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Antrag auf Umzugszuschuss AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag auf Umzugszuschuss AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

  • Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
seal butler umzug

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.
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Ein Umzug ist gerade für pflegebedürftige Menschen oft keine freiwillige Entscheidung. Steigende Hürden im bisherigen Wohnumfeld, fehlende Barrierefreiheit oder der Wunsch nach betreutem Wohnen machen eine Veränderung manchmal unvermeidlich. 

Die Pflegekassen, insbesondere die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, bieten für solche Fälle gezielte finanzielle Unterstützung durch den Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen AOK Antrag. 

Der Antrag auf Umzugskostenbeihilfe Pflegekasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bildet die Grundlage für ein würdiges, sicheres und barrierefreies Wohnen im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.

Die Förderung deckt viele Umzugs- und Adaptionskosten ab – Voraussetzung ist eine lückenlose und nachvollziehbare Antragstellung auf Basis aktueller Formulare und erstklassiger Kostenvoranschläge von spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH

Die Kombination verschiedener Zuschüsse (Umzug, Badumbau, Rampen) ist möglich, sollte aber im Rahmen des Höchstbetrags genau kalkuliert werden.

Die frühzeitige Vorbereitung, professionelle Unterstützung und vollständige Dokumentation sind ausschlaggebend für eine problemlose Bewilligung und schnelle Auszahlung des Zuschusses.

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1 Vorbereitung

  1. Kostenvoranschlag bei Butler Umzüge GmbH einholen.
  2. Ärztliches Attest/Begründung vom Hausarzt oder Pflegedienst besorgen.
  3. Pflegegradbescheid bereithalten.
  4. Wohnumfeldverbesserung Antrag pdf AOK herunterladen oder formlos verfassen.

2 Einreichung

  1. Postalisch: An die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland senden.
  2. Per Fax oder als PDF via E-Mail einreichen.
  3. Persönlich: In der Geschäftsstelle abgeben.

3 Vorlagentext Antrag

[„Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für die Übernahme der Umzugskosten sowie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß SGB XI § 40.
Umzug in barrierefreie Wohnung/seniorengerechte Wohnform/Nähe zu Angehörigen.

Versichertennummer: Nummer

Pflegegrad: [Pflegegrad]
Umzugsdatum: [Datum]
Begründung: Der Umzug ist zur Verbesserung der Versorgung und Selbstständigkeit erforderlich.“]

4 Wichtig für den Antrag

  1. Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK muss vor Umzug erfolgen.
  2. Alle Nachweise vollständig einreichen.
  3. Rückfragen der Pflegekasse zeitnah beantworten.
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  1. Pflegebedürftige stehen vor großen Herausforderungen beim Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder in betreutes Wohnen.
  2. Die Pflegeversicherung kann Zuschüsse für Umzugskosten und bauliche Anpassungen bieten – Grundlage ist der Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK oder der Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse.
  3. Fachunternehmen wie Butler Umzüge GmbH sorgen für die erforderlichen Unterlagen und eine reibungslose Umsetzung.
  1. Anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5).
  2. Notwendigkeit des Umzugs (barrierefreies Wohnen, Nähe zu Angehörigen, seniorengerechte Wohnung).
  3. Ärztliches Attest oder pflegerische Begründung.
  4. Antragstellung vor dem Umzug bei der Pflegekasse.
  5. Vollständige Unterlagen:
    • Formloser Antrag oder das Formular „Wohnumfeldverbesserung Antrag pdf AOK“
    • Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH oder einem anderen zertifizierten Umzugsunternehmen
    • Pflegegradbescheid
    • – Skizzen und Pläne bei baulichen Maßnahmen.
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  1. Maximal 4.180 EUR je Maßnahme und pflegebedürftiger Person, unabhängig von Pflegegrad.
  2. Kombination mehrerer Maßnahmen möglich – z. B. Umzug + Badumbau („AOK Zuschuss Badumbau Antrag“, „AOK Zuschuss Badumbau pflegestufe 2“).
  3. Kosten für Umzugsunternehmen (inklusive Packservice und Möbelmontage), bauliche Veränderungen (Badumbauten, Rampen, Türverbreiterungen) und eventuell weitere Dienstleistungen werden übernommen.
  4. Bei Unklarheiten mehrere Angebote/Kostenvoranschläge einholen.

Spezialisierte Leistungen

  1. Individuelle Umzugsplanung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad – von Umzugskostenkalkulation bis Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen AOK Umzug.
  2. Rechtssichere Kostenvoranschläge, passende für den Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK und den Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse.
  3. Bundesweite Serviceabdeckung, spezielle Teams für Pflegeumzüge.
  4. Unterstützung bei Dokumentation, Fristen und Kontakten zur Pflegekasse.

Serviceablauf

  1. Digitale Wohnungsaufnahme und Angebotserstellung.
  2. Organisation von medizinisch notwendigem Transport (Hilfsmittel, Rollstühle).
  3. Beratung zur Optimierung der Kosten und zur Nutzung der maximalen Zuschusshöhe.
  4. Abwicklung mit der Pflegekasse direkt möglich (Abtretungserklärung).
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Ausgangslage

Herr M., 80 Jahre, Pflegegrad 2, zieht nach einer Verschlechterung seiner Mobilität in eine seniorengerechte, barrierefreie Wohnung. Er nutzt den Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK und beantragt einen Zuschuss für Umzug und Badumbau.

Antragstellung

  1. Formloser Antrag (alternativ das offizielle AOK-Formular)
  2. Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH
  3. Ärztliches Attest, Pflegegradbescheid
  4. Skizzen für den geplanten Badumbau

Verlauf

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland prüft die Unterlagen, bewilligt nach ca. 4 Wochen den Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse und zahlt die Förderung direkt an Herr M. oder Butler Umzüge GmbH aus (je nach Abtretung).

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  1. Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK immer vor dem Umzug stellen.
  2. Alle Nachweise im Original oder als bestätigte Kopie beilegen.
  3. Bei Unsicherheit Butler Umzüge GmbH oder den Pflegestützpunkt kontakten.
  4. Mehrere Angebote einholen, falls die Pflegekasse Zweifel an den Kosten hat.
  5. Rechtzeitig abklären, ob eine Kombinationsförderung (z. B. Umzug plus Badumbau) sinnvoll ist.
  6. Fristen beachten: Nachträglich eingereichte Anträge werden meist abgelehnt.

FAQ

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, sofern der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig und als wohnumfeldverbessernde Maßnahme zur Verbesserung der Versorgung erfolgt.

Die Basis bildet das Sozialgesetzbuch XI (§ 40), das Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vorsieht. Der Antrag erfolgt über die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

  1. Pflegegrad-Nachweis
  2. Ärztliches Attest oder pflegerische Begründung
  3. Antragstellung vor dem Umzug
  4. Vollständige Unterlagen: Formular oder formloser Antrag, Kostenvoranschlag, Pflegegradbescheid, ggf. Pläne bei Umbauten („Wohnumfeldverbesserung Antrag pdf AOK“).

Der Antrag kann postalisch, per Fax, als PDF/E-Mail oder persönlich in einer Geschäftsstelle der AOK eingereicht werden. Die Formulare sind online verfügbar, die regionale AOK ist nach Postleitzahl zuständig.

Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder Ablehnung. Alle erforderlichen Nachweise müssen vollständig eingereicht werden.

Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder Ablehnung. Alle erforderlichen Nachweise müssen vollständig eingereicht werden.

  1. Umzugskosten (Möbeltransport, Packservice, Montage)
  2. Badumbau
  3. Rampenbau und Türverbreiterungen
  4. Seniorengerechte Anpassungen und Umzug zu Angehörigen.

Nein, der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse der AOK eingereicht sein.

In der Regel wird der Antrag innerhalb weniger Wochen bearbeitet, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.

Ja, Butler Umzüge unterstützt bei der Angebotserstellung, Dokumentation und Einhaltung von Fristen. Das erleichtert den Ablauf und die Kommunikation mit der Pflegekasse.

Ja, Zuschüsse können für verschiedene Maßnahmen kombiniert werden (z. B. Umzug und Badumbau), solange die Gesamtsumme von 4.180 EUR nicht überschritten wird.

  1. Fehlendes Attest oder Nachweise
  2. Antragstellung nach erfolgtem Umzug
  3. Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Kosten/Unterlagen
  4. Überhöhte oder unangemessene Kostenangaben.

Die Auszahlung erfolgt entweder direkt an die versicherte Person oder per Abtretungserklärung an das Umzugsunternehmen.

Ja, wenn die Notwendigkeit zur Wohnumfeldverbesserung nachgewiesen wird.

  1. Antrag frühzeitig und mit vollständigen Unterlagen stellen
  2. Gut begründete medizinische/pflegerische Notwendigkeit nachweisen
  3. Mehrere seriöse Angebote/Kostenvoranschläge einreichen (z. B. Butler Umzüge GmbH).