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Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse

  • Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse? Kein Problem! Wir bringen dich sorglos ins neue Zuhause
  • Mit Pflegegrad umziehen – von Hindernissen zu barrierefreiem Wohntraum!
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Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € und professioneller Hilfe durch die Butler Umzüge GmbH lässt sich Ihr barrierefreier Wohnungswechsel sicher und zukunftsgerecht gestalten.

Ein Antrag auf Umzugskostenübernahme Pflegekasse ist mehr als ein finanzielles Hilfsmittel – er ist ein entscheidender Schritt zu barrierefreiem Leben und würdiger Pflege.

Gerade Schwerbehinderte oder stark Pflegebedürftige profitieren von gezielter Unterstützung.

Die Pflegekasse ist verpflichtet, individuelle Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege oder zur Verbesserung der Selbstständigkeit zu fördern, wenn sie medizinisch erforderlich sind.

Mit kompetenter Beratung, vollständigen Unterlagen und Partnern wie der Butler Umzüge GmbH lassen sich Anträge schnell und erfolgreich umsetzen.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Ein Umzug ist für pflegebedürftige Menschen oder für Schwerbehinderte mit hohem Unterstützungsbedarf oft unvermeidlich. 

Ob wegen unzugänglicher Treppen, fehlender Barrierefreiheit oder Entfernung zu Angehörigen – der Wohnungswechsel soll die Selbstständigkeit und Lebensqualität verbessern.

In Deutschland besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschuss für Umzugskosten zu stellen. 

Der sogenannte Umzugskostenzuschuss oder die Kostenübernahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann erhebliche finanzielle Entlastung schaffen.

  1. Der Zuschuss Umzug Pflegekasse ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, pflegegerechte Wohnbedingungen zu schaffen. Dazu gehören:
  2. Kosten des Umzugs selbst (Transport, Montage, Verpackung),
  3. Umbaukosten Pflegegrad wie Türverbreiterungen, Rampen oder barrierefreie Sanitäranlagen,
  4. vorbereitende Maßnahmen zur Wohnanpassung Pflegekosten,
  5. Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Anpassungen.
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Damit wird der Wohnungswechsel Pflegebedürftiger als Bestandteil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme verstanden, wenn er die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit ermöglicht.

Bedeutung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen, insbesondere mit einem Grad der Behinderung (GdB) über 70, können ebenfalls beim Umzug Zuschüsse beantragen. Die Pflegekasse prüft hierbei:

  1. ob ein anerkannter Pflegegrad vorliegt (mind. Pflegegrad 2),
  2. ob der Umzug zur Pflegeerleichterung oder Sicherheit beiträgt,
  3. ob bauliche Änderungen erforderlich sind, um einen barrierefreien Wohnraum zu schaffen.
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Um bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschuss für den Umzug zu stellen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1 Nachgewiesener Pflegegrad

  1. Der Versicherte muss einen gültigen Pflegegrad nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst besitzen.
  2. Ab Pflegegrad 2 steigen die Chancen auf Bewilligung; bei Pflegegrad 4 oder 5 wird der Umzug häufig als dringend medizinisch notwendig anerkannt.

2 Medizinische oder pflegerische Notwendigkeit

  1. Der Umzug muss aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erfolgen, nicht aus rein privaten Motiven.
  2. Beispiele: körperliche Einschränkungen, Pflegedurchführung unmöglich im bisherigen Wohnumfeld, Sicherheitsrisiken (Sturzgefahr, Treppen ohne Geländer).

3 Nachhaltigkeit und Selbstständigkeit

Die neue Wohnung muss nachweislich:

  1. barrierefrei oder barrierearm sein,
  2. langfristig eine pflegerische Erleichterung bringen,
  3. den Erhalt der Selbstständigkeit fördern.

4 Wirtschaftliche Angemessenheit

Die Pflegekasse prüft, ob die beantragten Umzugskosten und Umbaukosten Pflegegrad im Verhältnis zum Ziel stehen – Luxusleistungen oder rein ästhetische Renovierungen sind ausgeschlossen.

1 Vorbereitung

Bevor der Antrag eingereicht wird, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Bedarf prüfen: Ist der Umzug pflegerisch notwendig oder kann die Wohnung angepasst werden?
  2. Pflegeberatung (§7aSGBXI): Lassen Sie sich individuell beraten – viele Pflegekassen verlangen diesen Nachweis.
  3. Kostenvoranschlag anfordern: Holen Sie ein detailliertes Angebot eines Umzugsunternehmens ein, z. B. Butler Umzüge GmbH.

2 Unterlagen zur Antragstellung

Erforderlich sind typischerweise:

  1. Pflegebescheid mit aktuellem Pflegegrad
  2. ärztliche Bescheinigung oder Pflegedienstnachweis
  3. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens (Transport, Arbeitszeit, Lieferkosten)
  4. Fotos oder Grundriss der neuen Wohnung (Nachweis der Barrierefreiheit)
  5. optional: Nachweis über Umbaukosten, falls Wohnraumanpassungen erfolgen

3 Antrag bei der Pflegekasse einreichen

  1. Formaler Antrag: Viele Pflegekassen bieten Online- oder PDF-Formulare im Downloadbereich an.
  2. Formloser Antrag: Falls kein Formular existiert, reicht ein Schreiben mit Betreff „Antrag auf Zuschuss zu Umzugskosten wegen Pflegebedürftigkeit“.
  3. Einreichung: Senden Sie die kompletten Unterlagen an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Bearbeitungszeiten:

  1. In der Regel drei Wochen ohne Gutachten.
  2. Bis zu fünf Wochen, wenn eine zusätzliche Begutachtung erfolgt.

4 Nach Bewilligung

Erst nach schriftlicher Bewilligung darf der Umzug beginnen, um eine Kostenübernahme Pflegekasse Umzugskosten sicherzustellen.

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Unmittelbare Umzugskostenzuschuss

  1. Transportkosten und Montageleistungen
  2. Verpackungsmaterial und Demontage alter Möbel
  3. Fahrtkosten, Lieferkosten und Arbeitszeit
  4. Zuschläge (z. B. bei Überstunden, schweren Möbelstücken)
  5. Kosten für Pflegehilfsmitteltransport
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Wohnungsanpassungskosten

Wenn die neue Wohnung bauliche Veränderungen erfordert:

  1. Installation bodengleicher Dusche
  2. Verbreiterung von Türen
  3. Einbau von Haltegriffen und Aufzügen
  4. Anpassung der Küche für Rollstuhlnutzer

Nebenkosten

  1. Einrichtungsberatung
  2. Aufgaben von Handwerkern im Rahmen der Pflegeunterstützung
  3. Kosten für Entsorgung oder Reinigung alter Räume, sofern pflegebedingt erforderlich

Nicht förderfähige Kosten

  1. Eigenmächtige Renovierungen ohne Pflegebezug
  2. Umzüge aus rein familiären oder beruflichen Gründen
  3. Kosten von Luxusausstattungen (Designerküchen, Deko)
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Die Butler Umzüge GmbH bietet bundesweit Unterstützung für pflegebedürftige und schwerbehinderte Personen. Der barrierefreie Umzugsservice umfasst:

  1. persönliche Beratung zur Antragstellung bei Pflegekassen,
  2. Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge mit allen prüfungsrelevanten Positionen,
  3. Rundum-sorglos-Paket mit Demontage, Transport und Aufbau,
  4. Unterstützung bei wohnraumanpassenden Arbeiten,
  5. rückenschonender Möbeltransport und sichere Einrichtung.

Vorteile der Zusammenarbeit

  1. Erfahrung im Umgang mit Pflegekassen und deren Förderlogik
  2. transparente Preisgestaltung (Liefer- und Fahrtkosten, Zuschläge, MwSt. inkludiert)
  3. online verfügbare Serviceportale zur schnellen Kostenschätzung
  4. Unterstützung bei allen Formularen und Nachweisen

KfW-Bank Zuschüsse

Das Programm [KfW 159 – Altersgerecht Umbauen] unterstützt barrierereduzierte Umbauten mit Zuschüssen oder Krediten. Diese Maßnahmen können gemeinsam mit dem Pflegekassenantrag genutzt werden.

Kommunale Fördermittel

Einige Städte und Landkreise zahlen zusätzliche Zuschüsse für Seniorenwohnanpassung oder barrierefreien Umzug. Diese Kosten können anteilig verrechnet werden.

Sozialhilfeträger (§61SGBXII)

Wenn Eigenmittel fehlen, ist Unterstützung möglich durch den Sozialhilfeträger („Hilfe zur Pflege“) – oft ergänzend zu Pflegekassenleistungen.

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  1. Antrag nach bereits durchgeführtem Umzug.
    Rückwirkende Erstattung wird meist abgelehnt.
  2. Fehlende ärztliche Begründung oder Pflegegutachten.
  3. Unvollständige Kostenvoranschläge.
    Die Pflegekasse verlangt detaillierte Angaben zu Material-, Arbeits- und Fahrtkosten.
  4. Unklare Zweckangabe: Privatmotivierter Umzug wird nicht als Pflegefall akzeptiert.
  5. Unzureichende Barriereplanung in der neuen Wohnung.

Empfehlung: Unterstützung durch professionelle Pflegeberatung und erfahrene Anbieter wie Butler Umzüge GmbH, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Immer mehr Pflegekassen ermöglichen digitale Verfahren:

  1. Online-Formulare auf Kassen-Websites,
  2. Upload von Nachweisen und Kostenvoranschlägen als PDF,
  3. elektronische Signaturen,
  4. Benachrichtigung über Bearbeitungsstatus per E-Mail.

Dies erleichtert die Antragstellung für Pflegebedürftige, spart Zeit und reduziert Papieraufwand. 

FAQ

Wenn der Umzug pflegebedingt notwendig ist und eine Verbesserung des Wohnumfelds erzielt wird.

Bis zu 4.000 € pro Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.000 €.

Transport, Montage, Verpackung, Pflegehilfsmittelinstallation, barrierefreie Umbauten.

Zwischen drei und fünf Wochen, abhängig vom Gutachtenverfahren.

Nur in Ausnahmefällen mit sehr detaillierter medizinischer Begründung.

Pflegeberater, Pflegedienste sowie spezialisierte Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.

Ja, sofern nachgewiesen wird, dass der Umzug pflegebedingt zwingend erforderlich ist.