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Umzugsunternehmen für Krankenkassen
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugsunternehmen für Krankenkassen

  • Umzugsangebote
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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AOK Nordost etc.

Ein Umzug kann viele Gründe haben — berufliche Veränderungen, private Umstände oder eine gesundheitliche Notwendigkeit. Besonders für pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen ist ein Umzug jedoch häufig keine freie Entscheidung, sondern das Ergebnis einer medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit. Barrieren, erhöhte Unfallgefahr oder mangelnde Erreichbarkeit pflegerischer Unterstützung machen ein Wohnungswechsel unausweichlich.

In solchen Fällen besteht häufig ein Anspruch auf Kostenübernahme oder Zuschuss durch die Krankenkasse oder Pflegekasse. Diese übernimmt – nach Antragstellung und Prüfung der Notwendigkeit – teilweise oder vollständig die Umzugskosten.

Die Butler Umzüge GmbH ist auf genau solche Fälle spezialisiert. Sie kennen die Abläufe mit den Krankenkassen, helfen bei der Antragstellung und übernehmen bei Bedarf die Direktabrechnung.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung von Umzugskosten bildet § 40 SGB XI. Nach Absatz 4 können Pflegekassen „Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ finanzieren, wenn damit die selbstständige Lebensführung erleichtert oder eine Pflege erheblich erleichtert wird.

Darunter fällt auch ein Umzug, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist;
  2. der Umzug die Pflege erheblich erleichtert oder erst ermöglicht;
  3. ein medizinischer Grund (z. B. eingeschränkte Mobilität, Rollstuhlbedarf) vorliegt;
  4. der neue Wohnraum eine gesundheitsgerechte Umgebung bietet (z. B. Erdgeschosswohnung, Nähe zu Pflegedienst).
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GesetzParagraphBedeutung
SGB XI§ 40 Abs. 4Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen inkl. Umzug
SGB IX§ 49 ff.Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen
SGB V§ 11 u. 27Leistungen der Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit
Bundesteilhabegesetz (BTHG)§ 90–100Eingliederungshilfen auch bei Umzugsmaßnahmen

Die Zielgruppe für Krankenkassen- oder Pflegekassenumzüge umfasst:

  1. Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5);
  2. Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität;
  3. Senioren, die in eine barrierefreie Wohnung oder Betreuungseinrichtung ziehen müssen;
  4. Rehabilitanden nach Unfall oder Krankenhausaufenthalt, die in eine angepasste Wohnung zurückkehren.
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Zentrales Kriterium: Der Umzug muss medizinisch notwendig sein.
Ein ärztliches Attest oder Gutachten belegt, dass der Umzug die Pflege verbessert, gesundheitliche Risiken reduziert oder die Selbstständigkeit erhält.

Beispiele für anerkannte Gründe:

  1. eingeschränkte Gehfähigkeit oder Rollstuhlabhängigkeit,
  2. Wohnverhältnisse mit Treppen ohne Aufzug,
  3. schlechte Erreichbarkeit von Pflegediensten,
  4. gesundheitliche Verschlechterung infolge ungeeigneter Wohnumgebung,
  5. Sicherheitsaspekte (Sturzgefahr, Isolationsrisiko).

Je nach Pflegegrad variiert die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme:

PflegegradTypische FörderungHinweis
1selten, nur bei zusätzlicher ärztlicher BegründungOft Teilkostenzuschuss
2–3regelmäßig möglichPflegekassen prüft Verbesserungswirkung
4–5sehr häufig genehmigtinsbesondere bei Pflegeheim- oder Reha-Umzügen
  1. Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzugs,
  2. Nachweis des Pflegegrades,
  3. Kostenvoranschlag eines qualifizierten Umzugsunternehmens,
  4. ggf. Grundriss oder Nachweis über die Barrierefreiheit der neuen Wohnung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse/Pflegekasse.
  2. Antrag auf Kostenübernahme bzw. Zuschuss (§ 40 SGB XI).
  3. Begründung: ärztliches Attest + Pflegegutachten.
  4. Angebot (Kostenvoranschlag) des Umzugsunternehmens beifügen.
  5. Einreichung per Post oder digital (z. B. Knappschaft Pflegekasse).
  6. Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MD).
  7. Kostenzusage oder Bewilligung erhalten.
  8. Durchführung des Umzugs mit dokumentierter Rechnung.
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  • Kostenfreie Beratung zum Thema Pflegekassen-Umzug,
  • Erstellung prüffähiger Kostenvoranschläge für Krankenkassen,
  • Direkte Abrechnung mit Pflege- oder Krankenkassen,
  • Fachgerechter Transport und Möbelmontage,
  • Entrümpelung, Entsorgung und Reinigung der alten Wohnung,
  • Unterstützung bei der Antragstellung mit vorgefertigten Formularen,
  • Organisation von Übergangseinlagerungen, falls nötig.

Deutschlandweiter Rundum-Service

Butler Umzüge bietet sowohl lokale als auch überregionale Umzüge an – ideal z. B. bei Pflegeplatzwechsel von Berlin nach Brandenburg, Sachsen oder Bayern.

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In der ersten Phase erfolgt die individuelle Bedarfsanalyse:

  1. Art des Umzugs (Pflegeheim, barrierefrei, Rehaheim).
  2. Umfang des Hausstands.
  3. Barrierefreiheitsanalyse der neuen Wohnung.
  4. Auswahl ergänzender Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Möbelanpassung).

Danach erstellt Butler Umzüge einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß Krankenkassenrichtlinien. Dieser kann direkt für den Antrag verwendet werden. Optional unterstützt das Team beim Ausfüllen des Pflegekassenformulars.

Nach Bewilligung übernimmt Butler alle logistischen Aufgaben:

  1. Verpackungsmaterial wird bereitgestellt,
  2. Möbel werden demontiert, transportiert und aufgebaut,
  3. empfindliche Geräte erhalten Spezialschutz,
  4. alte Wohnung wird auf Wunsch entrümpelt und übergabefertig gereinigt.

Die Butler Umzüge GmbH erstellt für die Krankenkasse eine abrechnungsfähige Leistungsdokumentation und reicht die Rechnung direkt beim Kostenträger ein, sodass der Kunde – so weit wie möglich – entlastet wird.

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI:

  1. bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person,
  2. bei gemeinsamer Pflege mehrerer Personen ggf. kombinierbar,
  3. Leistungen können auch als Sachleistungen (direkte Bezahlung des Unternehmens) erfolgen.
ModellBeschreibung
DirektabrechnungPflegekasse überweist Butler Umzüge direkt.
KostenerstattungPflegebedürftiger zahlt vor und bekommt Erstattung.
Teilkostenübernahme
Pflegekasse zahlt Zuschuss, Rest privat.
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Während bei privaten Umzügen allein die Logistik zählt, steht bei Krankenkassenumzügen die Gesundheit der betroffenen Person im Fokus:

  1. detaillierte Dokumentation,
  2. Koordination mit Ärzten und Pflegediensten,
  3. sensible Handhabung medizinischer Geräte,
  4. Terminflexibilität (z. B. nach Krankenhausentlassung).

Sensible Betreuung älterer Kunden

Das Butler-Team schult seine Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Senioren, Demenzpatienten und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. Respekt, Geduld und Einfühlungsvermögen sind zentrale Unternehmenswerte.

  1. Stressfreie Organisation: Alles aus einer Hand.
  2. Kostentransparenz: Keine versteckten Gebühren, klare Festpreise.
  3. Zeitgewinn: Antrag, Transport und Einrichtung werden koordiniert.
  4. Direkte Abrechnung: Entlastet finanzielle Liquidität der Kunden.
  5. Empathische Betreuung: Besonders wichtig im Senioren- und Pflegebereich.

FAQ

Ja, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist (z. B. wegen Rollstuhlabhängigkeit), können Zuschüsse oder komplette Kostenübernahmen beantragt werden.

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, in Ausnahmefällen mehr, wenn mehrere pflegebedürftige Personen betroffen sind.

Alle gesetzlichen Kassen (AOK, DAK, TK, BARMER, Knappschaft, IKK u. a.) prüfen individuelle Fälle nach SGB XI.

  1. Ärztliches Attest,
  2. Pflegegradbescheid,
  3. Kostenvoranschlag der Umzugsfirma,
  4. ggf. Fotos oder Skizze alter/neuer Wohnung.

Das Team stellt alle Formulare bereit, prüft Ihren Fall kostenlos und erstellt genehmigungsfähige Kostenvoranschläge.

Bei Direktabrechnung meist nicht. Butler reicht Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein.

Ja, bei medizinischer Begründung. Zuschüsse fallen aber geringer aus.

Von Antrag bis Abrechnung ca. 4–6 Wochen, Expresslösungen sind möglich.

Es besteht Widerspruchsrecht. Butler unterstützt beim erneuten Antrag oder Prüfbericht.

Auf Wunsch übernimmt Butler eine Vor-Ort-Prüfung oder fordert Bauunterlagen zur Bestätigung an.

Bei dauerhafter Auswanderung müssen Sie sich von der Krankenkasse abmelden. Zuschüsse gelten dann nur in Ausnahmefällen.

Private Versicherer zahlen individuell nach Vertragslage, oft bei medizinischer Notwendigkeit anteilig mit.

Langjährige Erfahrung in Krankenkassenfällen, Behördenkenntnis, empathische Betreuung und bundesweite Einsatzfähigkeit.

Nein. Die Erstberatung und die Erstellung des Kostenvoranschlags sind kostenlos und unverbindlich.