Grundlagen der Umzugskostenerstattung
Ein Büroumzug ist Umzugskosten sind sämtliche Aufwendungen, die unmittelbar durch einen Umzug entstehen. Dazu gehören nicht nur die Transportkosten für Möbel und Hausrat, sondern auch Nebenkosten und besondere Auslagen, zum Beispiel:
- Speditions- oder Transportkosten (inkl. Verpackungsmaterial)
- Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen oder den Umzugstag
- Doppelte Mietzahlungen oder Mietentschädigung
- Maklergebühren
- Schul- oder Nachhilfekosten für Kinder infolge eines Schulwechsels
- Verwaltungsgebühren (z. B. Ummeldung, neue Kfz-Zulassung)
Diese Kostenarten werden je nach Anspruchsgrundlage unterschiedlich behandelt – entweder steuerlich absetzbar oder als direkte Erstattung durch einen Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn.
Jetzt Angebot sichern
Berufliche und private Umzüge – rechtlicher Unterschied

Grundsätzlich unterscheidet man:
- Privat veranlasste Umzüge: z. B. Familienzuwachs oder Wohnortwechsel aus persönlichen Gründen. Diese können teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden, aber ohne speziellen Erstattungsanspruch.
- Beruflich veranlasste Umzüge: z. B. Aufnahme einer neuen Arbeit, Versetzung an einen anderen Ort, Verkürzung des Arbeitswegs um mehr als eine Stunde täglich oder dienstliche Umsetzung durch den Arbeitgeber. Nur diese begründen einen Anspruch auf steuerfreie Erstattung oder Werbungskostenabzug.
Insbesondere bei beruflicher Veranlassung gelten Sonderregeln nach § 3 Nr. 16 EStG sowie nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) für öffentlich Beschäftigte.














