Umzugskostenbeihilfe bei AOK Hessen

Ein Umzug mit Pflegegrad stellt viele Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen.
Neben den organisatorischen und gesundheitlichen Aspekten kommt die Frage auf, wie die Umzugskosten finanziell bewältigt werden können.
Die AOK Hessen und andere Pflegekassen bieten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzug, der die finanzielle Belastung reduziert.
Der Antrag auf Umzugszuschuss bei AOK Hessen bei Pflegegrad
ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Belastungen eines barrierefreien Wohnungswechsels zu reduzieren. Durch sorgfältige Planung, Nutzung spezialisierter Umzugsservices
und umfassende Antragstellung sichern Sie eine reibungslose Abwicklung und können stressfrei und günstig umziehen.
Nutzen Sie die Erfahrung von Butler Umzüge GmbH, um Ihre Umzugskosten zu optimieren und sich rechtzeitig die finanzielle Unterstützung zu sichern. So gewährleisten Sie einen seniorengerechten Umzug mit optimaler Versorgung und Lebensqualität.
Jetzt Angebot sichernRechtliche Grundlagen der Umzugskostenübernahme bei Pflegegrad
Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegeversicherung basiert auf § 40 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch). Demnach haben Pflegebedürftige und deren Angehörige Anspruch auf finanzielle Unterstützung für einen Umzug, wenn dieser aus medizinischen oder pflegebedingten Gründen erforderlich ist.
- Der Umzug muss zur Verbesserung der Pflege- und Lebenssituation beitragen (z.B. in eine barrierefreie Wohnung oder betreutes Wohnen).
- Umzugskosten werden meist anteilig oder komplett von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist.
- Die Krankenkasse kann in bestimmten Fällen ergänzend beteiligt sein, je nach Art der Umbaumaßnahmen und Leistungen.
Die AOK Hessen als regionale Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige in Hessen mit entsprechenden Zuschüssen, die individuell beantragt werden müssen.













