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Günstige Umzugsangebote für Jobcenter-Kunden
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Günstige Umzugsangebote für Jobcenter-Kunden

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Ein Umzug mit Unterstützung des Jobcenters folgt eigenen Spielregeln: Notwendigkeit, vorherige schriftliche Genehmigung und wirtschaftliche Angemessenheit sind die zentralen Kriterien. Wer diese Anforderungen kennt, kann gezielt günstige Umzugsangebote einholen, Kostenvoranschläge vergleichen und Fördermöglichkeiten – etwa für Senioren – optimal nutzen 

Für ältere Menschen kommen zusätzlich Leistungen der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht, sodass ein Seniorenumzug teilweise oder weitgehend finanziert werden kann. Eine detaillierte Umzugsgutliste ist dabei der Schlüssel für transparente Angebote, realistische Preiskalkulationen und die spätere Kostenübernahme durch Jobcenter oder Pflegekasse. 

Jobcenter unterstützen Umzüge, wenn diese nachweislich notwendig sind, etwa zur Aufnahme einer Arbeit, bei unzumutbaren Wohnverhältnissen oder aus gesundheitlichen Gründen. Rechtsgrundlage im Bürgergeldbezug ist vor allem § 22 SGB II, der die Übernahme von Unterkunfts- und Umzugskosten regelt. 

Wesentlich ist die vorherige Zusicherung des Jobcenters: Der Antrag auf Umzugskostenübernahme muss vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags gestellt und bewilligt werden. Ohne diese Zusicherung bleiben Umzugskosten oft Privatsache, selbst wenn der Umzug nachvollziehbar erscheint.

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Damit das Jobcenter Umzugskosten übernimmt, müssen zwei Punkte erfüllt sein: Der Umzug muss notwendig sein, und die Kosten müssen angemessen und wirtschaftlich sein. Notwendigkeit liegt typischerweise vor bei drohender Wohnungslosigkeit, unzumutbaren Wohnverhältnissen (z.B. Schimmel), gesundheitlichen Gründen, Trennung oder Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort.

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Die Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die neue Miete als auch auf die Höhe der Umzugskosten. Die neue Wohnung muss in Größe und Mietkosten den örtlichen Richtwerten entsprechen, und bei den Umzugskosten erwartet das Jobcenter meist mehrere günstige Angebote. 

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Der Umzugsantrag sollte immer schriftlich erfolgen und eine nachvollziehbare Begründung enthalten, warum der Umzug erforderlich ist. Je nach Fall gehören dazu Arbeitsverträge, Einstellungszusagen, ärztliche Atteste, Nachweise über Schimmel oder behördliche Schreiben. Zusätzlich empfiehlt sich ein detaillierter Kostenplan mit Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen oder eine Aufstellung der Kosten bei Eigenumzug (Miettransporter, Helferpauschalen, Verpackungsmaterial). Fristen sind wichtig: Wird der Antrag zu spät gestellt oder der Mietvertrag bereits unterschrieben, kann das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnen.

Bei Umzügen innerhalb desselben Jobcenter-Bezirks bleibt grundsätzlich das bisherige Jobcenter zuständig. Erfolgt ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich, ist in der Regel das neue Jobcenter ab dem Einzug für die laufenden Leistungen und die Prüfung der Angemessenheit der Miete zuständig.

In der Praxis stimmen sich altes und neues Jobcenter häufig ab, etwa wenn es um die Zusicherung der Unterkunftskosten vor dem Umzug geht. Maßgeblich sind dabei die örtlichen Richtlinien zur Angemessenheit, die sich zwischen Landkreisen und Bundesländern unterscheiden können.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Typischerweise können folgende Kostenarten übernommen werden: 

  1. Transportkosten für ein Umzugsunternehmen oder einen Miettransporter
  2. Kosten für Umzugshelfer, wenn keine privaten Helfer verfügbar sind
  3. Materialkosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
  4. Renovierungskosten, in der Regel für Materialien (z.B. Farbe, Tapeten)
  5. Mietkaution als Darlehen
  6. In Ausnahmefällen Maklerkosten und notwendige Erstausstattung mit Möbeln

Die genaue Kostenübernahme hängt von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ab: Eigenumzüge mit Helfern werden häufig bevorzugt, wenn sie deutlich günstiger sind als ein Komplettumzug durch eine Firma.  

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Eine Genehmigung erfolgt in der Regel, wenn: 

  1. eine Arbeitsstelle oder Ausbildung an einem anderen Ort aufgenommen wird
  2. die aktuelle Wohnung unzumutbar ist (z.B. gravierender Schimmelbefall)
  3. gesundheitliche Gründe einen Wohnungswechsel nahelegen
  4. eine Trennung oder Scheidung eine neue Wohnung erforderlich macht
  5. Familienzuwachs mehr Wohnraum erfordert

Neben der Notwendigkeit prüft das Jobcenter, ob der Umzug wirtschaftlich ist, also ob der Wohnungswechsel längerfristig zu niedrigeren oder angemessenen Kosten führt. Ablehnungen erfolgen häufig bei fehlenden Nachweisen, nicht angemessener Miete oder verspäteter Antragstellung.

Bei Umzügen in ein anderes Jobcenter-Gebiet muss geklärt werden, welche Stelle für Zusicherungen und Zahlungen zuständig ist. Praktisch bedeutet das oft, dass das neue Jobcenter die Angemessenheit der künftigen Wohnung bestätigt, während das alte Jobcenter den Übergang begleitet. 

Weil Bearbeitungszeiten variieren, können Verzögerungen bei der Leistungsgewährung auftreten, wenn Unterlagen unvollständig oder Zusicherungen noch nicht erteilt sind. Wer frühzeitig Kontakt zu beiden Jobcentern aufnimmt und alle Nachweise bündelt, reduziert das Risiko von Lücken in der Leistungszahlung.

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Umzugskosten lassen sich durch strukturierte Planung und geschickte Angebotswahl spürbar senken. Sinnvolle Maßnahmen sind:[7]

  1. Einholen von mindestens zwei bis drei schriftlichen Kostenvoranschlägen
  2. Nutzung von Teilservices (z.B. Transport durch Firma, Packen in Eigenleistung)
  3. Einsatz gebrauchter Umzugskartons und günstiger Umzugsmaterialien
  4. Kombination von Familien- oder Freundeshilfe mit professioneller Unterstützung

Jobcenter akzeptieren üblicherweise das wirtschaftlichste Angebot, sofern der Leistungsumfang vergleichbar ist. Eine transparente Aufschlüsselung der Angebote erleichtert die Prüfung und erhöht die Chance auf Bewilligung  

Bezieht der Senior Bürgergeld und ist das Jobcenter zuständig, können zusätzlich Umzugskosten nach SGB II übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und wirtschaftlich ist. In solchen Fällen lohnt sich eine parallele Antragstellung bei Jobcenter und Pflegekasse, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. 

Die Koordination verschiedener Kostenträger (Jobcenter, Pflegekasse, ggf. Sozialhilfe) erfordert eine klare schriftliche Dokumentation und eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung der Kosten. So lässt sich vermeiden, dass Posten doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.

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Eine umfassende Umzugsgutliste ist das zentrale Instrument, um realistische Kostenvoranschläge zu erhalten und eine faire Preiskalkulation zu ermöglichen. In einer solchen Liste werden alle wesentlichen Möbelstücke (z.B. Schränke, Betten, Tische, Elektrogeräte) sowie die Anzahl der Kartons und Besonderheiten (z.B. Klavier, Tresor) erfasst. 

Für Umzugsunternehmen ist die Umzugsgutliste entscheidend, um: 

  1. das notwendige Fahrzeugvolumen zu bestimmen
  2. die Anzahl der benötigten Helfer und deren Einsatzdauer zu planen
  3. den Aufwand für Demontage, Montage und Tragewege einzuschätzen

Je genauer die Liste, desto verlässlicher der Preis – und desto eher akzeptiert das Jobcenter den Kostenvoranschlag als wirtschaftlich. Änderungen im Umzugsvolumen ohne Anpassung der Liste führen dagegen häufig zu Nachberechnungen oder Missverständnissen.

Auch Kostenträger wie Jobcenter und Pflegekassen profitieren von einer umfassenden Umzugsgutliste, weil sie die Nachvollziehbarkeit der Kosten erhöht. Anhand der Liste lässt sich prüfen, ob das Angebot zur Haushaltsgröße und zur angegebenen Wohnsituation passt. 

Zudem können bestimmte Positionen (z.B. aufwändige Spezialtransporte oder überdurchschnittlich viele Kartons) gezielt hinterfragt oder mit Alternativangeboten verglichen werden. Das verringert Rückfragen und beschleunigt die Bewilligung.

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Für Jobcenter-Kunden sollten im Angebot separat ausgewiesen sein: 

  • Transportkosten (Fahrzeug, Kilometer, Zeit)
  • Helferkosten nach Stunden- oder Pauschalsätzen
  • Materialkosten (Kartons, Verpackung)
  • optionale Zusatzleistungen (Renovierung, Entsorgung, Montage)

Für Seniorenumzüge sind darüber hinaus Servicebestandteile wie Ein- und Auspackservice, Koordination mit Angehörigen sowie Unterstützung bei Behördengängen besonders hilfreich. Eine transparente Darstellung erleichtert sowohl den Kunden als auch dem Jobcenter die Prüfung.

FAQ

Nein, das Jobcenter übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug notwendig ist und vorab genehmigt wurde. Außerdem werden nur angemessene und wirtschaftliche Kosten erstattet, oft begrenzt auf das günstigste, vergleichbare Angebot.

In der Regel werden ein schriftlicher Antrag, eine Begründung der Notwendigkeit (z.B. Arbeitsvertrag, ärztliches Attest, Nachweis unzumutbarer Wohnverhältnisse) und Kostenvoranschläge von einem oder mehreren Umzugsunternehmen benötigt. Zusätzlich sollte die neue Wohnung mit Mietangebot und Wohnungsdaten nachgewiesen werden, damit die Angemessenheit geprüft werden kann.

Ja, häufig werden auch Eigenumzüge anerkannt, bei denen das Jobcenter z.B. die Kosten für einen Miettransporter und eine Pauschale für Helfer übernimmt. Voraussetzung ist auch hier die vorherige Genehmigung und ein nachvollziehbarer Kostenplan.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss das neue Jobcenter die Angemessenheit der Miete prüfen und die Kostenübernahme zusichern. Es ist sinnvoll, frühzeitig Kontakt zu beiden Jobcentern aufzunehmen und alle Unterlagen gebündelt einzureichen, um Leistungslücken zu vermeiden.

Ja, pflegebedürftige Senioren mit anerkanntem Pflegegrad können bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einschließlich Umzug in eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung, beantragen. Zusätzlich können bei Bürgergeldbezug Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und genehmigt ist.

Zuschussfähig sind insbesondere Arbeitslöhne der Helfer, Materialkosten (Kartons, Verpackung), Fahrkosten und in begründeten Fällen auch Verdienstausfälle pflegender Angehöriger oder bestimmte Gebühren. Entscheidend ist, dass der Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht und von der Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wurde.

Die Umzugsgutliste bildet die Basis für eine zuverlässige Preiskalkulation, da sie Umfang und Volumen des Hausrats abbildet. Sie ermöglicht Umzugsfirmen eine genaue Planung und hilft Jobcenter und Pflegekasse, die Angemessenheit des Angebots zu beurteilen.

Sinnvoll ist es, mehrere schriftliche Angebote einzuholen, auf eine klare Aufschlüsselung der Leistungen zu achten und Eigenleistungen (z.B. Packen in Eigenregie) einzuplanen. Secondhand-Kartons, flexible Umzugstermine und Kombinationsmodelle (professioneller Transport plus private Helfer) können die Kosten zusätzlich senken.

Wird der Umzug ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters durchgeführt oder der Mietvertrag ohne Zustimmung unterschrieben, kann das Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten ablehnen. In solchen Fällen gelten Transporter, Verpackungsmaterial oder Helferpauschalen in der Regel als private Ausgaben.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Jobcenter und Vollständigkeit der Unterlagen, liegt aber häufig im Bereich einiger Wochen. Wer frühzeitig beantragt, vollständige Nachweise einreicht und auf Rückfragen zügig reagiert, erhöht die Chance auf eine rechtzeitige Entscheidung vor dem Umzugstermin