Die LIGA Krankenversicherung übernimmt keine direkten Umzugskosten. Versicherte, insbesondere katholische Priester, haben jedoch über die Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Integrationsämter und KfW-Programme Zugang zu vielfältigen Zuschüssen für Umzüge oder Umbaumaßnahmen. Die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach Pflegegrad, Gesundheitszustand und wirtschaftlicher Lage.
Besonders relevant ist der Zuschuss von 4.180 Euro für Wohnumfeldverbesserungen, den die Pflegekasse unabhängig von der LIGA gewährt. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsfirmen wie Butler Umzüge erleichtert die praxisgerechte Umsetzung, da sie die Antragstellung unterstützen und den Umzug professionell durchführen.
Für Versicherte der LIGA bleibt somit klar: Der Weg zum Zuschuss führt über externe Leistungsträger, nicht über die LIGA selbst. Eine direkte Nachfrage bei der LIGA kann dennoch sinnvoll sein, um individuelle Zusatzleistungen oder Assistance-Dienste zu klären.
Die LIGA Krankenversicherung ist eine exklusive Standesversicherung für katholische Priester und Priesteramtskandidaten. Sie deckt ausschließlich diesen Personenkreis ab und unterscheidet sich damit von allgemeinen Krankenkassen, die allen Arbeitnehmern, Rentnern oder Selbstständigen offenstehen.
Die LIGA trägt keine Kosten im Zusammenhang mit Wohnungswechseln oder Wohnungsumbauten. Anders als Pflegekassen nach SGB XI sieht ihre Satzung keine Erstattungen für Umzugskosten oder bauliche Maßnahmen am Wohnraum vor.
Dennoch können Versicherte der LIGA – wie jeder andere Pflegebedürftige in Deutschland – Ansprüche an die Pflegekasse und andere Fördermittelgeber richten.
															Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Pflegefall. Wesentlich ist die sogenannte Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI):
Sozialhilfe nach SGB XII
Für Versicherte ohne ausreichende Mittel können die Sozialämter Umzugskosten übernehmen, sofern ein gesundheitlich notwendiger Grund vorliegt. Beispielsweise:
Integrationsämter und Schwerbehindertenrecht
Für Schwerbehinderte können auch Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht (§ 49 SGB IX) relevant sein, insbesondere wenn eine behinderungsgerechte Wohnung oder besondere Hilfsmittel erforderlich sind.
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt fĂĽr Wiederaufbau unterstĂĽtzt mit Programmen wie:
															
															Schwerbehinderte Menschen können verschiedene Zuschüsse und Hilfen beantragen:
Pater A. lebt seit Jahren im Pfarrhaus, ist inzwischen pflegebedürftig und erhält einen Pflegegrad. Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung wird notwendig. Die LIGA selbst übernimmt keine Umzugskosten, jedoch kann Pater A. folgende Zuschüsse beantragen:
Eine schwerbehinderte Person, die Mitglied der LIGA ist, möchte von einer großen, nicht barrierefreien Wohnung in eine betreute Wohngemeinschaft ziehen. Hier greifen:
Die Berliner Umzugsfirma Butler UmzĂĽge GmbH hat sich auf UmzĂĽge mit besonderen Anforderungen spezialisiert, darunter auch Senioren- und PflegebedĂĽrftige sowie barrierefreie UmzĂĽge.
Vorteile fĂĽr Versicherte
Relevanz fĂĽr LIGA-Versicherte
Da die LIGA selbst keine Umzugskosten trägt, ist eine enge Kooperation mit einem solchen Fachunternehmen wichtig. Es sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern erstellt auch die notwendigen Unterlagen, die bei Pflegekassen oder Sozialämtern eingereicht werden müssen.
															
															Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person, möglich mehrfach im Haushalt.
Ein bewilligter Pflegegrad sowie ein nachweislicher Bedarf zur Verbesserung der Pflege- oder Lebenssituation.
Alle anerkannten Pflegegrade 1–5, sofern ein pflegeerschwerendes Wohnumfeld vorliegt.
Mehrfach, wenn sich die Pflegesituation erneut verschlechtert oder weitere Umbauten notwendig sind.
Nein, die LIGA konzentriert sich auf Krankheits- und Pflegekosten. Zuschüsse laufen über die Pflegekasse oder Sozialträger.

