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Antrag auf Umzugskostenbeihilfe AOK Sachsen-Anhalt
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag auf Umzugskostenbeihilfe AOK Sachsen-Anhalt

  • Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
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AOK Nordost etc.
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Ein barrierefreier Wohnungswechsel ist für viele pflegebedürftige Menschen ein notwendiger Schritt, um weiterhin selbstbestimmt und sicher leben zu können.

Der demografische Wandel und die steigende Zahl von Menschen mit Pflegegrad führen dazu, dass immer mehr Senioren und Angehörige sich über die Kostenübernahme ihrer Pflegekasse informieren.

Besonders häufig betrifft dies die AOK Sachsen-Anhalt, die als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen zahlreiche Leistungen im Bereich der Pflegekasse-Umzugshilfe anbietet.

Ein seniorengerechter Umzug stellt jedoch hohe Anforderungen an Planung, Organisation und Logistik. Medizinische Hilfsmittel, Pflegebetten und barrierefreie Einrichtungskonzepte müssen berücksichtigt, emotionale Belastungen gemindert und finanzielle Fragen geklärt werden. 

Hier unterstützt die Butler Umzüge GmbH als erfahrener und spezialisierter Dienstleister für pflegebedürftige Umzüge in ganz Deutschland.

Die Kombination aus Kompetenz, Empathie und Erfahrung macht Butler Umzüge zu einem der führenden Dienstleister im Bereich Pflegegrad-Umzugskosten und barrierefreier Wohnungswechsel.

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Die Butler Umzüge GmbH hat sich bundesweit auf seniorengerechte Umzüge und Umzüge für Menschen mit Pflegegrad spezialisiert. Das Unternehmen bietet individuelle Betreuung, einen umfassenden Rundum-sorglos-Service sowie direkte Unterstützung bei der Beantragung der Umzugskostenübernahme durch die Pflegekasse.

Zu den zentralen Schwerpunkten zählen:

  1. Beratung zur Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkassen
  2. Organisation barrierefreier Wohnungswechsel
  3. Sicherer Transport medizinischer Geräte und Pflegehilfsmittel
  4. Möbelmontage, Entrümpelung und Nachbetreuung
  5. Unterstützung bei Antragsformularen für die Pflegekasse Umzugshilfe

Butler Umzüge garantiert bundesweite Verfügbarkeit – mit geschultem Fachpersonal und eigener Logistikflotte, die speziell auf pflegebedürftige Umzüge ausgerichtet ist.Butler Umzüge garantiert bundesweite Verfügbarkeit – mit geschultem Fachpersonal und eigener Logistikflotte, die speziell auf pflegebedürftige Umzüge ausgerichtet ist.

Die Grundlage bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), das die Leistungen der Pflegeversicherung regelt. Nach § 40 Abs. 1 und 4 SGB XI können Pflegekassen finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn bauliche Maßnahmen oder Änderungen der Wohnsituation erforderlich sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern. Dazu zählen auch barrierefreie Wohnungswechsel, wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Pflegebedarf stehen.

In Verbindung mit § 14 und § 15 SGB XI, die den Pflegegrad und die Pflegebedürftigkeit definieren, kann eine Umzugskostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen, wenn:

  1. die bisherige Wohnung die Pflege erheblich erschwert oder gefährdet,
  2. eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung die Pflegebedingungen verbessert,
  3. ärztliche oder pflegerische Empfehlungen vorliegen,
  4. die Pflegekasse vor Beginn des Umzugs informiert und der Antrag genehmigt wurde.

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet pflegebedürftigen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Zuschusszahlung zu den Umzugskosten zu beantragen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Pflegegrades (1–5). In der Regel wird eine anteilige oder vollständige Kostenerstattung gewährt, wenn der Umzug aus gesundheitlich begründeten Pflegeaspekten erfolgt.

Grundlage der Entscheidung ist ein individueller Antrag, zu dem Nachweise über Notwendigkeit, Kostenvoranschläge und Belege über die Durchführung gehören.

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Ein Umzug ist pflegerelevant, wenn er dazu dient:

  1. Barrieren zu vermeiden (z. B. Treppen, enge Türen, fehlende Aufzüge),
  2. die Pflege zu erleichtern,
  3. eine häusliche oder ambulante Pflege sicherzustellen,
  4. den Zugang zu Pflege- oder Betreuungsleistungen zu sichern.

Beispiele:

  1. Ein Senior mit Pflegegrad 3 zieht in eine barrierefreie Wohnung mit bodengleicher Dusche.
  2. Eine pflegebedürftige Person zieht in eine Einrichtung des betreuten Wohnens mit angeschlossenem Pflegedienst.
  3. Der Umzug erfolgt wegen eines ärztlich empfohlenen Wohnortwechsels näher zu Angehörigen oder Pflegepersonal.
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Für den Antrag an die AOK Sachsen-Anhalt oder eine andere Pflegekasse gelten folgende Schritte:

  1. Informationsgespräch bei der Pflegekasse (telefonisch oder persönlich)
  2. Schriftlicher Antrag mit Begründung und Nachweisen (Pflegegrad, ärztliches Attest)
  3. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  4. Vorherige Genehmigung abwarten, bevor der Umzug stattfindet
  5. Einreichung der Originalrechnung zur Auszahlung des Zuschusses

Butler Umzüge unterstützt Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare und erstellt detaillierte Kostenvoranschläge, die den Anforderungen der Pflegekassen entsprechen.

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1 Berücksichtigung von sensorischen und motorischen Einschränkungen

Der pflegebedürftige Umzug erfordert ein besonderes Maß an Sensibilität. Bewegungs- oder Sehbeeinträchtigungen beeinflussen die Organisation erheblich. Butler Umzüge setzt hier auf geschultes Fachpersonal, das Sicherheit, Ruhe und Empathie gewährleistet.

2 Medizinische Geräte und Pflegehilfsmittel

Viele Betroffene besitzen spezielle Geräte wie Pflegebetten, Rollstühle, Sauerstoffgeräte oder Lifter. Diese müssen fachgerecht demontiert, transportiert und wieder installiert werden, um Pflegeunterbrechungen zu vermeiden.

3 Psychische Belastungen beim Umzug

Neben der körperlichen Herausforderung stellt ein Umzug im Pflegealter oft auch eine emotionale Umstellung dar. Butler Umzüge legt Wert auf respektvolle Kommunikation, transparente Abläufe und persönliche Begleitung, um Stress zu reduzieren.

Butler Umzüge bietet einen Rundum-sorglos-Umzugsservice für pflegebedürftige Menschen. Zu den Leistungsbausteinen zählen:

  1. Individuelle Beratung und Umzugsplanung
  2. Bedarfsgerechte Verpackung und Transport
  3. Demontage und Montage von Möbeln und Pflegeausstattung
  4. Entsorgung und Entrümpelung alter Möbel
  5. Koordination mit Pflegekassen, Ärzten und Sozialdiensten
  6. Unterstützung beim Antrag auf Umzugskostenbeihilfe

Integration medizinischer Hilfsmittel

Der richtige Umgang mit medizinischen Geräten erfordert Erfahrung. 

Butler Umzüge achtet darauf, dass alle Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren unversehrt transportiert werden und im neuen Zuhause sofort einsatzfähig sind.Dies gewährleistet, dass der gesamte Ablauf den Anforderungen der Pflegekasse und Pflegeversicherung entspricht.

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Erforderliche Dokumente

Für den Antrag auf Umzugskostenübernahme benötigen Pflegebedürftige folgende Unterlagen:

  1. Aktueller Pflegegradbescheid
  2. Ärztliches Gutachten (Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Umzugs)
  3. Schriftliche Begründung des Umzugsgrundes
  4. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens
  5. Mietvertrag oder Nachweis der neuen Wohnsituation (z. B. betreutes Wohnen)

Ablauf und Fristen

Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Pflegekasse 2 bis 4 Wochen. Nach dem Umzug ist die Originalrechnung einzureichen, um die Auszahlung der bewilligten Mittel zu veranlassen. 

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Beratungs- und Servicekompetenz

Butler Umzüge ist strategischer Partner zahlreicher Pflegeeinrichtungen und Kommunen. Das Unternehmen bietet individuelle Beratung zu allen Aspekten eines pflegegerechten Wohnungswechsels, von der Antragstellung bis zur Nachbetreuung.

Prozessoptimierung bei Anträgen

Ein großer Vorteil für Kunden der Butler Umzüge GmbH ist die Antragsunterstützung. Das Unternehmen erstellt pflegekassenkonforme Kostenvoranschläge, prüft Formulare und hilft, Fristen einzuhalten – ein entscheidender Faktor für die Bewilligung der Pflegekasse Umzugshilfe.

  1. Erste Voraussetzung ist immer ein anerkannter Pflegegrad.
  2. Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt werden.
  3. Bewilligte Zuschüsse orientieren sich an der individuellen Situation.
  4. Relevante Paragraphen: § 40 Abs. 4 SGB XI, § 14, § 15 SGB XI.
  5. Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann Widerspruch eingelegt werden.

FAQ

Je nach Situation und Pflegegrad liegt der Zuschuss meist zwischen 1.000 € und 4.180 €, orientiert an § 40 Abs. 4 SGB XI.

Kosten für Transport, Möbelmontage und notwendige Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit dem Umzug.

Wenn er der Verbesserung der Pflegesituation dient oder die Pflege im bisherigen Umfeld nicht mehr möglich ist.

Pflegeberater der AOK Sachsen-Anhalt oder spezialisierte Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH.

Ja, eine Kombination aus Pflegekasse, Rentenversicherung oder Sozialamt ist möglich.