskostenzuschuss können Personen beantragen, deren Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Dazu gehören: 

  1. Menschen mit einer anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung 
  2. Personen mit einem Pflegegrad, die z. B. in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu Angehörigen/Pflegeeinrichtungen ziehen müssen 
  3. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen ein Umzug aus therapeutischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist

Voraussetzung: Der Lebensmittelpunkt muss in Berlin oder der näheren Umgebung liegen (Umzug von, nach oder innerhalb Berlins).

Die KKH gewährt Unterstützung bei Umzügen, die medizinisch oder pflegerisch notwendig sind, z. B.: 

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung zur Verbesserung der Mobilität 
  2. Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen 
  3. Wechsel in eine betreute Wohnform 
  4. Umzug zur Vermeidung von Vereinsamung durch ein besseres soziales Umfeld 
  5. Umzug aus RehabilitationsgrĂĽnden, etwa nach einem Klinikaufenthalt

Privat motivierte Umzüge, z. B. aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes, sind nicht förderfähig.

Die KKH erstattet innerhalb einer angemessenen Höchstgrenze folgende Kosten: 

  1. Transport von Möbeln und Hausrat 
  2. Verpackung sowie Demontage und Montage von Möbeln 
  3. Sondertransporte, z. B. für Rollstühle, Pflegebetten oder medizinische Geräte 
  4. Nebenleistungen wie Einpackhilfe oder Entsorgung von Inventar (bei BegrĂĽndung)

Nicht erstattungsfähig sind: 

  1. Renovierungskosten in der alten oder neuen Wohnung 
  2. Überhöhte Pauschalen ohne detaillierte Nachweise 
  3. Lagerungskosten (außer in begründeten Ausnahmefällen)

Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie: 

  1. Ein ärztliches Attest oder Pflegegutachten, das die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit des Umzugs bestätigt 
  2. Mindestens zwei Kostenvoranschläge von seriösen Umzugsunternehmen, z. B. Butler Umzüge GmbH 
  3. Nachweis über einen Pflegegrad oder Behindertenstatus (z. B. Bescheid der Pflegekasse oder des Versorgungsamts) 
  4. Ggf. den Mietvertrag der neuen Wohnung zur Bestätigung des Umzugsziels
  1. Verfassen Sie einen formlosen Antrag oder nutzen Sie das Formular der KKH, falls verfügbar (erfragen Sie telefonisch oder auf der KKH-Website). 
  2. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Attest, Kostenvoranschläge, Nachweise) bei. 
  3. Reichen Sie den Antrag per Post, Fax oder elektronisch bei der KKH Berlin ein. 
  4. Bei Rückfragen: Kontaktieren Sie den zuständigen Sachbearbeiter, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

 

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen kann es länger dauern.

In den meisten Fällen erfolgt die Erstattung nach Rechnungsstellung durch das Umzugsunternehmen. Einige Unternehmen, wie Butler Umzüge GmbH, bieten die Möglichkeit, direkt mit der KKH abzurechnen – klären Sie dies im Vorfeld.

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