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Krankenkasse Umzug

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Notwendiger Umzug: Krankenkasse oder Pflegekasse – wer gewährt den Zuschuss?

Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, damit ein Zuschuss der Krankenkasse für den Umzug gewährt wird?

Ganz so einfach ist das nicht, denn Krankenkasse und Pflegekasse arbeiten oft Hand in Hand und wenn Sie etwa pflegebedürftig sind, kommt die Pflegekasse als Träger für die Umzugskosten auf. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe.

Bestenfalls liegen Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon verschiedene Angebote von Umzugsfirmen vor.

Damit die Kostenübernahme bewilligt wird, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben einen Pflegegrad 1 bis 3.
  • Sie sind berufsunfähig oder bereits im Ruhestand.
  • Ihre Wohnung kann nicht an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
  • Sie können den Umzug nicht selbst durchführen.

Die Umzugshilfe soll Ihnen das Leben erleichtern. So werden beispielsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die einen Umzug notwendig machen, ergriffen, wenn Sie aus einer 2-etagigen in eine barrierefreie Wohnung ziehen müssen, weil Sie keine Treppen mehr steigen können. 

Selbst Pflegegrad 1 ist bereits ausreichend, um einen Zuschuss für den Umzug als schwerbehinderte Person in voller Höhe von 4.000 Euro zu erhalten.

Die Krankenkasse darf die gewünschte Wohnung jedoch vorher überprüfen.

Wird Ihr Wohnungswechsel bewilligt, legt sie individuell fest, welche Leistungen gewährt werden. Seien es Beratungskosten, Aufwendungen für Umzugsmaterial, Kosten für Umzugshelfer, Gebühren für die Einrichtung einer Halteverbotszone oder Ähnliches.

Damit variiert auch die am Ende ausgezahlte Summe, die meist direkt an das beauftragte Umzugsunternehmen überwiesen wird.

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Hausarzt wechseln bei Umzug

In der Regel bleiben Menschen bei dem Arzt, den sie einmal gewählt haben. Schließlich kennen sie ihn seit Jahren und vertrauen ihm. Es sei denn, sie sind mit der Behandlung unzufrieden oder finden den Arzt unsympathisch

Grundsätzlich können Sie Ihren Hausarzt in Deutschland frei wählen. Jedoch kann es schwierig sein, einen Arzt zu finden, der noch neue Patienten aufnimmt und dem sie genauso vertrauen.

Ziehen Sie in eine andere Stadt und haben keine Möglichkeit, Ihren alten Arzt auch zukünftig bei Beschwerden zu konsultieren, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Hausarzt zu wechseln.

Um einen guten Arzt zu finden, fragen Sie am besten in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen. Oder Sie suchen über die „Weiße Liste“ der Bertelsmann-Stiftung oder über die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Arzt in Ihrer Region.

Haben Sie einen neuen Hausarzt gefunden, ist es wichtig, dass er alle nötigen Informationen erhält – seien es Angaben über Medikamente, Unverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen. Im Idealfall bekommt er eine Kopie Ihrer Krankenakte. So ist gewährleistet, dass Sie weiterhin richtig behandelt werden.
Denken Sie daran, dass bei Ihrer Krankenkasse die neue Adresse nicht automatisch bekannt wird. Sie müssen sie darüber informieren. Ob Sie das online, telefonisch oder schriftlich tun, bleibt Ihnen überlassen.

Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen wegen Umzug ins Ausland

Verlassen Sie Deutschland, sind Sie verpflichtet, Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Sie schließen dann entsprechend eine Auslandskrankenversicherung ab. Entscheidend dafür ist Ihr Wohnsitz und nicht Ihre Staatsangehörigkeit.

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Wen muss ich bei einem Umzug informieren?

Bei einem Domizilwechsel gibt es allerhand zu beachten. Vor allem müssen Sie daran denken, neben Ihrem Vermieter sowie Ihrer Familie, Freunden, Bekannten und Ihrem Arbeitgeber auch alle wichtigen Institutionen über Ihren Umzug zu informieren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • Telefon- und Internetanbieter
  • Banken
  • Versicherungen
  • Finanzamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Kindergarten, Schule
  • Gebühreneinzugszentrale
  • Vereine, Mitgliedschaften
  • Zeitungsverlage
  • Online-Dienstleister

Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden. Und bei der Deutschen Post stellen Sie am besten vor Ihrem Umzug einen Nachsendeantrag, damit Sie auch weiterhin alle Sendungen zugestellt bekommen.

Doch was ist, wenn eine selbstständige Lebensführung nicht mehr möglich ist? Sind Sie pflegebedürftig, aber eine häusliche Pflege kann nicht realisiert werden, ist ein Umzug in eine Senioreneinrichtung unvermeidbar. 

Da ebenfalls eine Meldepflicht bei einem Umzug ins Pflegeheim besteht, können Sie die Ummeldung mithilfe eines Angehörigen vornehmen oder Sie stellen eine Vollmacht aus und geben Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem wird eine schriftliche Bestätigung des Pflegeheims über den Einzug benötigt. Alternativ übernimmt Ihr Betreuer oder die Einrichtungsleitung die Ummeldung.

FAQ

Ja, es ist wichtig, Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug zu informieren. Die Krankenkasse benötigt Ihre aktuelle Adresse, um Ihnen wichtige Unterlagen, wie Briefe oder Abrechnungen, zusenden zu können. Eine rechtzeitige Mitteilung hilft, Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.

In der Regel können Sie Ihre neue Adresse bequem online über das Kundenportal Ihrer Krankenkasse aktualisieren. Alternativ können Sie die Änderung telefonisch, per Post oder persönlich in einer Geschäftsstelle mitteilen. Manche Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit an, die Adressänderung per E-Mail zu übermitteln.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, jedoch sollten Sie Ihre Krankenkasse so schnell wie möglich nach dem Umzug informieren. Eine zeitnahe Meldung stellt sicher, dass alle Unterlagen an die richtige Adresse gesendet werden und keine wichtigen Informationen verloren gehen.

Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihre Krankenkasse auch nach einem Umzug in eine andere Stadt behalten. Allerdings gibt es regionale Krankenkassen, die nur in bestimmten Bundesländern tätig sind. Falls Sie zu einer solchen Krankenkasse gehören und in ein anderes Bundesland ziehen, müssen Sie möglicherweise die Krankenkasse wechseln.

Wenn Sie ins Ausland ziehen und weiterhin in Deutschland versichert bleiben möchten, hängt dies von Ihrer individuellen Situation ab. Beispielsweise können Studierende oder Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, unter bestimmten Bedingungen weiterhin in Deutschland gesetzlich versichert bleiben. Es ist ratsam, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.

Ja, ein Umzug kann eine Gelegenheit sein, Ihre Krankenkasse zu wechseln. Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Krankenkasse unzufrieden sind oder eine andere Kasse bessere Leistungen bietet, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfristen und prüfen Sie, ob ein Wechsel für Ihre Bedürfnisse sinnvoll ist.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich in erster Linie nach Ihrem Einkommen und nicht nach Ihrem Wohnort. Bei privaten Krankenversicherungen kann es jedoch sein, dass sich die Beiträge je nach Region unterscheiden. Es ist ratsam, dies mit Ihrer Versicherung zu klären.

In der Regel benötigen Sie keine speziellen Dokumente für die Adressänderung. Es reicht meist aus, Ihre neue Adresse mitzuteilen und gegebenenfalls Ihre Versichertennummer anzugeben. Einige Krankenkassen könnten jedoch zusätzliche Nachweise verlangen, wie z. B. eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Wenn Sie Ihre Adresse nicht rechtzeitig ändern, riskieren Sie, wichtige Informationen oder Dokumente Ihrer Krankenkasse nicht rechtzeitig zu erhalten. Dies könnte beispielsweise zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen oder Abrechnungen führen.

Die grundlegenden Anforderungen zur Adressänderung sind bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen ähnlich. Allerdings können bei privaten Versicherungen zusätzliche Regelungen gelten, insbesondere wenn es um Tarife und regionale Unterschiede geht. Es empfiehlt sich, direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen.

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post sorgt dafür, dass Ihre Post an die neue Adresse weitergeleitet wird. Dies ersetzt jedoch nicht die Pflicht, Ihre Adresse direkt bei der Krankenkasse zu aktualisieren. Ein Nachsendeauftrag ist nur eine Übergangslösung und sollte nicht als dauerhafte Alternative betrachtet werden.

Wenn Sie mit Ihrer Familie umziehen und diese ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse mitversichert ist (z. B. im Rahmen der Familienversicherung), sollten Sie sicherstellen, dass die Adressänderung für alle Familienmitglieder vorgenommen wird. Teilen Sie der Krankenkasse auch mit, ob sich weitere relevante Daten geändert haben (z. B. Telefonnummern).

Ja, viele gesetzliche und private Krankenkassen bieten mittlerweile die Möglichkeit an, einen Wechsel online zu beantragen. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Kassen über den genauen Ablauf und die benötigten Unterlagen.

Studierende sollten ihre Krankenkasse ebenfalls rechtzeitig über einen Umzug informieren. Falls Sie an eine andere Universität wechseln oder ins Ausland gehen, kann es zusätzliche Regelungen geben. Klären Sie dies am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung.