Der Umzugshilfe der IKK Westfalen ist ein wichtiges entlastendes Element für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige. Er ermöglicht den Wechsel in geeignete Wohnbedingungen, fördert die Selbstständigkeit und trägt langfristig zur Entlastung pflegender Personen bei.
Die rechtliche Grundlage in § 40 SGB XI sorgt für bundesweit einheitliche Regelungen, während die IKK Westfalen durch transparente Verfahren und gezielte Beratung die Umsetzung erleichtert.
Entscheidend für den Erfolg des Antrags ist eine gründliche Vorbereitung:
vollständige Unterlagen, klare Begründung des Pflegebezugs und ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag.
Zugleich zeigt die Kooperation mit Servicepartnern wie der Butler Umzüge GmbH, dass professionelle und soziale Betreuung Hand in Hand gehen können – im Sinne einer modernen, barrierefreien Pflegewelt in Deutschland.
Für viele pflegebedürftige Menschen ist der bisherige Wohnraum nicht mehr geeignet, wenn körperliche Einschränkungen zunehmen. Fehlende Barrierefreiheit, enge Flure oder fehlende Aufzüge erschweren den Alltag erheblich. Hier kann der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung notwendig werden, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Ein solcher Umzug verursacht jedoch Kosten: Transport, Möbelabbau und -aufbau, Renovierung, Anpassung von Sanitärbereichen oder Anschaffung neuer Möbelstücke. Diese Kosten können – falls der Umzug medizinisch oder pflegebedingt erforderlich ist – teilweise von der IKK Westfalen bzw. ihrer Pflegekasse übernommen werden.
Die rechtliche Basis bildet § 40 Abs. 4 SGB XI, der festlegt:
„Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine selbständigere Lebensführung wiederhergestellt wird.“
Diese Regelung greift auch bei einem Umzug, sofern er zwingend erforderlich ist, um die häusliche Pflege zu ermöglichen. Eine reine Wohnortveränderung aus Komfortgründen wird dagegen nicht bezuschusst.
Ein Anspruch besteht grundsätzlich für Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), wenn der Umzug:
Beispiele:
Beide Fälle erfüllen die Voraussetzungen.
Die IKK Westfalen prüft die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien. Folgende Unterlagen sind üblich:
Fehlen Nachweise oder werden Begründungen als „nicht pflegebedingt“ bewertet, lehnt die Pflegekasse den Antrag ab.
Pflegebedürftigkeit
Voraussetzung ist ein anerkanntes Pflegegutachten durch den Medizinischen Dienst (MD). Ohne Pflegegradbescheid keine Zuschussgewährung.
Medizinische Notwendigkeit
Der Umzug muss medizinisch begründet sein, z. B.:
Barrierefreier Wohnraum
Nur bei nachweislich barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum kann ein Zuschuss bewilligt werden. Hierzu zählen:
Die IKK Westfalen arbeitet nicht mit Pauschalbeträgen, sondern mit Kostennachweisen.
Erstattet werden nur belegte Posten, wie:
Alle Beträge müssen durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge hinterlegt sein.
Tipp: Digitale Einreichungen über das Serviceportal der IKK Westfalen werden bevorzugt bearbeitet.
Pflegeberatung der IKK Westfalen
Die Pflegeberater unterstützen Versicherte bei:
Beratungen können telefonisch, digital oder vor Ort erfolgen. Online finden sich umfangreiche Informationsbroschüren im IKK-Portal.
Zusammenarbeit mit Wohnberaterstellen
IKK Westfalen kooperiert regional mit zertifizierten Wohnberatungsstellen. Diese prüfen, ob ein Umzug wirklich erforderlich oder eine bauliche Anpassung ausreichend ist.
Die Butler Umzüge GmbH mit Sitz in Berlin ist ein spezialisierter Partner für senioren- und pflegegerechte Umzüge. Das Unternehmen arbeitet mit Pflegekassen, Sozialträgern und Versicherern zusammen und bietet:
Nutzen für IKK-Versicherte
Versicherte der IKK Westfalen profitieren von:
Die Kooperation erleichtert die Antragstellung erheblich, da alle Belege formal korrekt aufbereitet werden.
Wichtige Unterlagen:
Empfehlung: Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit drastisch – in der Regel auf 10–14 Tage.
Laut der IKK Pflegestudie 2024 sank der durchschnittliche wöchentliche Pflegeaufwand nach einem Umzug in barrierefreien Wohnraum von 8 auf 5 Stunden. Dadurch konnten pflegende Angehörige entlastet und Pflegedienste effizienter eingesetzt werden.
Steuerliche Entlastungen
Sonstige Zuschussmöglichkeiten
Ein vollständiger Kostenvoranschlag für eine Umzugsförderung sollte enthalten:
Diese Transparenz ist für Pflegekassen wie die IKK Westfalen Voraussetzung zur Bewilligung.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen in derselben Wohnung addieren sich die Zuschüsse (max. 16.720 €).
Mehrfach, sofern sich der Pflegegrad verschlechtert oder ein erneuter Umzug medizinisch erforderlich ist.
Ja. Wird der Umzug ohne vorherige Genehmigung durchgeführt, kann die Pflegekasse keine rückwirkende Kostenübernahme leisten.
Ausschließlich belegte Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der pflegebedingten Maßnahme stehen – z. B. Transport, Möbelabbau, notwendige Renovierung.
Nur, wenn sie unmittelbar erforderlich ist, um den Auszug pflegegerecht abzuwickeln (z. B. Rückbau barrierefreier Geräte, wenn Vermieter fordert).
Nein. Für beruflich bedingte Umzüge ist die Krankenkasse nicht zuständig; diese können steuerlich berücksichtigt werden.
Ja, über den Pflegeberater-Service der IKK Westfalen oder über Partnerunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.

