Der Umzug in Deutschland ist für viele Menschen eine Herausforderung – sei es aus privaten, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen.
Für Menschen mit Pflegebedarf oder besonderen Bedürfnissen kann die finanzielle Belastung durch Umzugskosten erheblich sein.
Die Knappschaft Bahn-See (KBS) bietet in bestimmten Fällen eine finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse zu den Umzugskosten an, insbesondere im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit.
Die Unterstützung der Knappschaft-Bahn-See bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Umzugskosten ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie trägt dazu bei, Barrieren im Wohnumfeld zu reduzieren, die Lebensqualität zu verbessern und die Pflege zu erleichtern.
Ein erfolgreicher Antrag setzt voraus, dass alle Voraussetzungen erfüllt, die richtigen Nachweise eingeholt und die rechtlichen Vorgaben genau beachtet werden. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern wie der Butler Umzüge GmbH kann dabei erheblich zum Erfolg beitragen.
Die Zuständigkeit der Knappschaft Bahn-See (KBS)
Die Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist eine deutsche Sozialversicherungsträger-Gruppe, die neben der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch eine soziale Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebegleitgesetzes (PEG) anbietet .
Voraussetzungen für eine Umzugskostenförderung
Die Übernahme der Umzugskosten durch die KBS erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen:
Begrenzung des Zuschusses
Der maximale Zuschuss beträgt nach aktuellen Regelungen 4.180 Euro pro Person. Dieser Förderbetrag wurde eingeführt, um die Kosten für den Umzug in eine barrierearme Wohnung oder zu pflegegerechten Angehörigen zu decken .
Für den Erhalt eines Zuschusses ist der Nachweis eines mindestens Pflegegrades 1 notwendig. Das Pflegegutachten erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder andere anerkannten Gutachter .
Der Umzug muss aus medizinischen, pflegerischen oder barrierefreien Gründen erforderlich sein. Hierbei kommt es auf:
Der Antrag auf Förderung wird bei der Pflegekasse der KBS eingereicht. Erforderlich sind:
Vor Antragstellung sollte man sich bei der Knappschaft-Bahn-See über die genauen Voraussetzungen, Fristen und Formulare informieren. Die Pflegekasse stellt individuelle Beratung und Hinweise bereit .
Es ist ratsam, Angebote von spezialisierten Umzugsunternehmen einzuholen, die Erfahrung mit barrierefreien und pflegegerechten Umzügen haben. Die Butler Umzüge GmbH bietet beispielsweise Komplettlösungen an, einschließlich Verpackung, Transport und Möblierung .
Der Antrag erfolgt formlos per schriftlicher Erklärung an die Pflegekasse. Wichtig ist, alle Nachweise vollständig und zeitnah einzureichen. Eine frühzeitige Antragstellung empfiehlt sich, um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden.
Frau M. mit Pflegegrad 2 möchte in eine pflegegerechte Erdgeschosswohnung umziehen. Sie beantragt bei der KBS einen Zuschuss von ca. 3.500 Euro. Nach Einreichung der medizinischen Nachweise, eines Kostenvoranschlags der Butler Umzüge GmbH und einer ärztlichen Bescheinigung wurde der Antrag bewilligt. Die Kosten für den Umzug wurden vollständig übernommen.
Herr K. bei Pflegegrad 1 entscheidet sich, zu seinem pflegebedürftigen Sohn zu ziehen. Er beantragt bei der KBS eine Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 2.800 Euro. Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise wurde der Antrag genehmigt, und die Fördermittel wurden auf das angegebene Konto überwiesen .
Spezialisierung und Leistungen
Die Butler Umzüge GmbH ist ein renommierter Partner für barrierefreie, senioren- und pflegegerechte Umzüge in Deutschland. Das Unternehmen bietet:
Zusammenarbeit für Förderanträge
Bei der Antragstellung auf Fördermittel empfiehlt es sich, die Kostenvoranschläge der Butler Umzüge GmbH zu verwenden, da diese detailliert, transparent und auf die Anforderungen der KBS abgestimmt sind. Die Kooperation erleichtert die Einhaltung der Vorgaben und erhöht die Chancen auf Genehmigung.
Anspruchsgrundlage
Rechtlich basiert die Förderung auf den Vorschriften zur wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung und entsprechenden Landesgesetzen. Hierbei sind die §§ 40–42 SGB XI maßgeblich .
Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden Umzüge, die:
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der KBS können auch andere Träger Zuschüsse gewähren, z.B. die Landespflegekassen, die Bundesstiftung „Pflegehilfe“ oder lokale Initiativen.
Frühzeitige Planung
Erfolgreiche Anträge basieren auf frühzeitiger und sorgfältiger Planung. Dabei sollte die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen begonnen werden, um Kostenvoranschläge rechtzeitig einzuholen.
Dokumentation ist entscheidend
Alle Nachweise, ärztlichen Bescheinigungen und Angebote müssen vollständig und klar strukturiert sein, um Verzögerungen bei der Förderbewilligung zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte
In bestimmten Fällen sind Umzugskosten steuerlich absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Pflegegrad min. 1, medizinische Notwendigkeit, rechtzeitige Antragstellung mit Nachweisen und Kostenvoranschlägen .
Bis zu 4.180 Euro pro Person .
Nachweis des Pflegegrades, Kostenvoranschläge, ärztliche Bescheinigungen, formloser Antrag .
In der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen .
Nein, es müssen konkrete Rechnungen und Nachweise vorgelegt werden, um eine Förderung zu erhalten .

