AusfĂŒhrlicher Ratgeber mit Fokus auf Seniorenumzug
Ein Umzugszuschuss der BKK kann pflegebedĂŒrftigen Senioren eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten.Â
Diese UnterstĂŒtzung wird gewĂ€hrt, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist und zur Erleichterung der hĂ€uslichen Pflege oder zur Ermöglichung einer selbststĂ€ndigen LebensfĂŒhrung beitrĂ€gt.
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Grundlagen des Umzugszuschusses bei der BKK
Der Umzugszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der BKK als Teil der Pflegekasse gemÀà § 40 Abs. 4 SGB XI gewĂ€hrt wird. Er unterstĂŒtzt PflegebedĂŒrftige, die aufgrund eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t oder gesundheitlicher EinschrĂ€nkungen in eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung umziehen mĂŒssen. Die Förderung hilft, die Kosten eines professionell durchgefĂŒhrten Umzugs zu reduzieren.
Wer kann einen Umzugszuschuss beantragen?

- Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die pflegebedĂŒrftig sind und einen anerkannten Pflegegrad besitzen
- Personen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit fĂŒr den Umzug vorliegt, beispielsweise wegen Unfallfolgen, Demenz oder MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnform, die den Anforderungen an die Pflege gerecht wird











