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Antrag auf Umzugszuschuss durch die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag auf Umzugszuschuss SBK

  • Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
seal butler umzug

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

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Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Der Umzugszuschuss der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse ist eine wertvolle Hilfe, wenn aufgrund von Pflegebedürftigkeit ein Wohnungswechsel oder Anpassungen erforderlich werden. Er ermöglicht pflegegerechtes Wohnen, stärkt die Selbstständigkeit und entlastet Angehörige.

Eine rechtzeitige Antragstellung, vollständige Nachweise und die Unterstützung erfahrener Partner wie Butler Umzüge garantieren einen reibungslosen Ablauf.

Die SBK hilft hier mit einem gezielten Zuschuss, der individuell beantragt werden kann und im Einzelfall bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person beträgt.Ein barrierefreies Zuhause bedeutet Sicherheit, Selbstständigkeit und Würde – und genau darum geht es bei dieser Förderung. Die Kooperation mit Spezialanbietern wie Butler Umzüge GmbH gewährleistet für Betroffene und Angehörige eine sorgenfreie und professionelle Umsetzung. Die Umzugshilfe der IKK classic unterstützt mit finanziellen Zuschüssen, um die Kosten zu reduzieren und ein sicheres, komfortables Wohnen im neuen Zuhause zu ermöglichen.

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Butler Umzüge ermöglicht Betroffenen:

  1. einen stressfreien, professionell organisierten Umzug,
  2. persönliche Projektbegleitung vom Erstgespräch bis zur Kostenerstattung,
  3. enge Kooperation mit Pflegekassen,
  4. transparente Rechnungsstellung mit förderungsfähigen Positionen,
  5. bundesweiten Service – einschließlich kleiner Umzüge und Pflege-WG-Einrichtungen.

Dank Erfahrung im Umgang mit Pflegekassen und gesetzlichen Vorgaben werden Anträge korrekt vorbereitet und Nachweise effizient eingereicht.

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung verfolgt das Ziel, die häusliche Pflege zu sichern, zu erleichtern und die Selbstständigkeit der versicherten Person zu fördern oder wiederherzustellen.

Er gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse der SBK), nicht der Krankenversicherung. Damit soll das selbstbestimmte Wohnen so lange wie möglich gewährleistet werden.

Typische Gründe für eine Antragstellung:

  1. Die bisherige Wohnung ist für die Pflege nicht geeignet (Treppen, kein Aufzug, beengte Räume).
  2. Eine Anpassung (z. B. Einbau eines Liftes) ist baulich oder finanziell nicht möglich.
  3. Der Umzug in eine neue Wohnung ermöglicht Barrierefreiheit oder Nähe zu pflegenden Angehörigen.
  4. Der Wohnungswechsel vermeidet die Übersiedlung in ein Heim.

So trägt die SBK zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen bei – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die betreuenden Angehörigen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Um einen Zuschuss von der SBK zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Es liegt ein Pflegegrad (1–5) vor.
  2. Die Maßnahme ist notwendig, geeignet und angemessen.
  3. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  4. Es gibt keine andere vorrangige Kostenerstattung.
  5. Es liegt eine ärztliche oder pflegefachliche Begründung der Notwendigkeit vor.

Ein besonderer Fokus liegt auf dem pflegefachlichen Nutzen. Die SBK prüft im Einzelfall, ob der Umzug oder die Maßnahme objektiv zur Verbesserung der Pflege beiträgt oder den häuslichen Alltag spürbar erleichtert.

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Schritt 1: Beratung und Erstkontakt

Vor Antragstellung empfiehlt die SBK die Kontaktaufnahme mit der Pflegeberaterin oder dem Pflegeberater der Kasse.
Sie helfen bei:

  1. der Einschätzung, ob ein Umzug förderfähig ist,
  2. der Prüfung vorhandener Alternativen (z. B. Umbau statt Umzug),
  3. der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

Schritt 2: Nachweis der Notwendigkeit

Lassen Sie sich die Notwendigkeit des Wohnungswechsels bescheinigen – etwa durch:

  1. eine ärztliche Stellungnahme,
  2. ein Gutachten des Medizinischen Diensts (MD),
  3. oder eine Pflegeberatung der SBK.

Schritt 3: Kostenvoranschläge einholen

Mindestens zwei schriftliche Angebote von anerkannten Umzugsunternehmen sollten eingereicht werden.
Hier bietet sich ein erfahrener Partner wie Butler Umzüge GmbH an, der sowohl die erforderlichen Angaben für Pflegekassen als auch transparente Kostenstrukturen bereitstellt.

Schritt 4: Antrag ausfüllen

Das Formular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Antrag auf Kostenübernahme“ (PDF-SBK) kann

  1. über die Website heruntergeladen,
  2. telefonisch angefordert oder
  3. direkt über das Kundenportal „Meine SBK“ eingereicht werden.

Alle Nachweise (ärztliche Stellungnahme, Kostenvoranschläge, ggf. Fotos) sind beizufügen.

Schritt 5: Prüfung und Bewilligung

Nach Eingang des Antrags prüft die SBK:

  1. ob der Umzug notwendig ist,
  2. ob die Kosten in angemessenem Verhältnis stehen,
  3. und ob die Maßnahme förderfähig ist.

Nach positiver Entscheidung erfolgt ein Bewilligungsschreiben.
Die Auszahlung erfolgt entweder direkt nach Vorlage der Rechnung oder über eine Abtretungserklärung an das Umzugsunternehmen.

Die Butler Umzüge GmbH ist ein in Deutschland spezialisiertes Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge fokussiert.

Das Unternehmen arbeitet eng mit Pflegekassen – darunter auch der SBK – zusammen und unterstützt Kundinnen und Kunden bei der gesamten Abwicklung, von der Planung bis zur Kostenerstattung.

Leistungen im Überblick:

  • individuelle Beratung und Bedarfsanalyse
  • Erstellung pflegekassengerechter Kostenvoranschläge
  • vollständige Umzugsplanung inkl. Verpackung, Möbelmontage, Entsorgung
  • sensibler Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Dokumentation
  • bundesweiter Service ohne Anfahrtskosten

Butler Umzüge verbindet logistische Kompetenz mit pflegefachlichem Verständnis. Diese Doppelkompetenz ist besonders hilfreich, wenn die SBK eine genaue Begründung für den pflegebedingten Charakter der Maßnahme benötigt.

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  1. Antrag nach Beginn der Maßnahme – rückwirkend keine Förderung möglich.
  2. Fehlender Pflegegradbescheid oder medizinische Begründung.
  3. Unvollständige Kostenvoranschläge ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit.
  4. Doppelfinanzierung mit anderen Programmen.
  5. Fehlende Eigenunterschrift der pflegebedürftigen Person oder Bevollmächtigung.

Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antrags von der Pflegeberatung der SBK oder von Butler Umzüge helfen. Dadurch können Formfehler vermieden und Nachfragen reduziert werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Pflegegradbescheid vorhanden
  2. ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit des Umzugs
  3. Kostenvoranschläge (mind. zwei)
  4. Antragsformular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ ausgefüllt
  5. ggf. Fotos der alten Wohnung
  6. Antrag vor Durchführung einreichen
  7. Bewilligung abwarten
  8. Rechnung nach Umzug an Pflegekasse einreichen

Das offizielle SBK-Formular heißt „Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.
Es steht als PDF-Download auf der Website der SBK zur Verfügung oder kann telefonisch angefordert werden.

Das Formular erfragt:

  1. Angaben zur versicherten Person (Name, Versichertennummer, Pflegegrad)
  2. Beschreibung der geplanten Maßnahme
  3. Nachweis der Notwendigkeit
  4. Kostenaufstellung und Handwerkerangaben

Bei digitalen Anträgen über „Meine SBK“ können alle Dokumente als PDF hochgeladen werden.

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FAQ

Ein barrierefreies Zuhause bietet mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Stolperfallen werden beseitigt, Pflegehilfsmittel lassen sich besser einbauen, und Angehörige sind entlastet.

Ja. Auch Teilleistungen wie der Einbau von Haltegriffen, bodengleichen Duschen oder Türverbreiterungen fallen unter § 40 Abs. 4 SGB XI.

Bevorzugen Sie spezialisierte Anbieter mit Pflegekompetenz. Die Butler Umzüge GmbH ist auf seniorengerechte, barrierefreie Umzüge ausgerichtet und kennt die Formalitäten der Pflegekassen.

Ja, wenn neue Umstände entstehen, z. B. eine Wohnraumanpassung nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro darf pro Person aber nicht überschritten werden.

Nur die tatsächlich angefallenen und belegten Kosten werden gezahlt. Nicht genutzte Mittel bleiben der Pflegekasse erhalten.

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, bei Rückfragen oder Gutachten bis zu acht Wochen.

In der Regel erfolgt die Auszahlung an die versicherte Person. Manche Pflegekassen, darunter die IKK BB, akzeptieren aber auch Direktabrechnungen, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.

Ja. Wenn Zeitdruck besteht, reicht ein formloser Antrag mit ärztlicher Begründung, Kostenvoranschlag und kurzer Schilderung der Situation. Das offizielle Formular kann nachgereicht werden.

Ja. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss addiert werden – bis zu 16.000 Euro Gesamtförderung.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis Pflegegradbescheid
  3. Ärztliche Begründung oder Pflegedienstschreiben
  4. Kostenvoranschläge
  5. Bei Bedarf Mietvertrag oder Fotos der Wohnung

Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Abteilung Pflegeversicherung
Heimeranstraße 31, 80339 München

Telefon: 0800 072 572 572 50 (kostenfrei)
E-Mail: pflege@sbk.org
Web: www.sbk.org

Die Pflegekassen-Beratung ist montags bis freitags erreichbar und unterstützt bei individuellen Fragen zum Antrag und den Fördermöglichkeiten.