Umzugskostenübernahme durch das Jugendamt

Die Umzugskostenübernahme durch das Jugendamt ist keine „Standardleistung für jeden Umzug“, sondern knüpft an das Kinder- und Jugendhilferecht nach SGB VIII an. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine andere Jugendhilfeleistung läuft und der Umzug für das Kindeswohl oder die Verselbstständigung eines jungen Menschen erforderlich ist.
Die Kombination aus einer professionellen Umzugsfirma wie Butler Umzüge GmbH und einer Umzugskostenübernahme durch das Jugendamt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Familien in belasteten Lebenslagen oder junge Volljährige im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umziehen müssen.
In solchen Fällen steht nicht der „Luxus-Umzug“, sondern der Schutz des Kindeswohls, die Stabilisierung der Wohnsituation und die pädagogische Perspektive im Vordergrund – gleichzeitig brauchen Betroffene einen verlässlichen, organisatorisch starken Partner für den praktischen Teil des Umzugs.
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Butler Umzüge GmbH – Profil und Leistungen

Butler Umzüge GmbH hat ihren Sitz in Berlin und bietet Umzüge „aller Art“ in Deutschland und Europa an, darunter Familien-, Behörden-, Büro– und Seniorenumzüge. Das Unternehmen versteht sich als Full-Service-Anbieter und deckt neben Transport und Trageleistungen auch ergänzende Dienstleistungen wie Einpackservice, Renovierungsarbeiten, Entrümpelung, Einlagerung und Bereitstellung von Umzugsmaterial ab.
Zu den typischen Servicebausteinen gehören nach eigenen Angaben:
- Kostenlose Besichtigung und Beratung vor Ort durch einen Umzugsberater
- Erstellung eines detaillierten Umzugskostenvoranschlags mit transparenter Preisstruktur
- Gestellung von Umzugshelfern und Fahrzeugen für regionale, bundesweite und internationale Umzüge
- Zusatzleistungen wie Montagearbeiten, Ein- und Auspackservice, Halteverbotszonen, Einlagerung und Malerarbeiten.
Für behördlich finanzierte Umzüge (etwa durch Jobcenter, Sozialamt oder ggf. Jugendamt) ist entscheidend, dass Butler Umzüge reguläre, prüffähige Rechnungen erstellt, sodass Ämter die Kosten nach ihren Richtlinien anerkennen können. Das Unternehmen weist selbst darauf hin, dass unter bestimmten Umständen Ämter oder das Finanzamt Kosten (teilweise) erstatten können, wenn entsprechende Unterlagen vorliegen.











